…2000 (70:30) als angemessen angesehen. Sollte von diesen Sätzen nach Ansicht des Steuerpflichtigen abgewichen werden, treffe die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für die Bodenwertminderung den Steuerpflichtigen (BFG 17.6.2015, RV/7101511/2012 unter Bezugnahme auf VwGH 1.6.2003…
…18*** als Ackerland, aber im Bodenwert ist eine potentiell höhere Wertigkeit des Ackerlandes mit 3,91 €/m² zu veranschlagen gewesen. Die Bodenwertminderung wurde nach den Vorschriften im Anhang VI der ESt-Richtlinien 2000 idgF ermittelt. Die anteilige steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung gemäß § 3 Abs…
…15/0093). Nur dieser Betrag ist steuerfrei und kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden. Die übrigen Komponenten der Entschädigungszahlung sind als steuerpflichtig zu behandeln. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung trifft grundsätzlich den Beschwerdeführer (vgl. VwGH 01…
…Die übrigen Komponenten der Entschädigungszahlung sind als steuerpflichtig zu behandeln. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung trifft grundsätzlich den Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie hat sich aus diesen diversen Gutachten der Bodenschätzer eine großzügige Verwaltungspraxis entwickelt…
…des Entschädigungsbetrages erfolgte für die betroffenen Ackerflächen seitens des von der AGasGmbH beauftragten Sachverständigen folgender Ansatz: | | in Euro | in Prozenten | Servitutsentgelt | 1.635,20 | 4,45 % | Bodenwertminderung | 16.965,20 | 46,2 % | Sonstige Entschädigung |…
…das erwähnte Berechnungsblatt des zuständigen Fachbereichs des BMF angefügt. Daraus geht hervor, dass von der Gesamtentschädigung von € 8.435,75 ein Teilbetrag von € 4.747,50 (56%) als steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung anzusehen ist. Der verbleibende Anteil iHv. € 3.688,25 (44%)…
…Entschädigung für Bodenwertminderung oder Ertragsausfälle könne aber nur sein, was als solches bezeichnet und ausgewiesen sei. Zwar sei die vertragliche Zuordnung nicht bindend. Dieser Grundsatz sei nach Ansicht des Finanzamtes nach den Gesetzen der Logik aber so zu verstehen, dass eine vertragliche Zuordnung zur Bodenwertminderung…
…Bodenqualität (Entschädigungen für Bodenwertminderungen) und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Dem Beschwerdeführer ist durch die Vorlage des Gutachtens nicht gelungen, nachvollziehbar darzutun, dass eine höhere – als die vom Finanzamt angenommene Wertminderung – eingetreten ist. Es besteht daher für das…
…ein abweichendes Aufteilungsverhältnis vom Steuerpflichtigen nicht erbracht werde. Vom Bundesfinanzgericht sei das den ESTR entsprechende Aufteilungsverhältnis (70:30) als angemessen angesehen worden. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für Bodenwertminderung treffe den Steuerpflichtigen (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Das Ergebnis…
…2000 (70:30) als angemessen angesehen. Soll von diesen Sätzen nach Ansicht des Steuerpflichtigen abgewichen werden, trifft die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für die Bodenwertminderung den Steuerpflichtigen (BFG 17.6.2015, RV/7101511/2012 unter Bezugnahme auf VwGH 1.6.2006…
…der aus mehreren Einzelgrundstücken bestehen könne, betreffe. Mit diesen Ausführungen übersieht die Bf., dass sie die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für eine Bodenwertminderung trifft (vgl. VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093) und dass dafür das bloße Aufzählen möglicher Wertminderungsgründe nicht…
… Zur Entschädigung für Bodenwertminderung sei auf die aktuelle Judikatur zu verweisen: Aus Gründen der Verwaltungsökonomie könne bei Entgelten aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten betreffend das Jahr 2013 wie folgt vorgegangen werden: Betreffe die gesamte Entschädigungszahlung nur landwirtschaftlich genutzte Flächen oder landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte…
…4179, 4182 und 5172 der EStR stützt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Rz die steuerliche Behandlung von Entschädigungen für Bodenwertminderung, Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse im Rahmen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft betreffen. Da nach Ansicht des BFG jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, sind…
…Vermietung und Verpachtung, wenn die Leitung auf oder in Privatliegenschaften verlegt wird. Eine Entschädigung für Bodenwertminderung (Punkt b) ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 steuerfrei, wenn der Bodenwertminderung eine Maßnahme im öffentlichen Interesse zugrunde liegt. Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis, Punkt c…
…1988 bringt zum Ausdruck, dass Zahlungen durch Infrastrukturbetreiber unter sämtliche Einkunftsarten mit Ausnahme von Lohneinkünften fallen können. In den Einkünften aus Leitungsrechten sind mehrere unterschiedliche Komponenten (Entgelt für die Benutzung von Grund und Boden, Entschädigung für Bodenwertminderung, Entgelt für Gewinnminderung) enthalten, die steuerlich unterschiedlich zu…
…die Bodenwertminderung: - Es werden vom Bf. wesentliche Verfahrensmängel geltend gemacht, weil das FA weder einen Lokalaugenschein durchgeführt noch das Gutachten des Grundsachverständigen der B-AG gewürdigt habe. - Der Bf. verweist auf die Rz. 4179 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) aus der ersichtlich sei, dass Entschädigungen für Bodenwertminderung…
…Bohrplätzen und Wegen, Neuverlegung von Leitungen, Errichtung von Bohranlagen, Stationen und anderer Betriebsanlagen) würden lt. Vertrag weiterhin der Zustimmung des Grundeigentümers bedürfen. Lt. Punkt III sei das jährliche flächenbezogene Nutzungsentgelt eine Entschädigung für Bodenwertminderung, Störung des Bodenwasserhaushaltes, Wasserflutungen, Verschlämmungen, Wertminderung des Restbetriebes, Beeinträchtigung des Jagdgebietes…
…und dafür Entschädigungen für Bodenwertminderung und Restgutentwertung und für Jagd- und Bestandsschäden geleistet worden (Stellungnahme B-S Betriebsbegehung 2004). Mit dem Vertrag 2001 sei ein flächenbezogenes jährliches Entgelt für den laufenden Betrieb der bestehenden Anlagen vereinbart worden. Im Ergänzungsvertrag 2006 seien auch Einmalzahlungen für die…
…weshalb Zahlungen für eine Bodenwertminderung einkommensteuerlich nicht zu erfassen sind." "Hinsichtlich der Frage der Erfassung der "Ablöse für Zäune und Nachentsteinung" im Rahmen der land- und forstwirtschalichen Pauschalierung ... ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse im Rahmen der…
…Gesetzen der Logik widerspricht, da eine Entschädigungszahlung ohne Beeinträchtigung des Grundstücks durch einen Mast oder durch einen Ertragsentgang oder durch Wirtschaftserschwernisse wohl nur eine Entschädigung für eine Bodenwertminderung sein kann. Wir beantragen daher nochmals die Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Sinne unserer Berufungs- bzw. Beschwerdeausführungen. …