…EG). Einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zu einem vollen oder teilweisen…
…3 Abs. 2 dritter Teilstrich UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 134/2003 ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen "für jede andere unentgeltliche Zuwendung", sohin auch dann, wenn kein außerunternehmerischer Zweck gegeben ist (vgl. RdW…
…ob Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie so auszulegen ist, daß die Entnahme von Gegenständen durch eine Erdölgesellschaft, die an einen Treibstoffkäufer gegen Gutscheine weitergegeben werden, die er nach Maßgabe der gekauften Menge gegen Zahlung des vollen Endverkaufspreises des Treibstoffs an der Tankstelle im…
…Gut eine fiktive Lieferung sei, sofern keine Entgelte von dritter Seite (im Sinn der oben angeführten diesbezüglichen Erkenntnisse) vorlägen. Zur Begründung verwies er auf Art. 5 Abs. 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (nunmehr Art. 16 RL 2006/112/EG), wonach u.a. die Entnahme eines Gegenstands…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…Sechsten Richtlinie wird einer Lieferung gegen Entgelt die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…§ 3 Abs. 2 ab 1.1.2004 Rz 95). Auch wenn der Empfänger der unentgeltlichen Zuwendung den Gegenstand in der Folge einer unternehmerischen Nutzung zuführt, liegt eine Entnahme vor (Robert in Melhardt/Tumpel, UStG², § 3 Rz 436f). Bei Vorgängen in Zusammenhang mit Gesellschaftsverhältnissen ist zwischen…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…5.8.2008 normierten Bestimmung, nach der die Bf für alle aus dem Gesellschaftsverhältnis übernommenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten schadlos zu halten ist, um eine ins Leere gehende Standardklausel handelt, trifft gerade nach der gegenständlichen Vertragslage nicht zu, denn diese Verpflichtungen waren, zumindest nach der Begründung…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…da hier keine Umsätze mehr erzielt wurden. Rechtslage: Hauptthema dieser Beschwerde ist der umsatzsteuerliche Ort des Eigenverbrauchs bei Entnahmen, dh ob und unter welchen Voraussetzungen die Entnahme eines Gegenstandes aus dem Unternehmensbereich in den Privatbereich IM INLAND (Österreich) der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegt. Anders als in Deutschland …
…die Entnahme von Gesellschaftsvermögen durch den Gesellschafter akzeptiert habe, ist somit prinzipiell ausreichend (VwGH 26.05.1993, 90/13/0155). Im Lichte der zitierten Literatur und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts im gegenständlichen Fall auch das Vorliegen des subjektiven Tatbestandselementes einer…
…hat keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht). Die selbst verbraucht Energie wäre diesfalls als Entnahmeeigenverbrauch zu behandeln. § 3 Abs. 2 UStG 1994: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - … Gem. …
…Subvention hänge nicht, wie von den UStR verlangt, unmittelbar mit dem Preis des betreffenden Umsatzes zusammen, da die Zahlung nicht für eine Lieferung eines Gegenstands oder sonstige Leistung erfolge. Die BF verwende die Subventionen nicht, um Gewinne aus der Obstproduktion zu lukrieren, sondern, um die…
…8 lit. a UStG 1994. Ein Umsatz gegen Entgelt setzt voraus, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und einer tatsächlich vom Steuerpflichtigen empfangenen Gegenleistung besteht. Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger…
…abgeladen wurde. Dieser Tank stand ausschließlich der E zur Verfügung. Für Zwecke der nachfolgenden Entnahme durch die Firma E wurde daher sogar eigens eine Absaugmöglichkeit geschaffen (siehe Einvernahme DD vom 26.11.2012; laut Firmenbuch bis 03.07.2010 Geschäftsführer der Firma SS.). Der Diesel…
…2009 werden aus formellen wie aus materiellen Gründen bekämpft. Formelle Gründe: Die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 wurden im Zuge einer Betriebsprüfung durch die Großbetriebsprüfung Linz überprüft. Das gesamte Rechnungswesen, also einschließlich der Buchungen im Zuge der Abschlusserstellungsarbeiten für 2008 und 2009, war Gegenstand dieser Prüfung…
…am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird. Zweck des gegenständlichen Verkaufs des Patientenstocks war jedoch die Aufrechterhaltung bzw. die Fortführung der Facharztpraxis durch Dr. Z. Die übergebenen Informationen im Patientenstock stellten eine Hilfe für die reibungslose Fortführung der Ordination durch Dr. Z dar…