…dass die Verpachtung zur Steigerung der Einnahmen aus der Steuerberatungskanzlei beitrage. Es ist zum nunmehrigen beschwerdegegenständlichen Sachverhalt anzuführen, dass dieser sich betreffend des o.a. Sachverhalts nicht nur nicht verändert hat, sondern auch die Berechnungen hinsichtlich Fremdkapitalquoten mangels fehlender Unterlagen nicht nachvollziehbar sind und er…
…sei. Weiters habe die Behörde nicht ausgeführt, warum gerade jetzt - ohne eine Änderung der Bewirtschaftungsart - eine von vornherein als Einkunftsquelle qualifizierte Vermietung keine Einkunftsquelle mehr darstellen sollte. Die Behörde führe aus, dass ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erzielbar sei. Dies vor allem…
…sei. Weiters habe die Behörde nicht ausgeführt, warum gerade jetzt - ohne eine Änderung der Bewirtschaftungsart - eine von vornherein als Einkunftsquelle qualifizierte Vermietung keine Einkunftsquelle mehr darstellen sollte. Die Behörde führe aus, dass ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erzielbar sei. Dies vor allem…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurde noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und der auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…Vorhaltsbeantwortung vom 13.05.2015 zu RV/4100451/2011). Vorgelegt wurden noch beispielhaft für einen Eigentümer die Ermittlung des Ergebnisses bei der Betreiber-GmbH und die auf den Eigentümer entfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vorhaltsbeantwortung vom 28.01.2016 und vom 26.02.2018). -…
…die „Einnahmen“ aus der Vermietung und Verpachtung der Bf. eine Größe darstellen, die von vielen Parametern bei der Betreiber-GmbH, nämlich ihren oben angeführten Betriebseinnahmen und –ausgaben, bestimmt wird. Kein Grund ist nach Ansicht des Senates die vom Finanzamt bloß abstrakt angeführte Möglichkeit eines zukünftigen…
…führte das Finanzamt aus, die Wohnung S****gasse werde seit dem Jahr 1994 vermietet, es sei ein Gesamtverlust von -17.941,91 € erwirtschaftet worden. Seit dem Jahr 2001 würden keine Einnahmen sondern nur mehr Ausgaben bzw sei dem Jahr 2002 nur mehr Zinsaufwendungen geltend…
…in keinem Fall als „Veranstalter" in Erscheinung tritt. Auch dienten die in 2011 erzielten Einnahmen aus den „Veranstaltungen" ausschließlich der Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks der Kulturförderung sowie der Denkmalpflege (Erhaltung des denkmalgeschützten Areals). Dass in Zusammenhang mit einer (mit entsprechenden Auflagen verbundenen) Vermietung von Räumlichkeiten…
…dem beigefügten Verzeichnis aufgeführt sind. Der Pachtvertrag begründete keine Gesamtschuldnerschaft, dies auch im Falle des Eigentumsübergangs an einer einzelnen Einheit. Der Pachtvertrag bezüglich der jeweiligen Einheit geht auf den neuen Eigentümer über. Jeder Verpächter (jeder Eigentümer) haftete für seine Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag gegenüber der…
…worden. Es sei im Übrigen zu bemerken, dass die Einnahmen aus der Verpachtung des Kellerlokales, die der Gattin zugerechnet worden seien, ohne Abzug von damit zusammenhängenden Werbungskosten in Ansatz gebracht worden seien. Bei allfälligem Festhalten an einer Zurechnung an die Gattin, sei dies richtigzustellen. Am…
…Zu 1. Eine Adaptierung der Ergebnisse aus Gebäudeverwaltung wurde bislang nicht vorgelegt, die Zahl laut Schreiben ist nicht nachvollziehbar. Das FA setzt einstweilen die von ihm aufgrund der Abgabenerklärungen der BF ermittelten Werte ein. Zu 2. Entgegen der pauschalen Behauptung der Kreditrahmen sind dem FA…
…aus denen sich jährliche Einnahmen der Beschwerdeführerin aus Standgebühren zwischen 9.773,61 € und 13.484,25 € ergaben. Rechtliche Beurteilung: Nach § 12 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge abziehen. Unternehmer ist gemäß § 2 Abs. 1 Ieg.cit. wer eine gewerbliche oder berufliche…
…führt objektiv betrachtet zu keiner Einkunftsquelle. Trotz der Bestreitung der wesentlichen Investitionen aus Eigenmittel, sind die Einnahmen von Anfang an wesentlich niedriger als die anfallenden Ausgaben. Es ist nicht üblich einen Betrieb der einmal eine Existenzgrundlage sein soll, über einen längeren Zeitraum von Beginn an…
…dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht – jedenfalls ab 2007 (hier mag die ab 2006 im C-Park installierte und ebenfalls nicht erfolgbringende Verkaufsplatzbegründung richtungsweisend sein) – nicht mehr nachvollziehbar ist und daher Liebhaberei vorliegt (§ 2 Abs. 1 LVO). ad 3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen…
…€) werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung jedoch wie im bekämpften Bescheid egalisiert. Das Einkommen, die Einkommensteuer, die anrechenbare Lohnsteuer und die Abgabengutschrift bleiben deshalb unverändert. Nur die Bemessungsgrundlagen (Einkommen), die Art (Einkommensteuer) und Höhe der Abgabe sind Bestandteil des Spruches eines Abgabenbescheides (Ritz…