…erklärter Einkünfte bzw. Umsätze verletzt hat, lässt sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht eindeutig klären, weil hierzu die im Sachverhalt unter den Punkten 1 bis 3 zusammengefassten Ermittlungsmängel bestehen (hierzu im Folgenden). Aus dem vorliegenden Akt ist jedoch, mangels entsprechender Aktenvermerke oder Dokumentationen, nicht ersichtlich…
…1 bis 3 bzw. IV. 1 bis 3 dargestellten Ermittlungsmängel betreffen entscheidungswesentliche Sachverhaltsfragen und wirken sich unmittelbar auf den Bescheidspruch aus, sodass bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Je nach Ergebnis der noch durchzuführenden Ermittlungen…
…Demzufolge bleibt die Abgabenbehörde auch jede Auskunft darüber schuldig, wieso sie von einer Angemessenheit (lediglich) in Höhe von 8% vom kollektivvertraglichen Bruttolohn ausgeht, was ebenfalls einen Ermittlungsmangel darstellt (vgl. VwGH 17.2.1988, 85/13/0177).“ Die zitierten Ausführungen treffen vollinhaltlich auch auf den vorliegenden…
…Demzufolge bleibt die Abgabenbehörde auch jede Auskunft darüber schuldig, wieso sie von einer Angemessenheit (lediglich) in Höhe von 8% vom kollektivvertraglichen Bruttolohn ausgeht, was ebenfalls einen Ermittlungsmangel darstellt (vgl. VwGH 17.2.1988, 85/13/0177).“ Die zitierten Ausführungen treffen vollinhaltlich auch auf den vorliegenden…
…zu entnehmen. Demzufolge bleibt die Abgabenbehörde auch jede Auskunft darüber schuldig, wieso sie von einer Angemessenheit (lediglich) in Höhe von 8% vom kollektivvertraglichen Bruttolohn ausgeht, was ebenfalls einen Ermittlungsmangel darstellt (vgl VwGH 17.2.1988, 85/13/0177). Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann, wenn…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B****** gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 26. August 2013 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für die Jahre 2010 bis 2012 beschlossen: I. Die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 04.12.2014 betreffend Abweisung des Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe (Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe) für Jänner 2014 bis Dezember 2014 beschlossen: I. Der angefochtene…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ****GmbH, vertreten durch V., über die Beschwerde vom 24. März 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 14. März 2011, Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung beschlossen: Der angefochtene Bescheid…
…die zuvor die Begünstigung ausschließen würden und ab 2014 nicht mehr. Auch dazu fehlen Feststellungen und Ermittlungen. Durch diese umfassenden Feststellungs- und Ermittlungsmängel der belangten Behörde würden nun nahezu die gesamte Ermittlungstätigkeit dem Bundesfinanzgericht überbunden. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse wäre jedoch grundsätzlich Sache der Betriebsprüfung…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R1*** als Vorsitzenden, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KRW Dr.Klinger & Rieger Steuerberatung Salzburg OG, Alpenstraße 107, 5020 Salzburg, über die Beschwerden…
V: Die Firma ***9*** wollte Barzahlung? Bf. Ja. ***10***: Rechnung vom 16.12.2016, Facharbeiter, € 30.496,80, Durchführungsbestätigung über eine Überweisung v. 27.2.2017 € 30.496,80. Abfrage der UID-Nummer Stufe 2, 10.11.2016 V: Wer war für Sie…
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
Nicht berücksichtigt werden jedoch Abgänge in Form von Barbehebungen vom Konto der ***Offshore1***, deren Nachweise ***M*** dem Bf. nach Prüfungsabschluss zur Verfügung gestellt haben soll (vgl. Eingabe vom 31.07.2014). Nach den aktenkundigen Zahlungsbestätigungen (Beschwerdeverfahren und BVE Teil 3, Seiten 1214ff) dürfte es sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Hannes Prosen in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27.12.2019 gegen das Erkenntnis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***6***, die Richterin***7*** und die fachkundigen Laienrichter ***8*** und ***9*** in der Finanzstrafsache gegen***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Bachmann & Bachmann, Rechtsanwälte, Opernring 2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***31***, die Richterin ***32*** und die fachkundigen Laienrichter ***33*** und ***34*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***27*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen…