…Dezember 2005, 2002/13/0022).' Weicht die Behörde davon ab, hat sie entsprechende Ermittlungsergebnisse darzulegen. Lässt sich dem gegenständlichen Ap.-Bericht noch keine Begründung für die von dem Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung entnehmen, so erläutert die Behörde in der Beschwerdevorentscheidung ihre Vorgangsweise damit, dass der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10.04.2015 betreffend Wiederaufnahme…
…erweise sich als rechtswidrig, weil es bei den einfach nur schnell herbei geredeten Scheingeschäften samt Kickback-Zahlungen durchgehend an Beweisen, Fakten, Ermittlungsergebnissen fehle: Dass die Subleister der Beschwerdeführerin irgendeinem, ihr gegenüber geheim gehaltenen Profil entsprächen, sei weder Neuerung im Tatsachenbereich noch entscheidungserheblich, daher kein Grund…
…keine Einwendungen hinsichtlich ihres Verschuldens an der nachträglich wegen der Feststellung von Liebhaberei nicht anerkannten Vorsteuergutschriften vorbrachte, konnten die im Haftungsverfahren des Stiftungsvorstandes P-3 seitens des Bundesfinanzgerichtes für die Vorjahre 2005-2006 erhobenen Ermittlungsergebnisse, insoweit sie auch für das Jahr 2007 von Relevanz sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Dr.-Karl-Lueger-Platz 5, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29.07.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…kein taugliches Beweismitel gegen die Bf. Die Zollbehörde hätte also von einer Verfahrenseinleitung absehen müssen, da keinerlei ausreichende Ermittlungsergebnisse zur Annahme des der Bf angelasteten Finanzdelikte vorlägen. Im Übrigen lasse sich aus dem in Einleitungsbescheid festgestellten Sachverhalt keine Begehungsform des § 37 Abs.1 lit.a…
…daher unstrittig. Zur Frage, ob die Mutter des Bf. im relevanten Zeitraum mitbefördert wurde, liegen keine Feststellungen oder Ermittlungsergebnisse der belangten Behörde vor. Auf Seiten des Bf. liegt diesbezüglich die Behauptung vor, seine Mutter sei mitgefahren und er habe mit dieser einen Spaziergang gemacht. Gegenteilige…
Weitere GZn. RV/5300021/2020 RV/5300022/2020 RV/5300023/2020 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1.) XA, geb. xxxxa, Geschäftsführer der YB-GmbH, FNyb, whft. XXA, 2.) XC, geb. xxxxc, ehem…
…Auch dazu fehlen Feststellungen und Ermittlungen. Durch diese umfassenden Feststellungs- und Ermittlungsmängel der belangten Behörde würden nun nahezu die gesamte Ermittlungstätigkeit dem Bundesfinanzgericht überbunden. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse wäre jedoch grundsätzlich Sache der Betriebsprüfung gewesen. Dies würde den Rahmen der Sachverhaltsermittlungspflicht des Bundesfinanzgerichts erheblich überspannen…
…werden, dass es mit dem Verfahrensrecht nicht vereinbar ist, eine Entscheidung einer Behörde betreffend Familienbeihilfe allein auf die Entscheidung einer anderen Behörde in einem Verfahren, in dem die Bf weder Parteistellung hatte noch deren Ermittlungsergebnisse der Bf bekannt sind, zu stützen. Rückforderung Gemäß § 2 Abs…
…entweder im Wege von Ermittlungsaufträgen oder im schriftlichen Vorhaltverfahren gegenüber den einzelnen Parteien versuchen, den Sachverhalt zu ermitteln und die jeweiligen Ermittlungsergebnisse der jeweils anderen Partei zur Kenntnisnahme bzw zur Stellungnahme übermitteln. Eine derartige durch das Gebot des Parteiengehörs erforderliche Zwischenschaltung des Gerichtes bei der…
…insbesondere durch den Eintritt von Unwägbarkeiten, beendet wurde. Bei Würdigung der diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse wird die belangte Behörde zu beachten haben, dass von einem (geplanten) Bewirtschaftungszeitraum von fünf Jahren (dies entspricht einem sonst üblichen Beobachtungszeitraum für die Liebhabereibeurteilung) ausgegangen werden kann, wenn die Beschwerdeführerin nicht den…
Die Ermittlungsergebnisse des BFG weisen zudem in die völlig andere Richtung. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die (persönliche) Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und…
Brauchbare Ermittlungsergebnisse, die im Zusammenhalt mit einer allenfalls durchzuführenden mündlichen Verhandlung bloß zu vervollständigen sind (vgl. etwa VwGH 9.9.2015, Ra 2014/04/0031 oder VwGH 16.10.2015, Ra 2015/08/0042), liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Das Finanzamt hat im gegenständlichen…
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse ist davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde und auch die diesbezüglich angefallenen Aufwendungen seitens des Arbeitgebers ersetzt wurden. 2.) Reisekosten: Auch diesbezüglich kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese Aufwendungen seitens des Arbeitgebers ersetzt wurden. 3…
…und wegen eines anhängigen Schuldenregulierungsverfahrens - zumindest vorübergehend - nicht mehr in einem solchen Umfang wie in den Vorjahren ausüben hatte können. Erst durch das Zusammenwirken mit seinem Cousin A X ab Herbst 2012 bot sich zufolge der vorliegenden Ermittlungsergebnisse offensichtlich wieder die Gelegenheit, die Tätigkeit auszuweiten…
In der Beschwerde wird behauptet, dass "die Wiederaufnahme" von unrichtigen Ermittlungsergebnissen ausgegangen sei (Nichtanerkennung von geltend gemachten Ausgaben, Zurechnung von Honorarerlösen). Der Beschwerdeführer vertritt daher erkennbar die Ansicht, dass keine neuen Tatsachen hervorgekommen wären, die zu einem im Spruch anders lautenden Einkommensteuerbescheid geführt hätte. Diese…
…eingestuft habe, indem es an sie Steuernummern vergeben habe, geht daher ins Leere und ist für das Verfahren nicht zielführend. Die Ermittlungsergebnisse des BFG weisen zudem in die völlig andere Richtung. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG…
Zudem ist anzumerken, dass C B zwar im verfahrensgegenständlichen Zeitraum bei E B hauptwohnsitzgemeldet war. Nach den Ermittlungsergebnissen stand jedoch weiters fest, dass die Tochter über ein Zimmer in der Wohnung des A B und über einen Schlüssel zu dessen Wohnung verfügte. Dementsprechend dürfte sich…