IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch *****, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Adresse *****, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7.2…
Es kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht als erwiesen angenommen werden, dass der Bf. nicht die Bonität gehabt hätte, die aus der GmbH über das Verrechnungskoto entnommenen Gelder wieder zurückzuzahlen. Aufgrund der in der Beschwerde dargestellten wirtschaftlichen Situation des Bf., des über die hier relevanten…
…Empfänger der Zahlungen war und die in den Rechnungen abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2002, 2000/13/0013 erwogen: "Gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses kommt im gegebenen Zusammenhang aber entscheidendes Gewicht zu. Geht es doch darum…
…Empfänger der Zahlungen war und die in den Rechnungen abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2002, 2000/13/0013 erwogen: "Gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses kommt im gegebenen Zusammenhang aber entscheidendes Gewicht zu. Geht es doch darum…
…behaupteter Leistungsaustausch nicht stattgefunden hat; siehe auch VwGH 26.06.2002, 2000/13/0013, wonach der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses entscheidendes Gewicht zukommt). Im Lichte dessen kann keine Rede davon sein, dass - in diesem Verfahren zur Sicherstellung - der Nachweis vorgelegen wäre, dass die materiellen Voraussetzungen für…
…sondern dass die angeblichen Liefergeschäfte vom Inland ins Ausland nicht entsprechend dokumentiert und daher anzuzweifeln waren (fehlende Beförderungsnachweise, fehlende Erweisbarkeit der Lieferungsausführung, fehlende Erweisbarkeit erhaltener Barmittel bzw. des konkreten Zahlers von Entgelten für Lieferungen). Da somit das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausführung von innergemeinschaftlichen…
…da der Grund für diese Bindungswirkung darin liegt, dass im Strafverfahren weit höhere Ansprüche an die Erweisbarkeit einer Tat gelten als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht. Ergänzend ist betreffend den vorliegenden Fall auszuführen, dass die an das Bundesfinanzgericht gestellten Beweisanträge sich mit den dem…
…habe die Finanzverwaltung festgestellt, dass hinsichtlich der an die Beschwerdeführerin fakturierten Leistungsbeziehungen keine tatsächliche Leistungsbeziehung vorgelegen sei, noch sei die angeblich fehlende Erweisbarkeit des Zahlungsflusses nachvollziehbar, da der Erhalt der fakturierten Beträge in bar auf den jeweiligen Rechnungen eindeutig bestätigt werde. An der Inkassoberechtigung der…
…werden konnte, wer diese waren, noch ob sie über eine Inkassoberechtigung verfügt haben. Nach der Rechtsprechung kommt aber gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses entscheidendes Gewicht zu, da es doch darum geht, wer als letzter in der Kette der Subunternehmer über jene Gelder verfügt hat, welche…
…wenn dem Steuerpflichtigen die Bezeichnung der Empfänger auf Grund seines eigenen Verhaltens unmöglich wurde (VwGH 29.11.1988, 87/14/0203). Gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses kommt im gegebenen Zusammenhang entscheidendes Gewicht zu (VwGH 26.06.2002, 2000/13/0013). Nicht die Behörde hat nachzuweisen…
…nicht erbracht hat. Der VwGH hat in seiner Entscheidung, VwGH 26.02.2002, 2000/13/0013 erwogen: "Gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses kommt im gegebenen Zusammenhang aber entscheidendes Gewicht zu. Geht es doch darum, wer als letzter in der Kette der Subunternehmer über jene Gelder…
…Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. VwGH vom 09.09.2004, 2001/15/0073). Die mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe geht zulasten des Steuerpflichtigen (s UFS 10.3.2008, RV/4462-W/02 zu Darlehensforderungen). Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob hinsichtlich der im Jahr 2016…
…und dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. VwGH vom 09.09.2004, 2001/15/0073). Die mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe geht zulasten des Steuerpflichtigen (s UFS 10.3.2008, RV/4462-W/02 zu Darlehensforderungen). Strittig ist, ob hinsichtlich der im Jahr 2015 aufwandswirksam gebildeten…
…tatsächlicher Geldabfluss aus dem Bereich des Bf. ist somit nicht nachvollziehbar. Für das Vorliegen einer Leistungsbeziehung kommt aber gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses entscheidendes Gewicht zu (VwGH 26.2.2002, 2000/13/0013). Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass weder ein Leistungsaustausch zwischen dem…
…um die für die Fa. XY. zu erbringenden Transportleistungen eigenständig durchzuführen und auch Überweisungen an die Subunternehmer durchgeführt wurden, so kamen den Spruchsenat zu Recht Zweifel an der Erweisbarkeit einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG dahingehend auf, dass den geltend gemachten Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug…
…1995, 92/13/0310) oder zumindest glaubhaft zu machen (VwGH 11.05.2005, 2002/13/0021). Mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe geht zu Lasten des Steuerpflichtigen (UFS 10.03.2008, RV/4462-W/029). Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners führen noch nicht zur Wertberichtigung (BFG 09.06.2015…
…17/0068, ÖStZB 1985, 71. Kann der Abgabepflichtige die behauptete Postaufgabe von fristgebundenen Anträgen nicht nachweisen, so stellt sich auch die weiters zu lösende Frage der Erweisbarkeit des Einlangens der Sendungen bei der Behörde bzw. eines allfälligen Wiedereinsetzungsgrundes nicht. VwGH 22.3.1995, 93/15…
…Empfänger der Zahlungen war und die in den Rechnungen abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2002, 2000/13/0013 erwogen: "Gerade der Erweisbarkeit des Zahlungsflusses kommt im gegebenen Zusammenhang aber entscheidendes Gewicht zu. Geht es doch darum…
…B. bildet die von der Betriebsprüfung durchgeführte kalkulatorische Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch Hochrechnung von Wareneinsatz auf den verkürzten Umsatz jedenfalls eine taugliche und lebensnahe Grundlage für die Erweisbarkeit dieser Verkürzung auch im finanzstrafrechtlicher Hinsicht. Aus der Aktenlage und aus dem Arbeitsbogen der Außenprüfung ist somit…
…um dem Rechnungsempfänger einerseits den Vorsteuerabzug, andererseits einen entsprechenden Betriebsausgabenabzug zu ermöglichen, kommt der Frage der Erweisbarkeit der Zahlungsflüsse eine wesentliche Bedeutung zu. Anhaltspunkte für einen Zahlungsfluss wären gegenständlich um so eher zu erwarten gewesen, als es sich um einen Betrag in Höhe von rund…