…am 8.8.2007 verrechnete Netzbereitstellungsentgelt als Zahlung für ein nicht abschreibbares Recht zu qualifizieren ist. § 55 EIWOG führt zum Netzbereitstellungsentgelt aus, dass dieses Entnehmern bei Erstellung des Netzanschlusses oder bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie…
…27.02.1976, III R 64/74). Das Netznutzungsentgelt ist gemäß § 25 ElWOG in der für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung eines jener Entgelte, die für die Netznutzung zu entrichten sind (arg.: "Das für die Netznutzung zu entrichtende Entgelt bestimmt sich aus dem 1. Netznutzungsentgelt…
… 25 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes (ElWOG) durch das Energieliberalisierungsgesetz (BGBl I 11/2000) mit der Systemnutzungstarif-Verordnung (SNT-VO) 2002 (erstmals) durch die Festlegung der einzelnen Tarifkomponenten des Systemnutzungstarifs gemeinsam mit deren inhaltlicher Ausgestaltung in einer einzigen Verordnung eine Vereinfachung in der Anwendung und bessere Übersichtlichkeit…
…Nr. 240 am 10.12.2005 idF der Novelle 2007, verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung Nr. 243 am 18.12.2007: "Auf Grund § 25 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG), BGBl I Nr. 143/1998 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 44/2005, wird…
1. Die Umstellung eines Hauses von Ölheizung auf Fernwärme stellt keine Erhaltungsmaßnahme dar (die Anschlusskosten an die Fernwärme sind daher aktivierungspflichtig). Es handelt sich dabei nicht um bloße Instandhaltung, zumal auch bei einer Umstellung von Fernwärme auf Öl Umbaumaßnahmen (Einrichtung eines Heizraumes, Einbau eines Öltanks…
…der Elektrizitätsabgabe unterliege die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Z 8 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) und an sonstige Wiederverkäufer, soweit die elektrische Energie zur Weiterlieferung bestimmt ist, der Verbrauch von elektrischer Energie durch Elektrizitätsunternehmen sowie der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
…dass der EKB-S (für die Energiewende dringend nötige) Investitionen hemme und damit insbesondere das Ziel des EIWOG - die Weiterentwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen - torpediere. Ausschließliche Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen Mit der gegenständlichen Bescheidbeschwerde werde lediglich die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behauptet…
…§ 8 ElWOG im Verfahren zur Errichtung einer S Leitung der N GmbH gewesen und bei Ablehnung der Vereinbarung habe ein Enteignungsverfahren nach dem Qq Starkstromwegegesetz gedroht. Im Fall der Vereinbarung N GmbH und der BF sei der N GmbH das Recht eingeräumt worden, dass sie…
Der gegenständliche Streitpunkt war durch das Bundesfinanzgericht einzig und allein aufgrund der Gesetzeslage, zu deren Auslegung sehr wohl die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage, Rechtsprechung des VwGH, aber auch Meinungsäußerungen in Literatur und Verwaltungspraxis heranzuziehen waren, zu klären. 2. Verstoß gegen den Grundsatz des Parteiengehörs Zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 / Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2024…
…dass der EKB-S (für die Energiewende dringend nötige) Investitionen hemme und damit insbesondere das Ziel des EIWOG - die Weiterentwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen - torpediere. Ausschließliche Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen Mit der gegenständlichen Bescheidbeschwerde werde lediglich die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behauptet…
… 5 Abs. 1 EKBSG ist Beitragsschuldner 1. der Betreiber einer Anlage (§ 7 Abs. 1 Z 20 ElWOG 2010) zur Erzeugung von Strom gemäß § 1 Abs. 3 mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW; 2. der Begünstigte eines Strombezugsrechtes aus Erzeugungsanlagen gemäß Z 1…
…erforderlich sei. Die Zuweisung eines Versorgungsgebietes würde dem Grundprinzip des freien Elektrizitätsmarktes und der freien Versorgerwahl widersprechen, sodass das Konzept des ElWOG/ElWOG 2010 die Möglichkeit einer derartigen Zuweisung nicht mehr vorsehe. Damit könne die X GmbH ungeachtet des Fehlens eines Versorgungsgebietes sowohl von § 8…
…dass der EKB-S (für die Energiewende dringend nötige) Investitionen hemme und damit insbesondere das Ziel des EIWOG - die Weiterentwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen - torpediere. Ausschließliche Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen: Mit der gegenständlichen Bescheidbeschwerde werde lediglich die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behauptet…
…ihrer Vorhaltsbeantwortung - ausdrücklich darauf hin, dass betreffend die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Investitionen keine Ermittlungsschritte von Seiten der Finanzverwaltung gesetzt worden seien. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Bereich der Stromerzeugung aus…
…Beitrags § 5. (1) Beitragsschuldner ist 1. der Betreiber einer Anlage (§ 7 Abs. 1 Z 20 ElWOG 2010) zur Erzeugung von Strom gemäß § 1 Abs. 3 mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW; 2. der Begünstigte eines Strombezugsrechtes aus Erzeugungsanlagen gemäß Z 1. Strombezugsrechte…
…an, dass dies aus dem Bescheid nicht hervorgehe, dass dies aber- glaube er - im Wasserrechtsgesetz enthalten sei. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. hat seit 01.07.2017 den zuvor seiner Angehörigen zustehenden Anteil des Kleinwasserkraftwerks am Bach 1 erworben. Er hat…
…einer massiv eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Grundfläche gekommen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Fläche sei ausgeschlossen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführer betreiben eine Land- und Forstwirtschaft und nehmen die abgabenrechtliche Vollpauschalierung in Anspruch. Sie sind zu gleichen Teilen Eigentümer der Liegenschaft…
…dass der EKB-S (für die Energiewende dringend nötige) Investitionen hemme und damit insb das Ziel des EIWOG - die Weiterentwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen - torpediere. 3.3 Ausschließliche Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen Mit der gegenständlichen Bescheidbeschwerde werde lediglich die Verfassungswidrigkeit von…