…4 KStG 1988 nicht erfülle und daher nicht in die Gruppe aufgenommen werden könne. Gegen diesen Bescheid wurde nach verlängerter Beschwerdefrist mit Schriftsatz vom 30.9.2009 Beschwerde erhoben und als Begründung folgendes ausgeführt: Bei der Firma 2 handle es sich um eine ausländische Enkelgesellschaft…
…bei der Beschwerdeführerin geltend gemachte Wertminderung sich aus dem Umstand ableite, dass jene Gesellschaftsanteile, welche die gruppenzugehörige Muttergesellschaft (A GmbH) ihrerseits an der nicht gruppenzugehörigen Enkelgesellschaft (B GmbH) gehalten habe, eine Wertminderung erfahren hätten. Dabei müsse die Wertminderung jenen Teil der von der Muttergesellschaft aktivierten…
…vermag allerdings aus einer ertragsteuerlichen Perspektive nicht zu überzeugen. Nach der herrschenden Theorie der Doppeleinlage führen Großmutterzuschüsse zu einer Einlage der zuschießenden Großmuttergesellschaft in die dazwischenliegende Tochtergesellschaft einerseits und zu einer Einlage der Tochtergesellschaft in die empfangende Enkelgesellschaft andererseits. Es liegen somit zwei Einlagevorgänge nach …
Und eben jene Voraussetzung für eine abweichende wirtschaftliche Zurechnung - eine Zuwendung der Großmuttergesellschatten zur Werterhöhung der Enkelgesellschaften vor allem im Interesse der Tochtergesellschaften - liegt im konkreten Fall nicht vor. Vielmehr liegt das unmittelbare und weitaus überwiegende Interesse an der Verwirklichung des Projekts auf Ebene der…
…in dem Richtlinienbeispiel eine Zahlung der Großmuttergesellschaft an die Muttergesellschaft statt - im Beispiel ohne Ausgabe von Anteilen - und andererseits eine zweite Zahlung an die Enkelgesellschaft - ebenfalls ohne Ersterwerb von Anteilen. Im gegenständlichen Fall erfolge die erste Überweisung (Kapitalzufuhr) gegen Ausgabe echter Anteile an der Bf1…
…der Buchhaltung ergibt sich einwandfrei, dass die Kreditschulden von der ***4*** GmbH aufgenommen wurden, um der damals noch Enkelgesellschaft einen nicht rückzahlbaren und unwiderruflichen Gesellschafterzuschuss zu geben. Zu einem Beteiligungserwerb an der ***6*** GmbH kam es auch nicht durch den Großmutterzuschuss, sondern durch Verschmelzungsvorgänge mit…
…des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur Stiftung stehenden Finanzdienstleisters, einer Kapitalausstattung der…
…Gesellschafter - dem Bf sowie Herrn ***Zweitgesellschafter*** (in der Folge bezeichnet als "Zweitgesellschafter") -, die gegenüber der überschuldeten Enkelgesellschaft (***X GmbH*** - nachfolgend als "***X GmbH***" bezeichnet) als übertragende Gesellschaft bestanden haben, aufgrund der Verschmelzung mit der Tochtergesellschaft (***Stb GmbH***) wieder voll werthaltig. Infolge der fristgerechten Beschwerde vom…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2018 und gegen den am selben Tag erlassenen Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2018 des Finanzamts Österreich verwiesen. Beide Bescheide waren an die Gruppenmitglied GmbH, einer Enkelgesellschaft der Bf. und Mitglied der Unternehmensgruppe, ergangen. In dieser Beschwerde wurde im Wesentlichen moniert…
…Der vollständige entscheidungswesentliche Sachverhalt, der zur Abschreibung der als Darlehensforderungen dargestellten Geldzahlungen an die ausländische Tochter bzw. Enkelgesellschaften geführt hat, war vor Durchführung der Außenprüfung dem FA nicht bekannt. Dieser ergab sich auch nicht aus den im Zuge des Jahresabschlusses vorgelegten Unterlagen. Bereits aus diesen…
