3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…
…bzw. nunmehr Art. 16 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) wird die Entnahme eines Gegenstandes aus dem Unternehmen für private Zwecke, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Im Hinblick auf diese Bestimmung wurde in § 3 dt. UStG…
…die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 2 UStG 1994 wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen oder für jede…
…EG). Einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zu einem vollen oder teilweisen…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…schließlich, ob die unentgeltliche Übertragung des Straßenbauwerks ins öffentliche Gut einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt. Einer Lieferung gegen Entgelt wird gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 (in der für 2004 geltenden Fassung) gleichgestellt die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die…
…3 Abs. 2 dritter Teilstrich UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 134/2003 ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen "für jede andere unentgeltliche Zuwendung", sohin auch dann, wenn kein außerunternehmerischer Zweck gegeben ist (vgl. RdW…
… 3 Abs. 2 UStG 1994 wird die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Die Schenkung der…
…ob Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie so auszulegen ist, daß die Entnahme von Gegenständen durch eine Erdölgesellschaft, die an einen Treibstoffkäufer gegen Gutscheine weitergegeben werden, die er nach Maßgabe der gekauften Menge gegen Zahlung des vollen Endverkaufspreises des Treibstoffs an der Tankstelle im…
…Gut eine fiktive Lieferung sei, sofern keine Entgelte von dritter Seite (im Sinn der oben angeführten diesbezüglichen Erkenntnisse) vorlägen. Zur Begründung verwies er auf Art. 5 Abs. 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (nunmehr Art. 16 RL 2006/112/EG), wonach u.a. die Entnahme eines Gegenstands…
…wird die Entnahme eines Gegenstands eines Vereins (Unternehmer iSd § 2 UStG 1994) aus seinem Unternehmen für nichtunternehmerische, unternehmensfremde Zwecke, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben (vgl. UStR 2000 Rz 361 ff). Auch die unentgeltliche Übertragung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…Sechsten Richtlinie wird einer Lieferung gegen Entgelt die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…als Entnahme eines Gegenstands oder Erbringung einer Dienstleistung für den privaten Bedarf angesehen werden, auch wenn diese Gegenleistung unter dem Selbstkostenpreis für den gelieferten Gegenstand oder die erbrachte Dienstleistung liege. Aus dieser Rsp-Entwicklung zeige sich, dass die Frage des Vorliegens eines Leistungsaustausches zwischen Arbeitgeber…
…§ 3 Abs. 2 ab 1.1.2004 Rz 95). Auch wenn der Empfänger der unentgeltlichen Zuwendung den Gegenstand in der Folge einer unternehmerischen Nutzung zuführt, liegt eine Entnahme vor (Robert in Melhardt/Tumpel, UStG², § 3 Rz 436f). Bei Vorgängen in Zusammenhang mit Gesellschaftsverhältnissen ist zwischen…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
…5.8.2008 normierten Bestimmung, nach der die Bf für alle aus dem Gesellschaftsverhältnis übernommenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten schadlos zu halten ist, um eine ins Leere gehende Standardklausel handelt, trifft gerade nach der gegenständlichen Vertragslage nicht zu, denn diese Verpflichtungen waren, zumindest nach der Begründung…
…2149/62). Es liegt somit im streitgegenständlichen Fall insgesamt Eigenverbrauch durch die Entnahme eines Gegenstandes iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994 vor und nicht hinsichtlich der Materialkomponente ein Entnahmeeigenverbrauch von Gegenständen und daneben ein Eigenverbrauch durch sonstige Leistung (hinsichtlich der Arbeitsleistung der Dienstnehmer). Diese Rechtsfolge…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…