…zumindest im Zeitraum vom 5. Mai 2011 bis zum 28. Juli 2011 vorsätzlich in mehreren Tathandlungen gewerbsmäßig Monopolgegenstände, hinsichtlich derer die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 FinStrG [durch B…
…und betont der VwGH in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass "die seitens der Revisionswerberin geltend gemachte Einschränkungen ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte durch das Tabakmonopol allenfalls hinsichtlich des § 1 Abs 2 Z 1 TabMG 1996 beachtlich wären, nicht aber für die Auslegung des im Einklang mit den…
…im TabMG 1996 normierten monopolrechtlichen Bestimmungen verhandelt, und hiermit Finanzvergehen zu lit. a der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 dritter Fall, sowie zu lit. b des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage ***Bf1***" in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage B." in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols als Beitragstäter gem. §§ 33 Abs. 1, 44 FinStrG iVm § 11 FinStrG. § 14 Abs. 3 FinStrG: Verfolgungshandlung ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde, des Bundesfinanzgerichtes…
…am 24.11.2009 60.000 Stück Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher von unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden waren, an sich gebracht und an C , D und E übergeben hat und er hiedurch…
…Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß §§ 21, 37 Abs. 2, und 44 Abs. 2 FinStrG werde über sie eine Geldstrafe in Höhe von € 300…
…Mai 2009 in Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (Zigaretten) unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 682 Stangen Zigaretten (das sind 136.400 Stück), der Sorten Chesterfield und Memphis, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen…
…vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a iVm § 11 3. Fall FinStrG begangen. Gemäß § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wird dafür über ihn eine Geldstrafe von € 2.500,00 (in…
…in das Zollgebiet verbracht wurden. Die Bf hat zumindest diese, durch Telefonüberwachung belegte Menge von 1.800 Stück Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich derer zuvor das Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war, in Kenntnis dieser Herkunft in…
…sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für…
…987,--). Sie hat dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopls gemäß §§ 37/1/a und 44/1 begangen.“ Dieses Erkenntnis ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Dazu ist auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen…
…§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und der Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a. FinStrG zu einer Geldstrafe iHv 40.000,00 Euro verurteilt. Der Bf. hat demnach im Zeitraum April…
…Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich 9.500 Stück (50 Stangen) Zigaretten, hinsichtlich welcher zuvor von bislang unbekannt gebliebenen Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen wurden, in Kenntnis dieser Herkunft von A. an sich gebracht. Eingangsabgaben in…
…und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit dem Beschuldigten am 25. November 2009 aufgenommen Niederschrift. Die Beschuldigte hat daher den objektiven Tatbestand des…
…des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen worden seien, war hinsichtlich des Tatzeitraumes sowie der Menge von 800 Stück Zigaretten gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen, da insoweit bereits eine Bestrafung erfolgt ist und die Menge in…
…in weiterer Folge: Beschuldigter) schuldig erkannt, er habe am 24. Jänner 2017 vorsätzlich Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich 4.000 Stück Zigaretten, hinsichtlich welcher zuvor von bislang unbekannt gebliebenen Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des…
…FinStrG eingegriffen worden war, durch Übernahme an sich gebracht zu haben. Herr ***Bf 1*** hat dadurch zu a) das Finanzvergehen des Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs…
…sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für…