…insgesamt jährlich knapp unter € 3.500,--. Die Differenz der in den Jahren 2013 bis 2018 erzielten Einkünfte liegt, soweit sie die im § 5 FLAG 1967 genannte € 10.000,-- übersteigen, ganz klar über dem höchsten denkmöglichen jährlichen Familienbeihilfenanspruch. Es besteht daher kein Anspruch auf…
…FLAG 2.A. 2020 § 5 Rz 2). Sollte der Bf ein Einkommen von über € 10.000 bzw. € 15.000 bezogen haben, ändert dies daher nichts am grundsätzlichen Anspruch und ist daher der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben. Es ist lediglich der Auszahlungsbetrag allenfalls gemäß…
…November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007 - 2013. § 5 FLAG 1967 lautet: § 5. (1) Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum…
…mit einem Einlagenstand von rund € 450.000,-. Er behauptet, dass er (zumindest) seit 2015 nur von geerbtem Vermögen lebt und daher auch aktuell über kein Einkommen verfügt (BZ 160 und 182 f sowie Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 15.10.2020 [im Folgenden…
…bei der Übernahme der Anteile um € 100.000, -- über kein Einkommen verfügte und dass eine Weitergabe noch am gleichen Tag erfolgte. V.S. hatte bei der umbenannten Firma Arbeiter angemeldet, für die keine Abgaben geleistet wurden. Eine Dienstgebersuche ergab, dass im Leistungszeitraum 01.10…
…mit einem Einlagenstand von rund € 450.000,-. Er behauptet, dass er (zumindest) seit 2015 nur von geerbtem Vermögen lebt und daher auch aktuell über kein Einkommen verfügt (BZ 160 und 182 f sowie Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 15.10.2020 [im Folgenden…
…verfügte über kein eigenes laufendes Einkommen oder eigenes Vermögen, was im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vom 16.2.2009 auch bestätigt wurde. Die Finanzierung des Liegenschaftserwerbes und der Errichtungskosten erfolgte im wesentlichen über 2 Darlehen bei der Bank in Höhe von insgesamt 300.000,00 €…
…Betrag von über € 1.000.000,00 zu keinem Zeitpunkt im Vermögen der GmbH vorhanden gewesen sei, sodass es zu keiner Haftung für die Bf. kommen könne. Ob dem Vertreter eine Schuld an der Zahlungsunfähigkeit treffe, sei jedoch irrelevant (Ritz, BAO5 § 9 Rz 10)…
…z.B. Arbeitnehmerveranlagungen von 2000 bis 2006 als Beweise an, wo außergewöhnliche Belastungen weit über € 10.000 Euro pro Jahr anerkannt worden seien. Das sei unter den gleichen Bedingungen und Voraussetzungen der Behinderung von P-1 und entsprechender Betreuung und Forderung rechtskonform passiert. Aus…
…In den Jahren 2018 und 2019 lag das zu versteuernde Einkommen gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 jeweils über 20.000 €. Dies wird von der Bf auch nicht konkret bestritten. Der Grenzbetrag lag bei 10.000,00 €. In den Jahren 2018 und 2019 …
…Klammer]: Die am xxxx geborene, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzende und finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte A ist sorgepflichtig für eine Tochter im Alter von 13 Jahren und beziehe ein Einkommen von monatlich netto rund € 1.000,00. [Am 24. Jänner 2003 gründete A die B-GmbH…
…Betrag von 10.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen." Ich wurde am 14.01.2016, also in dem Jahr, in dem ich das Einkommen von € 2.365,77 aus meiner Tätigkeit als Ferialpraktikantin erzielte, 19 Jahre alt. Lt. bestehender Rechtslage ist dieses Einkommen also…
…der Fa. Steinmetzbetrieb ***Steinmetz*** vom 15.10.2016 und der Fa. ***Blumenhandlung (undatiert). Anzumerken ist, dass im Protokoll des Gerichtskommissärs unter den Begräbniskosten auch eine Rechnung der Friedhöfe Wien über € 3.162,40 angeführt wird. Eine Rechnungsposition mit dieser Bezeichnung und diesem Betrag enthält…
…67 | Selbstbehalt | | 2.134,67 | Einkommen | | 22.230,99 | Die Einkommensteuer beträgt gemäß § 33 Abs.1 EStG 1988 | | | (22.230,39-10.000)*5.750/15.000 | | 4.688,32 | Verkehrsabsetzbetrag |…
…November 2006 über die Einführung des Programms "Jugend in Aktion" im Zeitraum 2007 - 2013. § 5 FLAG 1967 lautet: § 5. (1) Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum…
…Strafausspruch des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend abgeändert, dass die gemäß § 34 Abs. 3 FinStrG über ihn verhängte Geldstrafe auf € 10.000,00 und die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe auf 25 Tage herabgesetzt wird. Gemäß § 185 Abs…
…geänderten Zuverdienst- bzw. Einschleifregelung für Studenten nicht mehr die gesamte in diesem Jahr bezogene Familienbeihilfe, sondern nur mehr der über € 10.000 hinausgehende Betrag zurückzuzahlen sei. Es werde daher für das Jahr 2014 eine Neubemessung in Anwendung der geltenden Bestimmung beantragt. Die Rückforderung für…
…über € 10.000,00 erfolgte die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Bescheid vom 9. April 2014 hinsichtlich dieses Betrages zu Recht. Dem im Vorlageantrag erhobenen Einwand, dass im bekämpften Bescheid vom 9. April 2014 auch ausdrücklich erwähnt werde, dass der Betrag von €…
…Finanzamt der Beschwerde insofern statt, als der angefochtene Bescheid laut beiliegendem Bescheid vom 20. August 2014 über die Einschränkung der Vollstreckung auf € 10.000,00 abgeändert wurde. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 1. September 2014 führte der Bf aus, dass in gegenständlicher Beschwerdevorentscheidung…
…und als Übergabedatum "bis April 2013" vermerkt wäre. Die Bezahlung des Kaufpreises wäre mittels Überweisung (Eingang) am 22.11.2012 über € 25.000,- und am 31.12.2012 über € 39.985,10 auf das Konto ***26*** bei der ***5*** erfolgt. Eine telefonische Anfrage…