…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Mai 2026 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2026 und Folgejahre zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…Beschwerde vom 8. April 2019, welche gemäß § 253 BAO als gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. Mai 2019 betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2019 gerichtet gilt, zur Steuernummer ***1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Vöcklabruck vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der folgenden Entscheidung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…00 um 9 % erhöht worden. Mit Schriftsatz vom 29.7.2019 (eingelangt bei der belangten Behörde am 5.8.2019) erhob der rechtliche Vertreter der Bf. Beschwerde gegen den Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlung 2019 vom 4.7.2019 und begründete dies damit, dass die Bf…
…die Beschwerd vom 12. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2014 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2014 werden mit € 0,00 festgesetzt. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Am 16.07.2024 teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers dem Bundesfinanzgericht mit E-Mail (OZ 14) mit, dass der Anregung des Bundesfinanzgerichts, den Vorlageantrag zurückzunehmen (weil dem Begehren auf Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen mit 0 € letztlich entsprochen wurde), nicht entsprochen werde. Gemäß § 261 Abs…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 21. April 2015, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2015 und Folgejahre, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid und die Beschwerdevorentscheidung (letztere vom 8. Mai 2015) werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…unter anderem darauf, dass die Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2017 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt worden sei, sodass eine Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen um 4 % bzw 5 % - wie in der BAO vorgesehen - nicht erfolgen könne. Bezüglich des Sanierungsgewinnes führte die steuerliche Vertretung der Bf aus, dass die im…
…dessen Grundlage die EVZ errechnet worden ist, ist mit der Beschwerde gegen den EVZ-Bescheid nicht möglich (Fettdrucke an dieser Stelle und in der Folge in diesem Erkenntnis erfolgten durch das BFG). Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2026 leitet sich im Anwendungsbereich der pauschalen Bemessung iSd § 45 Abs…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 9.Dezember 2024 wurde betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für die Monate 10-12/2024 in Höhe von € 3.821,29 (Steuernummer ***2***) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 76,43 festgesetzt, da die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer…
…Feststellungsbescheides am 08.09.2025 den Einkommensteuerbescheid 2023, in welchem auf Grundlage der für die Bf. festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Einkommensteuer in Höhe von 2.498,00 € errechnet wurde. Die Einkommensteuervorauszahlungen wurden bescheidmäßig gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 am 08.09.2025…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. März 2025 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…März 2023 des R***F***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2023 und Folgejahre vom 14.3.2023, Steuernummer 00-123***, zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an…
…Mit Bescheid vom 11.12.2023 wurde ein Säumniszuschlag i.H.v. € 60,-- festgesetzt, weil die Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2023 i.H.v. € 3.000,-- nicht bis 15.11.2023 entrichtet worden war. Diese ist bis dato immer noch ausständig. Mit Schreiben vom…
…Steuernachzahlung zu rechnen. Die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung sei daher nicht gerechtfertigt. Mit Schreiben vom 7.7.2023 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht eingereicht und unter anderem wie folgt ausgeführt: Die Begründung der Beschwerdevorentscheidung widerspreche sämtlichen gemäß § 93 Abs…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) erzielt als Versicherungsvertreter sowohl nichtselbstständige Einkünfte als auch betriebliche Einkünfte. Zunächst erging der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2022 vom 24.11.2021 über EUR 1.733,00, den der Bf mit Beschwerde vom 20.12.2021 anfocht…
…***14***, über die Beschwerde vom 14. November 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 25. September 2013 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2013 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Nr., betreffend Abweisung des Herabsetzungsantrages der Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2021 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2021 und Folgejahre werden festgesetzt mit € 321,-. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…8041 Graz, über die Beschwerde vom 14. November 2013 gegen den Bescheid des ***3*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25. September 2013 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses…
…in Höhe von 549,56 € fest. Erst nach Festsetzung dieses Säumniszuschlages wurde mit einer per 21.6.2018 wirksamen Überweisung die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2018 entrichtet. Gegen den Säumniszuschlagsbescheid richtet sich die vom Finanzamt als Beschwerde gewertete Eingabe vom 20.6.2018…