…dass die ausländischen Arbeitskräfte organisatorisch in den Betrieb der Beschwerdeführerin eingegliedert waren, ist daher nicht gerechtfertigt. Das Unternehmerrisiko bzw. die Erfolgshaftung trug ausschließlich die Firma B Dies geht aus § 11 der Werkverträge hervor, wonach die Firma B für alle Schäden verursacht durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit…
…Vertreter der Beschwerdeführerin beantwortete den Vorhalt dahingehend, dass die belangte Behörde nicht bezeichnen kann, welches konkrete Verschulden der Beschwerdeführerin vorwerfbar sei und dass die Rechtsansicht der belangten Behörde im Wesentlichen einer Erfolgshaftung gleichkommen würde. Sowohl im Zuge der Beschwerde, als auch im Zuge des Vorlageantrages…
…vorliegen, weil die Gesteller für die tatsächliche Leistung der von Ihnen gestellten Arbeitnehmer haften und somit Gesamtwerke schulden: So trifft nämlich M bzw. N die Verpflichtung, die Arbeiten in alleiniger Eigenverantwortung (Erfolgshaftung) zu übernehmen (Punkt 1. der Verträge). Sowohl M als auch N sind verpflichtete…
…1 BAO iVm § 80 Abs. 1 BAO ist ihrem Wesen nach eine dem Schadenersatzrecht nachgebildete Verschuldenshaftung und keine Erfolgshaftung (VwGH v 15.09.1995, 93/17/0404). Um eine Haftung des Geschäftsführers für offene Abgabenverbindlichkeiten begründen zu können, bedarf es daher eines konkreten schuldhaften Verhaltens…
…sowie den seitens der Bf vorgenommenen handschriftlichen Korrekturen – die tatsächlich geleisteten Stunden, weshalb die Entlohnung nicht werkbezogen erfolgte. Das Unternehmerrisiko bzw die Erfolgshaftung trug ausschließlich die Bf. Wie bereits oben angeführt, handle es sich bei den Tätigkeiten der ausländischen Arbeiter zum einen um einfache Hilfsarbeiten…
…auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes beschränkt habe. De facto sei somit eine Erfolgshaftung geltend gemacht worden. Vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der erstschuldnerischen GmbH habe bei der X-Bank ein auf Habenbasis geführtes Geschäftskonto bestanden. Solange die allgemeine Wirtschaftslage gut gewesen sei…
…kraft Nennung des § 5 VbVG darin auch im Finanzstrafverfahren anzuwenden, obgleich das Tagessatzsystem ansonsten für die Bemessung der Verbandsgeldbuße nicht heranzuziehen ist). Im Ergebnis sieht damit § 3 Abs. 2 VbVG eine objektive Erfolgshaftung der juristischen Person vor (so auch, allerdings krit. ebd. 123; aA Grabenwarter…
…dass § 9 BAO über die Art und den Grad des Verschuldens in Form vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schuld keine ausdrückliche Aussage macht. Bei der ihrem Wesen nach als Ausfallshaftung konzipierten Haftung handelt es sich gewiss nicht um eine Erfolgshaftung, sondern vielmehr um eine schadenersatzähnliche Verschuldenshaftung…
…beiliegender Leistungsbeschreibung. ... Alle Leistungen sind in beigelegter Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben. Dieses Angebot wurde laut den vom AG vorgelegten Zeichnungen und Ausführungsplänen erstellt. Sie sind Bestandteil des Vertrages. Die Arbeitsausführung wird von A in Eigenverantwortung (Erfolgshaftung) übernommen. Sämtliches Material wird durch die BF beigestellt. Art. 3…
…3360 m, RGK A2" Alle Leistungen sind im beigelegten Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben. Dieses Angebot wurde laut vorgelegten Zeichnungen und Ausführungsplänen Plänen erstellt diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Arbeitsausführung wird von M in alleiniger Eigenverantwortung (Erfolgshaftung) übernommen. Art 2. Verpflichtungen des AG: 1. Ausführung-bzw…