…Enkelgesellschaften der W.I GmbH geleistet hat: - am 18.12.2007 Euro 15,000.000 an die E,GmbH - am 13.01.2009 Euro 50.000 an die Sib GmbH und - am 28.09.2010 Euro 49,500.000 an die S.H Ltd in…
…sofort und zur Gänze zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Bf. verendet. Es handle sich somit -wirtschaftlich betrachtet- um eine freiwillige Leistung der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft. Auch seitens der dabei zwischengeschalteten M sei keine rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bf. zur Leistung einer Einlage (z.B…
…die B Gruppe: 1% an der Zielgesellschaft wurde unmittelbar von A Holding I an die Beschwerdeführerin (die zu diesem Zeitpunkt bereits Teil der B Gruppe war) veräußert und 99% der Anteile wurden von A AT (Enkelgesellschaft von A Holding I) an die Beschwerdeführerin veräußert. 2…
…die B Gruppe: 1% an der Zielgesellschaft wurde unmittelbar von A Holding I an die Beschwerdeführerin (die zu diesem Zeitpunkt Teil bereits der B Gruppe war) veräußert und 99% der Anteile wurden von A AT (Enkelgesellschaft von A Holding I) an die Beschwerdeführerin veräußert. 2…
…gewesen sei. Es handle sich um einen "klassischen" Großmutterzuschuss, der mangels Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Vorliegen einer Kapitalerhöhung bei der Enkelgesellschaft, keinen Tatbestand erfülle, der Gesellschaftsteuer auslöse. Aus der Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise könne aufgrund des Vorliegen eines "klassischen" Großmutterzuschusses ein Steuerpflicht nicht geschlossen werden…
…Umfeld des Erststifters und mit Bezug zu mehreren Tochtergesellschaften der Stiftung (ua. als Vermieter der Geschäftsführerdienstwohnungen an U. und von denen einer der Zweitgeschäftsführer der Enkelgesellschaft H. ist) gemeldet. Zu den ersten Vorstandsmitgliedern des aus drei Personen bestehenden Stiftungsvorstandes wurden in der Stiftungsurkunde W. N…
…Dezember 2007 habe die Großmuttergesellschaft einen nicht rückzahlbaren bedingungslos gewährten Zuschuss an ihre Enkelgesellschaft Rechtesvorgängerin in Höhe von € 55.000.000,00 gewährt.Dieser Zuschuss würde bei der Rechtsvorgängerin als Kapitalrücklage ausgewiesen und unterläge nicht der Gesellschaftsteuer. Gemäß beiliegendem Anteils- und Abtretungsvertrag habe die…
…Dezember 2007 Großmuttergesellschaft der Rechtsvorgängerin gewesen. Am 12. Dezember 2007 habe die Großmuttergesellschaft einen nicht rückzahlbaren bedingungslos gewährten Zuschuss an ihre Enkelgesellschaft, die Rechtsvorgängerin, in Höhe von € 66.000.000,00 gewährt.Dieser Zuschuss würde bei der Rechtsvorgängerin als Kapitalrücklage ausgewiesen und unterläge nicht…
…gehandelt habe, sei kein Stiftungsvorstandsbeschluss vorgelegt worden. Der vertretenen Rechtsansicht, dass es sich bei den durch die Bf. getätigten Spenden/Zuwendungen um einen für die Enkelgesellschaft übernommenen Werbeaufwand gehandelt habe, werde nicht gefolgt. In diesem Fall hätte die XVAG die Zuwendungen der Bf. als Erträge…
…geschaltete Muttergesellschaft ist. Der gegenständliche Zuschuss diente der Herbeiführung der Voraussetzungen für die geplante Einbringung und erfolgte insofern im Interesse des Gesellschafters. Da der Zuschuss von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft gezahlt worden war, um den Wert der Geschäftsanteile an dieser zu erhöhen, und diese…