…Nr. 305 anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…
…den Kindern der Bf besuchte Ausbildungsstätte ist gemäß § 2 Abs. 2 der genannten Verordnung des BMF zur externen Berufsausbildung noch dem Einzugsbereich des Wohnortes der Familie der Bf zuzurechnen. Der Bf steht deshalb der begehrte Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht zu. Das…
…Ausbildungsort und zurück unter Zugrundelegung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels jeweils wesentlich länger als eine Stunde gedauert hat- der Hin- und Rückweg zusammen dauerte bei der günstigsten öffentlichen Verbindung nicht länger als 112 Minuten- , befand sich die durch die Tochter besuchte Schule im Einzugsbereich des Wohnortes (…
…des Tages in eine Richtung ein nutzbares öffentliches Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht über einer Stunde verkehrte sowie tagsüber in beide Richtungen mehrere (nicht nutzbare) öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht über einer Stunde verkehrten, befand sich die Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes…
…In rechtlicher Hinsicht liege der Lehrbetrieb im Einzugsbereich des Wohnortes, weshalb der Pauschbetrag für die Monate Juli bis September nicht zu berücksichtigen sei. (Für die Zeiten des Besuches der Landesberufsschule in Y - Oktober bis Dezember 2015 - wurde der Pauschbetrag bereits im bekämpften Bescheid berücksichtigt.) Hinsichtlich…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Das…
…dass sie nicht im Einzugsbereich des Wohnortes liegt. Beruft man sich auf das VwGH-Urteil sowie auf die Lohnsteuer-Richtlinien RZ 882 steht Herrn [Bf] die Pauschale für die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung im Jahr 201 5 jedenfalls zu. Wir beantragen die Berücksichtigung der pauschalen…
…7 leg. cit. dar, indem er normiert: Die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gilt dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (§ 34 Abs. 8 EStG 1988 erster Satz). Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro…
…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach § 1 der VO Berufsausbildung Kinder, BGBl II 624/1995 idF BGBl II 449/2001, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr…
…auswärtige Berufsausbildung eines Kindes. Ebenfalls aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass für das betreffende Kind eine gleichwertige Ausbildung innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes (konkret des Familienwohnsitzes) bestanden hätte, konkret das Studium der Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der RPTU Kaiserslautern-Landau. Diese Universität liegt etwa…
…für die dieser im Rahmen der Erklärung zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes beantragt, hat im Jahr 2020 an der TU Berlin das Bachelorstudium "Chemieingenieurwesen" betrieben. Eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit hätte allerdings auch im Einzugsbereich des Wohnortes bestanden…
…Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…
… 26 Studienförderungsgesetz in der Fassung des BGBl. I Nr.50/2016 zeitlich noch zumutbar ist. Das trifft auf den Wohnort X zum Studienort Wien zu. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer dieser Gemeinden im Einzugsbereich die Fahrzeit von und zum Studienort jeweils mehr…
…zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305/1993, zeitlich noch zumutbar ist. Im gegenständlichen Fall ist der Wohnort mehr…
…§ 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und daher eine tägliche Heimfahrt nicht stattfindet. Da Ihre Tochter ***6*** die Handelsakademie in Salzburg besuchte…
…37) bestimmt, dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen. Da dies auf die Strecke ***3*** - ***7*** nicht zutrifft wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt, sind die Voraussetzungen des § 1 der zit. VO jedenfalls…
…Abs. 2 der Verordnung gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…
…Mietanbote A bis C des Bf. die (vom BFG korrigierten) Werte des Finanzamtes nicht zu entkräften. Beide Parteien bewegten sich - wenn auch jeweils in einem anderen Bezirk - im Einzugsgebiet des Beschäftigungsortes. Anderes behauptet der Bf. nicht. Ein "Vorschreiben" bezüglich der Wahl des Wohnortes erfolgte nicht…
…Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…
…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. § 34 Abs. 8 EStG 1988 stellt also auf das Fehlen einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes ab. Dazu bestimmt…