…Stellung genommen (25.01.1995, ecolex 1995, 592, sowie auch Rz 710 UmgrStR 2002). Eine Einbringung eines Hoheitsbetriebes als unternehmensrechtliche Sacheinlage ist aber möglich. Ertragsteuerlich ist ein Tausch iS des § 6 Z 14 lit b EStG verwirklicht. Einzelne Wirtschaftsgüter weisen keinen Firmenwert auf. Das heißt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof. B) Über die Beschwerde wurde erwogen: Die strittige Frage, ob bei Einbringung eines Hoheitsbetriebes (aus dem nicht steuerbaren Bereich) in eine (grundsätzlich körperschaftsteuersteuerpflichtige) Gesellschaft mbH ein Firmenwert aktivierungsfähig ist, war in Folge – wie bereits ausgeführt - Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.…
…17.11.2005 hat der VwGH - nachdem er sich eingehend damit beschäftigt hat, ob einerseits beim ***B-Dienst*** und andererseits beim ***A-Dienst*** ein Hoheitsbetrieb oder ein Betrieb gewerblicher Art vorlag - den Bescheid der Finanzlandesdirektion mit der Begründung aufgehoben, dass keine Feststellungen darüber getroffen wurden…
…Verein wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Kommunalsteuer 2001 bis 2009 ein Säumniszuschlag in Höhe von 1.005,00 Euro auferlegt und wegen unterlassener Einbringung der Kommunalsteuererklärung für 2001 bis 2009 ein Verspätungszuschlag von 5.025,00 Euro vorgeschrieben. In der Begründung wurde nach Wiedergabe der…
…207). Unter Billigkeit sei nach der ständigen Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei" (VwGH vom 25.09.2012, 2008/13/0232) und unter Zweckmäßigkeit werde das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, verstanden (vgl. zB VwGH 03.07.2003…
…sei nach der ständigen Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei" (VwGH vom 25.09.2012, 2008/13/0232) und unter Zweckmäßigkeit werde das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, verstanden (vgl zB VwGH 03.07.2003, 2000/15/0043…
…bei der Bf. Die Reinigung für den SGV beruhe auf einem Gemeinderatsbeschluss. Für die Bf sei die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Reinigungspersonals im Hoheitsbetrieb VS nicht ersichtlich. Folge man der Meinung der belangten Behörde sei das Reinigungspersonal ein eigener BgA in der Haushaltsstelle "VS". Dass die…
…diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass in der Erteilung des Unterrichts an öffentlichen Schulen nach einhelliger Lehre ein Gebrauchmachen von hoheitlichen Befugnissen durch den jeweiligen gesetzlichen Schulerhalter zu erblicken ist und insoweit aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ein Hoheitsbetrieb vorliegt (vgl zB Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften…
…für Wirtschaftstreuhänder keinen Eingang gefunden hätten. Auch sei fraglich, ob Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Erbringung derartiger Leistungen berufsrechtlich überhaupt befügt wären. Selbst die bloße Abrechnung der Löhne und Gehälter öffentlich Bediensteter stelle Wirtschaftstreuhänder wegen der gebotenen dienstrechtskonformen Abwicklung vor Anforderungen, die einen Markteintritt erschweren und…
…belegen. Auch die Aussagen in Rz 272 der UStR 2000 würden auf eine unternehmerische Tätigkeit hindeuten, da nach der dort vertretenen Ansicht bei Erbringung einer Tagesbetreuungsleistung iSd § 8 lit j Schulorganisationsgesetz durch einen Unternehmer an eine öffentliche Schule regelmäßig eine einheitliche komplexe Leistung vorliege, bei…
…dass eine Tätigkeit, die, wie im gegenständlichen Fall gegeben, auch von privaten Personen oder Personenvereinigungen ausgeübt werden kann, bereits nach älterer nationaler Auffassung keinen Hoheitsbetrieb begründet (vgl VwGH 19.10.1972, 2119/71; 22.2.1973, 0906/72). Der geforderten Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht sowie…
…dass eine Tätigkeit, die, wie im gegenständlichen Fall gegeben, auch von privaten Personen oder Personenvereinigungen ausgeübt werden kann, bereits nach älterer nationaler Auffassung keinen Hoheitsbetrieb begründet (vgl VwGH 19.10.1972, 2119/71; 22.2.1973, 0906/72). Der geforderten Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht sowie…
…überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienten die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, liege insgesamt ein Hoheitsbetrieb vor, andernfalls sei ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Die Liechtensteinische Musikschule unterscheide sich signifikant von den österreichischen Musikschulen, zumal sie Teil des öffentlichen…
…1. Die Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. Die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft. Bereits im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2009/15/0151, hat…
…1. Die Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. Die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft. Bereits im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2009/15/0151, hat…
…1. Die Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. Die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft. Bereits im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2009/15/0151, hat…
…1. Die Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. Die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft. Bereits im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2009/15/0151, hat…
…1. Die Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. Die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft. Bereits im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2009/15/0151, hat…
…Zahlung der Vergütung von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem vom Vertragsstaat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen; 2. die Erbringung von Diensten für diesen Staat oder die Gebietskörperschaft, und zwar 3. in Ausübung öffentlicher Funktionen. Im Erkenntnis vom 27.1.2011…
…in Österreich voll steuerpflichtig." Die Bf erhob Berufung. In ihr führte sie sinngemäß aus: Sie sei Geschäftsführerin der KSL, einem Hoheitsbetrieb des Fürstentums Liechtenstein, der weder als kaufmännischer noch als gewerblicher Betrieb klassifiziert werden könne. Vielmehr übe sie eine öffentliche Funktion im Sinne des Art…