…Die Entlohnung sei daher nicht werkbezogen. Das Unternehmerrisiko bzw. die Erfolgshaftung habe Bf als Gestellungsnehmer getragen. Bei den Tätigkeiten der ausländischen Arbeiter handle es sich um Arbeiten, die im unmittelbar zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden, und mangels unterscheidbaren Einsatzes der österreichischen und ausländischen Arbeitskräfte um keine…
…dass es eine umfassende Informationspflicht gibt und dass damit automatisch dass Nichtwissen einer relevanten Tatsache als Verschulden des Betroffenen zu werten ist. So kann es nicht sein. Das ist Erfolgshaftung, die es seit dem Mittelalter nicht mehr gibt. 2.6 Unverschuldete Unkenntnis Gemäß § 5 Abs…
…die beim selben Sachverhalt zu verschiedenen Ergebnissen gekommen seien. Das habe die Geschäftsführerin im Vorhinein weder wissen noch ahnen können. Es wäre dies eine reine Erfolgshaftung, abhängig von der Willkür der Steuerprüfer, die sodann zu Lasten des Geschäftsführers gehe aufgrund eines Haftungsbescheides mit der Behauptung…
…es eine umfassende Informationspflicht gibt und dass damit automatisch dass Nicht-Wissen einer relevanten Tatsache als Verschulden des Betroffenen zu werten ist. So kann es nicht sein. Das ist Erfolgshaftung, die es seit dem Mittelalter nicht mehr gibt. 2.6 Unverschuldete Unkenntnis Gemäß § 5 Abs…
…Mit Vorlageantrag vom 21.4.2014 beantragte der Bf durch seinen Vertreter die Vorlage der gegenständlichen Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die Rechtsauffassung des Finanzamtes sei völlig verfehlt. Aus dem gesetzlich geforderten Verschulden mache die belangte Finanzbehörde eine Erfolgshaftung. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 9 Abs…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, von Belang. Die Norm des § 9 Abs. 1 BAO sei auch nicht als Begründung einer Erfolgshaftung zu verstehen. Das Verschulden des Vertreters müsse sich konkret auf die Herbeiführung jener Umstände beziehen, die dazu geführt hätten, dass die betreffende Steuerschuldigkeit nicht…
…Entscheidungsträger auszuwählen, die für ein gesetzmäßiges Verhalten des Verbandes sorgen. In dieser Ausgestaltung der Verbandsverantwortlichkeit liegt weder eine Zurechnung "fremder" Schuld noch eine Erfolgshaftung oder eine Schuldvermutung zu Lasten des Verbandes. Vielmehr ergibt sich die Verbandsverantwortlichkeit aus dem dargestellten Zusammenhang von Verband und Führungsebene und…
…beides kann im gegebenen Fall nicht vorgelegen haben. Die Aussage von Herrn X über das Vorliegen einer Erfolgshaftung ist zumindest im Jahr 2009 mit den ausgestellten Rechnungen der beiden Beschäftigten (G und W) nicht in Einklang zu bringen. Denn diese Rechnungen rechnen über die geleistete…
…die Vorlage der Berufung (Beschwerde) zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (nunmehr durch das Bundesfinanzgericht) und brachte ergänzend vor, dass die Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz einer vollständigen Erfolgshaftung für nicht einzubringende Abgaben zu Lasten der jeweiligen Geschäftsführung gleichkomme. Dies sei der Bestimmung des …
…zuzurechnen sein soll, wenn nicht jenes, welches ohnehin schon Herrn B. vorgehalten wird. Möglich wäre, wolle man von Schuld und nicht von Erfolgshaftung sprechen, ein Auswahlverschulden des Geschäftsführers der GmbH. Dies würde aber gegenständlich dazu führen, dass man der GmbH vorwerfen wolle, dass der Mehrheitsgesellschafter…