…Ihr volljähriger Sohn ***8*** ab dem Kalenderjahr 2017 ein Einkommen, welches die Einkommensgrenze pro Kalenderjahr im Sinne der obigen Ausführungen überschritt und verließ Ihren gemeinsamen Haushalt am 10.7.2018. Demzufolge war die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe für die Monate Jänner 2017 bis 9/2020…
…des Zuschusses maßgebliche Einkommensgrenze überschritten, wodurch der vorgenannte Betrag rückzufordern gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. fristgerecht mit Schriftsatz vom 25.6.2013 Berufung (nunmehr Beschwerde). Im Wesentlichen bringt sie darin sinngemäß vor, dass bei der vom Finanzamt erfolgten Einkommensermittlung steuerfreie Einkünfte in…
… 33 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) 1988 zurückgefordert, da ***Sohn_1*** im Rahmen seiner Polizeigrundausbildung die zulässige Einkommensgrenze überschritten habe. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Zu ***Sohn_1***: Hat ein Kind ab dem Kalenderjahr seines 20. Geburtstages ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 15.000 Euro…
…zurückgefordert. Die dagegen rechtzeitig eingebrachte Beschwerde v. 04.03.2019 wurde vom Bf. wie folgt begründet: "Die maßgebliche Einkommensgrenze in der Höhe von € 35.000,00 für die Rückzahlung des Zuschusses wurde im Jahr 2013 nicht überschritten. Im Jahr 2013 hatten meine Frau, ***2**…
…000,-." In der Folge brachte der Bf. rechtzeitig den Vorlageantrag ein, mit folgender Begründung: "Beschwerde bezüglich der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages (…) mit dem Ersuchen um Neuberechnung der Einkommensgrenze von CN. Hierbei wäre die Freigrenze zu berücksichtigen. Weiters wäre anzuführen, dass es sich bei den angeführten…
… 18 Abs 1 Z 1 oder 3 KBGG sind Sie alleine zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Im Jahr 2010 wurden die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten. Erklärung Das Finanzamt übersandte der Bf im Jahr 2015…
…Begründend führte das Finanzamt nach Anführung der gesetzlichen Bestimmungen aus, im vorliegenden Fall sei der Abgabenanspruch mit Ablauf des Jahres 2014 entstanden (Erreichen der Einkommensgrenze von € 35.000,-) und somit vor dem siebenten Geburtstag des Kindes. Die Frist diesen Anspruch auch festzusetzen wäre gemäß …
…ausbezahlt wurde, zu erheben. § 21 KBGG lautete: § 21. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 erreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres. § 22…
…sind, für diese Beurteilung heranzuziehen sind oder nicht. Das Bundesfinanzgericht hatte bereits einen ähnlichen Fall zu beurteilen, bei dem es um die Frage ging, ob die Einkünfte aus Grundstücksveräußerung der Ehegattin bei der Einkommensgrenze des Alleinverdienerabsetzbetrages, den der Ehemann geltend machen wollte, zu berücksichtigen sind…
…1967, wonach unter anderem der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt, endet, auf ein Übersteigen der Einkommensgrenze nicht anzuwenden. Wird der Grenzbetrag überschritten, verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind zu bezahlen ist, im…
…des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2010 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe…
…nicht bedeutet, dass die Einkünfte der Gattin offen gelegt wurden. Insbesondere kann aus der Geltendmachung des AVAB (Einkommensgrenze 6.000,00 €) nicht geschlossen werden, dass steuerlich relevante Einkünfte in Ansehung der beantragten doppelten Haushaltsführung vorgelegen haben. Bei Einkünften unter 6.000,00 € könne…
…2008 KM also: € 19.485,- Gesamtes Familien-Einkommen im Kalenderjahr 2008 also für Zwecke des verfahrensgegenständlichen Gesetzes (gerundet) € 38.785,--. Es ist also (spätestens hiermit) bewiesen, dass die Einkommensgrenzen bereits - falls nicht bereits im Jahr 2007, siehe vorstehend - im Kalenderjahr 2008 überschritten wurden…
…wurde, konnte nicht mehr nachvollzogen werden. Einwand der Unzuständigkeit des Finanzamtes Die Bf. wendete die Unzuständigkeit des Finanzamtes ein. Die Einkommensgrenzen wären bereits früher überschritten worden. Wie im Jahr 2005 hätte eine Rückforderung durch die Wiener Gebietskrankenkasse erfolgen müssen. Insbesondere seien Sonderzahlungen sowie eine Abfertigungszahlung…
…des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2011 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe…
…des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2011 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe…
…des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2009 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe…
…EUR 25.500,00 an jährlichem Pensionseinkommen haben dürfen, ohne dass ihnen der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag gekürzt wird. Außerdem müssten die Einkommensgrenzen jährlich um die Teuerungsraten erhöht werden". Am 26.6.2018 erließ das Finanzamt die Beschwerdevorentscheidungen. Die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2013 wurden…
…33 dEStG in Abkehr der diesbezüglichen von der Rechtsprechung geduldeten Praxis der deutschen Finanzverwaltung festgestellt, dass die Berechnung des Selbstbehaltes stufenweise nach den im Gesetz angeführten Einkommensgrenzen zu erfolgen habe. Dies führe zu einer Minderung des Selbstbehaltes und damit einer Erhöhung der steuermindernd zu berücksichtigenden…
…hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens auf § 33 Abs. 1 EStG. Dieser umfasst nur Tarifeinkünfte. Im Kommentar zum Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967, "Gamlitzer Kommentar") heißt es zur Einkommensgrenze: "Durch den Verweis auf § 33 Abs. 1 EstG 1988 sind alle Einkünfte, die nicht zum Tarif zu versteuern sind…