…ist ihre ökonomische Leistungsfähigkeit objektiv erhöht. Das Steuerrecht darf und muss diesen Zuwachs erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Auf der Ausgabenseite greift demgegenüber das Prinzip der Abgrenzung zwischen Einkünfteerzielung und Einkommensverwendung. Spenden stellen einen finalen, nicht durch den Betrieb veranlassten Aufwand dar. Das unterschiedliche…
…war die Einkünfteerzielung der Bf. bisher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts nicht gefährdet. Das Bundesfinanzgericht geht aus folgenden Gründen nicht davon aus, dass die ernsthafte Absicht der Bf. zur Einkünfteerzielung im anderen Beruf im Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erwiesen ist: Die Beurteilung des Gesamtbildes der…
…2008/13/0024). Für eine Verteilungsmöglichkeit von bereits vor dem Zeitraum der erstmaligen Einkünfteerzielung getätigtem Herstellungsaufwand ergibt sich nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt." Da alle Sanierungsaufwendungen zumindest mehr als ein Jahr vor Beginn der Vermietung des ersten Obergeschosses des Gebäudes ***Adresse 1***, ist eine Verteilungsmöglichkeit…
…Tragen kommen kann, wenn im Zeitpunkt seines Anfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen ... Für eine Verteilungsmöglichkeit von bereits vor dem Zeitraum der erstmaligen Einkünfteerzielung getätigtem Herstellungsaufwand ergibt sich nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt" (VwGH 25.09.2012, 2008/13/0240). Aufwendungen iSd § 28 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
…auf das Betriebs- und Privatvermögen aufgeteilt werden (VwGH 26.7.2007, 2007/15/0128 mwN). Eine Zuordnung von Darlehen zum Bereich der außerbetrieblichen Einkunftserzielung zur Gänze kommt nach Zorn dann in Betracht, wenn Baumaßnahmen für einzelne Gebäudeteile abgrenzbar sind und wenn mit den Darlehensmitteln objektiv…
…schon aus der wechselseitigen Abhängigkeit der ausbedungenen Nutzungsrechte. Bloße Benützungsvereinbarungen und die alleinige Nutzungsmöglichkeit eines Miteigentümers führen dazu, dass die entsprechenden Wohnungen nicht der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung dienen. Sie sind daher auch nicht bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu berücksichtigen. Doch selbst bei Annahme von…
…der Dienstgeber eine entsprechende Qualifikation verlange, um als Begleitlehrer diese Sportart anbieten zu dürfen. Nach Ansicht der Bf. sei die Absolvierung des Begleitlehrerlanglaufskikurs aus der Sicht der Einkünfteerzielung erforderlich, weshalb die damit zusammenhängenden Kosten Werbungskosten darstellen. Die Bf. stellte fest, dass sie Italienischkurse anbiete und…
Im Februar 2026 brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, dass er seine Tätigkeit insgesamt dem "Konzern" widmete bzw es sich um eine einheitliche Tätigkeit handelte. Der "Konzern ***Konzern***" setzte sich für die Familie ***Familienname 1*** aus den Beteiligungen und dem Privatvermögen zusammen, weswegen die erhaltenen Vergütungen…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Besein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A, B und C…
…der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung sein. Eine derartige besondere Nachweisführung wird daher vor allem dann notwendig sein, wenn die derzeitige Einkünfteerzielung nicht gefährdet ist oder die Umschulung keine Erhöhung der Einkünfte erwarten lässt (VwGH 28.10.2009, 2007/15/0103). Abzugsfähig sind Aufwendungen, die - auch unter…
…Steuerpflichtige der betroffenen Berufsgruppen hinsichtlich dieser Wirtschaftsgüter bloß auf die Basisausstattung eines Haushaltes zugreifen kann, ist daher bei diesen Wirtschaftsgütern eine (nicht bloß untergeordnete) anteilige Nutzung zur Einkünfteerzielung typischerweise unzweifelhaft gegeben. Solcherart kann für die Ausmessung des Nutzungsanteiles auf eine Schätzung zurückgegriffen werden (VwGH 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Senatsmitglieder Richter Dr. Helmut Mittermayr, Leopold Pichlbauer und Mag. Josef Griesmayr im Beisein der Schriftführerin K in der Beschwerdesache MK., Adresse, vertreten durch TK HS, Adresse1, vertreten durch…