Durch die Falschaussage des ***3*** sei auch dem Weiterverkauf der Edelsteine durch ***3*** - mit dem bar kassierten Veräußerungserlös solle der Kredit bar zurückgezahlt worden sein - die Glaubwürdigkeit entzogen. Das ganze Konstrukt bestehe im Ergebnis aus zwei Personen: ***3*** und der Bf.. Die von ***3*** namhaft…
…079,46 nicht zum Abzug zugelassen worden seien, die wie folgt ermittelt worden seien: | nicht anerkannte Vorsteuern: | Vorsteuer: | netto: | Aufwendungen ***1***.: | 14.148,80 | 70.744,00 | Ankauf Edelsteine - 2 Heliodor, 2 Topas: | 7.000,00 |…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), gilt…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), gilt…
…worden ist, wandte er sich betreffend dieser offenen Forderungen nunmehr an die neubestellte Geschäftsführung. Auf Vermittlung von Hr. L wurde schlussendlich der Verkauf der Edelsteine von der 'S-GmbH' an den Abgabepflichtigen abgewickelt. Die Bezahlung erfolgte bar, die Übergabe der Steine in Salzburg. Die Steine…
…Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen und Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit. Die Ausstellung medizinischer Verordnungen fällt nicht unter diese Berechtigung (vgl. zu Empfehlungen und Therapieplänen eines Physiotherapeuten VwGH 4.9.2014, 2012…
…oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura.“ Als Standort wurde eingetragen: Adresse. Am 1. Februar 2011 reichte die Bf. die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008 und 2009 elektronisch ein. Sie machte…
… 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteinen oder Edelmetallen, eine Differenzbesteuerung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt seien: Der Unternehmer sei ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handle oder solche Gegenstände im eigenen Namen…
… 1 Abs. 1 Z. 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine … , eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Unternehmer ist ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche…
…anwendbar Nach § 24 Abs 1 UStG 1994 hat ein Unternehmer die Möglichkeit, für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen (ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle) die Differenzbesteuerung in Anspruch zu nehmen (zur Regelbesteuerungsoption für jede einzelne Lieferung anstelle der Differenzbesteuerung siehe § 24 Abs 12 UStG). Kommt die Differenzbesteuerung…
…anwendbar Nach § 24 Abs 1 UStG 1994 hat ein Unternehmer die Möglichkeit, für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen (ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle) die Differenzbesteuerung in Anspruch zu nehmen (zur Regelbesteuerungsoption für jede einzelne Lieferung anstelle der Differenzbesteuerung siehe § 24 Abs 12 UStG). Kommt die Differenzbesteuerung…
… 1 Abs. 1 Z 1 UStG von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle, eine Differenzbesteuerung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: -Der Unternehmer ist ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nummern 44 bis 46 der Anlage) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), eine Besteuerung…
…FA: | - 183,57 | Aufw. ***1***.: | - 35.372,00 | Aufw. Edelsteine: | - 35.000,00 | Aufw. Bücher "***4***": | - 20.000,00 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt. BFG: | - 90.555,57 Hinsichtlich der Umsatzsteuer 2010 wird von einer Vorsteuerberichtigung gemäß…
…um Ringe aus Edelmetallen handelt. Ringe aus Edelmetallen (auch dann, wenn sie Edelsteine enthalten) sind in die Position 7113 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen und unterliegen einem Zollsatz von 2,5 %. Die Tatsache, dass das Zollamt diese Waren im Abgabenbescheid in die Position 7114 der…
…um Ringe aus Edelmetallen handelt. Ringe aus Edelmetallen (auch dann, wenn sie Edelsteine enthalten) sind in die Position 7113 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen und unterliegen einem Zollsatz von 2,5 %. Die Tatsache, dass das Zollamt diese Waren im Abgabenbescheid in die Position 7114 der…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nummern 44 bis 46 der Anlage) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), eine Besteuerung…
… 1 Abs. 1 Z 1 UStG von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle, eine Differenzbesteuerung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: -Der Unternehmer ist ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nummern 44 bis 46 der Anlage) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), gilt eine…
…1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur), gilt…