…1. OMV-Entschädigungen: Die OMV Aktiengesellschaft (idF OMV) betreibe seit den 70er Jahren auf Grundflächen des Forstbetriebes A. (F-W) das Aufsuchen und die Förderung von Kohlenwasserstoffen (vor allem Erdölförderung). Die Entschädigungsleistungen für die verschiedenen Nutzungen der OMV seien jeweils einzeln mit dem Bf. als…
…Ja, die Schadensvoranmeldungen seien saisonal für einen Zeitraum vom Winterbeginn eines Jahres bis Ende des Winters im Folgejahr erfolgt. Beispielsweise sei die ihm hier vorgelegte Voranmeldung vom 24.08.2005 (für Wintersaison 2005/2006) vor der Begehung eingelangt und sei Anlass und Grundlage für die…
…2011 | Antrag vom 25.06.2012 (Tabelle 12) Eine Zuordnung der voraussichtlichen Schadholznutzungen zu einem konkreten Wirtschaftsjahr wurde in den Schadenholzvoranmeldungen nicht vorgenommen. In den jeweils im Folgejahr gestellten Anträgen auf Schadholzbescheinigung erfolgte erstmals die Bezugnahme auf die zwischen 1.1. und 31.12…
…erstatten. Die Bescheinigungen der Bezirksverwaltungsbehörde über Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt haben kraft gesetzlicher Anordnung des § 173 BAO in der Form forstfachlicher Gutachten zu erfolgen und müssen daher auch den Anforderungen eines Gutachtens entsprechen. Der Befund eines Schadholzgutachtens muss daher nachvollziehbar darlegen…
…die Lage gleich zweimal mit einem Aufschlag berücksichtigt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, warum auf Seite 14 genau ein 50% Aufschlag für Stadtnähe erfolgt, während auf Seite 12 der Natur- und Erholungswert von Forstbetriebsflächen betont wird. Je näher ein Forstbetrieb zu einem Ballungsraum liegt…
…gemäß § 12 Abs. 7 EStG waren entsprechend der Darstellung im BP-Bericht und der BP-Niederschrift zu vermindern und soweit eine Übertragung der Rücklagen auf abnutzbares Anlagevermögen erfolgt ist, die AfA entsprechend der Erklärung des StV erhöhend richtigzustellen (siehe Tabelle 11). Wie vorstehend näher ausgeführt…
…14 Abs. 1 dieser Verordnung zu setzen. Mit dem EKBFG habe Österreich die Verordnung umgesetzt und die Erhebung des EKB-f auf sog. "Zufallsgewinne" (Überschussgewinne von inländischen Unternehmen und Betriebsstätten, die Wirtschaftstätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben), eingeführt. Der EKB-f sei wie…
…diese Erlöse gezielt an Stromendkunden weiter zu verteilen, Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zu schaffen, mit öffentlichen Eingriffsmaßnahmen in die Festsetzung der Stromversorgungspreise für Haushaltskunden und KMU einzugreifen und Vorschriften für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen und Betriebsstätten…
…Bundesabgabe. Gemäß § 1 Abs. 3 EKBSG unterliegt dem EKB-S die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommenen Biomethan, durch den Stromerzeuger einschließlich der Realisierung von Veräußerungsrechten auf Strom. Gemäß § 3 Abs. 1 EKBSG ist Bemessungsgrundlage für…
…Bundesabgabe. Gemäß § 1 Abs. 3 EKBSG unterliegt dem EKB-S die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommenen Biomethan, durch den Stromerzeuger einschließlich der Realisierung von Veräußerungsrechten auf Strom. Gemäß § 3 Abs. 1 EKBSG ist Bemessungsgrundlage für…
…Bundesabgabe. Gemäß § 1 Abs. 3 EKBSG unterliegt dem EKB-S die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommenen Biomethan, durch den Stromerzeuger einschließlich der Realisierung von Veräußerungsrechten auf Strom. Gemäß § 3 Abs. 1 EKBSG ist Bemessungsgrundlage für…
…Bundesabgabe. Gemäß § 1 Abs. 3 EKBSG unterliegt dem EKB-S die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommenen Biomethan, durch den Stromerzeuger einschließlich der Realisierung von Veräußerungsrechten auf Strom. Gemäß § 3 Abs. 1 EKBSG ist Bemessungsgrundlage für…
…Abfall, Kernenergie, Braunkohle, Erdölerzeugnissen sowie Torf (Art 7 Abs 1) abstellen, also auf die "inframarginalen Technologien". Dem Gesetzgeber kann es dabei nach der oben dargestellten Judikatur des VfGH offenbar nicht entgegengehalten werden, dass andere Technologien nicht erfasst sind. So hat der VfGH es insbesondere bei…
…von extremen, durch eine Krisensituation hervorgerufenen Preisanstiegen, ohne dass diesen Mehrerlösen höhere Grenzkosten gegenübergestanden wären. Dieser Umstand rechtfertigte es ferner, dass der EKB-S nicht wie der Solidaritätsbeitrag für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmer, umgesetzt durch das Bundesgesetz Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, BGBl…
…Bescheid vom 10. April 2025 wies die belangte Behörde den Antrag ab und führte begründend aus, dass keine Festsetzung der Abgabe erfolgen dürfe, wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung - wie im gegenständlichen Fall - als richtig erweise. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 12. Mai 2025…
…Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommen Biomethan, durch den Stromerzeuger einschließlich der Realisierung von Veräußerungsrechten auf Strom. Gemäß § 3 Abs 1 EKBSG ist Bemessungsgrundlage für den EKB-S die Summe der monatlichen Überschusserlöse aus der Veräußerung von Strom gemäß § 1 Abs…
…abgewiesen. In der Begründung wurde unter Bezugnahme auf § 201 BAO ausgeführt, eine Abgabenfestsetzung dürfe nur dann nicht erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung - wie im gegenständlichen Fall - als richtig erweise. In einem solchen Fall sei der Antrag auf Festsetzung abzuweisen. Mit Eingabe vom 10. Dezember…
…einzuführen und diese Erlöse gezielt an Stromendkunden weiterzuverteilen, Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zu schaffen, mit öffentlichen Eingriffsmaßnahmen in die Festsetzung der Stromversorgungspreise für Haushaltskunden und KMU einzugreifen und Vorschriften für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen und Betriebsstätten…
…einzuführen und diese Erlöse gezielt an Stromendkunden weiterzuverteilen, Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zu schaffen, mit öffentlichen Eingriffsmaßnahmen in die Festsetzung der Stromversorgungspreise für Haushaltskunden und KMU einzugreifen und Vorschriften für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen und Betriebsstätten…
…einzuführen und diese Erlöse gezielt an Stromendkunden weiterzuverteilen, Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zu schaffen, mit öffentlichen Eingriffsmaßnahmen in die Festsetzung der Stromversorgungspreise für Haushaltskunden und KMU einzugreifen und Vorschriften für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen und Betriebsstätten…