Letztlich gehe es nur bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums und daher letztlich bei der Frage der Fahrlässigkeit darum, ob der Steuerpflichtige Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die österreichische Einkommensteuererklärung einzuholen gehabt hätte. Hier liege einem jüngeren deutschen Judikat (FG Münster…
…Beschwerdeführer" bejaht. War dem Gebührenschuldner aber das Erkennen der Gebührenpflicht zumutbar, so liegt kein Begründungsmangel vor, wenn auf die Frage der Entschuldbarkeit der Gebührenverkürzungen nicht eingegangen wird (vgl. ua BFG 04.05.2020, RV/7101469/2019 unter Hinweis auf VwGH 24.6.1990, 90/15…
…Ritz, BAO6, § 135 Tz 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 25.6.2007, 2006/14/0054; VwGH 21.12.2007, 2004/17/0217; VwGH 24.6.2009, 2008/15/0035…
…Eine Nichtabgabe einer Erklärung stelle eine Verspätung dar, die nicht entschuldbar sei, wenn dem Abgabenpflichtigen ein Verschulden treffe. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit schließe eine Entschuldbarkeit aus. Der Beschwerdeführer habe die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer…
…die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und verwies auf ihr bisheriges Vorbringen. Die Unterlassung der rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung sei zumindest leicht fahrlässig gewesen, was die Entschuldbarkeit der verspäteten Einbringung ausschließe. Die grundsätzliche Berechtigung zur Verhängung eines Verspätungszuschlages sei damit gegeben. Der Bf…
…wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Zweck des Verspätungszuschlages sei, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgaben sicherzustellen. Gemäß…
…Abgabenerklärung nicht eingehalten worden und dass dies nicht entschuldbar sei. Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Ein Verschulden des Vertreters treffe den Vertretenen. Gemäß § 135 BAO könne die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis…
…die der Beschwerdeführer an die ***4*** GmbH für einen Projektverkauf ausgestellt habe. Für die Frage der Entschuldbarkeit der verspäteten Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für 7-9/2021 könne die in der Beschwerde eingewendete lange Dauer des Veranlagungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Rechnungslegung sei bekannt gewesen…
…82,20 und der Verspätungszuschlag zur UVA 05/2021 mit Euro 64,16 festgesetzt werden. Die belangte Behörde begründete im Rahmen der Ermessensübung die neuen Festsetzungen der Verspätungszuschläge unter Bedachtnahme auf das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Entschuldbarkeit, das bisherige steuerliche Verhalten des Bf. und darauf…
…Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Aufgrund der Höhe des Vorjahresumsatzes sei für das Kalenderjahr 2020 das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum gewesen. Somit seien die UVA`s 01-03/2020, 07-09/2020 und…
…Beschwerdeführer" bejaht. War dem Gebührenschuldner aber das Erkennen der Gebührenpflicht zumutbar, so liegt kein Begründungsmangel vor, wenn auf die Frage der Entschuldbarkeit der Gebührenverkürzungen nicht eingegangen wird (vgl. ua BFG 04.05.2020, RV/7101469/2019 unter Hinweis auf VwGH 24.6.1990, 90/15…
…nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Diesbezüglich führte die belangte Behörde aus, dass die objektiven Voraussetzungen für die Festsetzung des Verspätungszuschlags gegeben seien. Rechtsunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen…
…voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Erklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO6…
… 135 Tz 1, 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (etwa VwGH 20.1.2016, Ro 2014/17/0036, Ro 2014/13/0037). Kein Verschulden liegt zB vor, wenn die Partei der…
…Steuerbefreiungen durch die Abgabenbehörde kann der Bf. keine vertretbare Rechtsansicht und auch keine Entschuldbarkeit iZm der Haftung für diese Vorgänge ableiten. 5.9. Haftungsbetrag und Ermessen Im Streitfall ist der Konkurs über das Vermögen der Primärschuldnerin mit Beschluss des Gericht vom X.X.2018 rechtskräftig…
…06.2016 teilweise statt und halbierte die festgesetzten Verspätungszuschläge auf 5 % und 4 %. Begründend wurde ausgeführt: "Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133; 25.6.2007…
…2013, 2014 und 2015 vom 10.05.2017 und 06.06.2017 wurden als unbegründet abgewiesen, weil die Beschwerde hinsichtlich der Entschuldbarkeit des Versehens kein Vorbringen enthalte bzw. sofern das Versehen in der von der Beschwerdeführerin zitierten Gesetzesunkenntnis oder irrtümlichen, objektiv fehlerhaften Rechtsauffassung bestanden habe…
…zur Versicherung ihrer Absicht, korrekte Abgabenerklärungen für 2013 einzureichen, belegen aus Sicht der Bf ihren guten Willen und damit die Entschuldbarkeit der Verspätung. Aufgrund der Verhängung einer Zwangsstrafe und der Vorschreibung von Anspruchszinsen sei der Abgabenverwaltung kein Schaden entstanden. Für den Fall, dass das FA…
…nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde. In ihrer Beschwerdevorentscheidung wurde von der belangten Behörde die Rechtsmeinung vertreten, dass die Verspätung nicht entschuldbar sei, weil bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließe. Es müsste der Bf. zugemutet werden, sich mit…
…ihrer Beschwerdevorentscheidung wurde von der belangten Behörde die Rechtsmeinung vertreten, dass die Verspätung nicht entschuldbar sei, weil bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließe. Beim grenzüberschreitenden Handel komme schon wegen der grundsätzlichen Schwierigkeiten der Überprüfbarkeit der Vorgänge im Bestimmungsland, der Einhaltung der Rechtsvorschriften besonderes Gewicht zu…