…dass nach dem Recht Dubais das FZE nur einen einzigen Gesellschafter haben darf, wird kein solches Gewicht beigemessen, dass hiedurch die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft verloren geht, da "Ein-Mann-Gesellschaften" (100%igeTochtergesellschaften) dem österreichischen Recht geläufig sind." Aus einer von der Richterin angestellten…
…Auf den weiteren Vorhalt, dass diese Unterschriften auf den Zahlungen mit der Musterzeichnungserklärung laut Firmenbuch nicht übereinstimmten, hat er dies bestätigt und erklärt „da war zusammen ein Mann und eine Frau“. Von der Betriebsprüfung wurde dazu bemerkt, dass es einen Geschäftsführer „ K “ bei dieser GesmbH…
…Umsatzsteuerjahreserklärung und anschließender umgehender Bezahlung der Restschuld eine gesonderte Selbstanzeige erübrigt. Überdies ist darauf zu verweisen, dass im konkreten Fall eine Ein-Mann-GmbH mit dem Beschuldigten als einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer vorliegt, bei der noch dazu im relevanten Zeitraum keine Dienstnehmer beschäftigt wurden. Hinzu kommt…
…Umstand schließen, dass der Bf. und sein Bruder eben insoweit nicht über die Geschicke des Geschäftsanteiles disponieren konnten, sondern vielmehr - bei der ***Ges*** handelte es sich um eine Ein-Mann-GmbH -, wenn überhaupt, auf die Mitwirkung des Herrn ***Ges.-GF-Zuname*** angewiesen gewesen wären. Laut…
…95/15/0056, EStR 2000 Rz 1196). Sie sind insbesondere auch für Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Ein-Mann-Gesellschafter (Geschäftsführer) von Bedeutung (VwGH 14.12.1993, 90/14/0264). Die Frage, ob einem fremden Geschäftsführer eine Entlohnung in gleicher Höhe oder unter gleichen…
…faktische Identität einer "Einmann-GesmbH'" (Kapitalgesellschaft) mit ihrem Alleingesellschafter/Geschäftsführer eine besondere Konstellation dar, wie obig dargestellt. Zum Unterscheid zum Sachverhalt im Erkenntnis des VwGH vom 14.5.1991, 90/14/014, handelt es sich hierbei aber nicht um zwei Personengesellschaften (und deren jeweilige Gesellschafter)…
…stellt die Ein-Mann GmbH grundsätzlich kein Problem dar. Wie schon dargestellt und mehrfach zitiert. ist die Markteinkommenstheorie nach Ruppe nach einhelliger Literaturmeinung primär zu beachten. ln unserer Beschwerdeschrift haben wir schon klargestellt, dass, wenn der Unternehmensberater der Gesellschafter Geschäftsführer der Beratungs GmbH ist und…
…es war aber jedenfalls ein Mann, der Deutsch gesprochen hat." Laut Notariatsakt vom 03.10.2012 und Beschwerdevorbringen ist Herr GF4-M2 der deutschen Sprache nicht mächtig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Person, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, als Vertreter einer Gesellschaft…
…681): 1. Ich hatte einen Auftrag von der HV ***70*** bekommen und begann mit den Fassadenarbeiten in der ***43***. Bei einer Baustellenbesprechung vor Ort kam ein Mann, namens ***16***(Langform) in den Innenhof und fragte wer hier der zuständige Bauleiter oder Chef ist. Ich stellte…
…um Arbeit nachgefragt hat. Auf einer dieser Baustellen hat sich ihm ein Mann mit dem Namen ***P*** vorgestellt und sich als Chef der "***Firma-LBM***" bezeichnet. Von diesem ***P*** hat er dann diverse Arbeitsaufträge erhalten. Treffpunkt dazu waren Tankstellen in Wien. Danach wurde getrennt mit…
…1.1991, 89/15/0003 und BStBK (2014), Rz. 26 sei ein Abschmelzen nur zu berücksichtigen, wenn es konkrete Hinweise auf das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers gäbe. Der Hinweis, dass der Beschwerdeführer mit Erreichen des Pensionsalters dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehe, sei bei…
…nicht beantwortet worden. Aus der Aktenlage sei ersichtlich, dass andere Unternehmer nur in sehr geringem Umfang bar bezahlt worden wären. Selbst kleine Ein-Mann-Unternehmer seien nicht bar bezahlt worden. Es erscheine der Behörde nicht nachvollziehbar, warum das so gewesen sein würde. Es sei auffallend…
…sei. Wenn Tätigkeiten eines Obmannes oder auch des Gesellschafters immer diesem zuzurechnen wären, würde die lt. GmbHG zulässige Ein-Mann-GmbH überhaupt irrelevant. Es sei dem Gesetzgeber nicht zu unterstellen, dass er eine Rechtsform ermögliche, die gesellschaftsrechtlich zulässig sei und der steuerrechtlich der Boden entzogen…
…sei. Wenn Tätigkeiten eines Obmannes oder auch des Gesellschafters immer diesem zuzurechnen wären, würde die lt. GmbHG zulässige Ein-Mann-GmbH überhaupt irrelevant. Es sei dem Gesetzgeber nicht zu unterstellen, dass er eine Rechtsform ermögliche, die gesellschaftsrechtlich zulässig sei und der steuerrechtlich der Boden entzogen…
…§ 19 UStG" geltend gemachten Aufwendungen seien daher nicht anzuerkennen. 1.3. Firma3 (2008 und 2009) Mit Mai 2008 sei ein Gesellschafter-Geschäftsführer Wechsel auf B und eine Namensänderung auf Firma3 erfolgt. Herr B sei in Österreich nie aufrecht gemeldet gewesen. Mit Datum*** 2009 sei der…
…noch die Y.-GmbH als Subunternehmen mit durchschnittlich zehn bis fünfzehn Arbeitern gearbeitet. Zur Y.-GmbH sei er gekommen, weil ein Mann, der seines Wissens Ungar gewesen sei und „Josef“ geheißen haben solle, in Begleitung einer Dame (vermutlich Slowakin) eines Tages auf der Baustelle erschienen…
…Dieser gab niederschriftlich bekannt, dass er zwecks Arbeitssuche auf diversen Baustellen um Arbeit nachgefragt hat. Auf einer dieser Baustellen hat sich ihm ein Mann mit dem Namen V.P. vorgestellt und sich als Chef der L.GmbH bezeichnet. Von diesem V.P. hat er dann…
…Die Offenkundigkeit der Gewerbsmäßigkeit ergibt sich auch durch die von C angewandte Geschäftsmethodik, bei der er sich zur Akquisition seiner Mandate des von ihm gegründeten 'Ein-Mann-Vereins' Z3 als Vehikel bedient. Die von diesem Verein unter www.zzzz als Gegenleistung für die Mitgliedsbeiträge von…
…der SVA hat der Bf. ein Guthaben von über € 5.000,00. Festgehalten wird, dass die Vorsitzende die Steuererklärungen und Kontoauszüge des Bf. und der Gesellschaft eingesehen hat und wie durch den Verteidiger im Rahmen seiner Akteneinsicht beim BFG vorgebracht, tatsächlich in den letzten…
…als Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tätigkeit nicht als Steuerpflichtiger im Sinne von Art 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie ausübe. Demnach sei der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein Mann GmbH dieser untergeordnet und sei deshalb nicht selbständig. Auch wenn man dieses Sichtweise des EuGH zwar als insoweit…