…1949 in der jeweils geltenden Fassung, vollstreckt, soweit dieses Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt. § 11 EU-VAHG (1) Das zentrale Verbindungsbüro darf Vollstreckungsersuchen an einen anderen Mitgliedstaat weiterleiten, wenn 1. die Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind und 2. der Abgabenanspruch nicht angefochten ist oder…
…Einfuhrumsatzsteuer, soweit diese vom Zollamt Österreich erhoben wird. § 10 Abs. 1 EU-VAHG lautet: Auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates nimmt die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung von Abgabenansprüchen vor, für die im anderen Mitgliedstaat ein Exekutionstitel besteht. Der ausländische Abgabenanspruch wird wie ein inländischer Abgabenanspruch behandelt. Als…
…vom 8.9.2015 angefügt war. Mit dem EU-Vollstreckungs-Amtshilfegesetz (EU-VAHG; BGBl. I Nr. 112/2011) wurde die Beitreibungsrichtlinie der Europäischen Union 2010/24/EU in das nationale Recht umgesetzt. § 10 Abs. 1 EU-VAHG lautet: Auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates nimmt die…
…zumal die bulgarischen Behörden gemäß § 16 Abs. 5 EU-VAHG zur Nennung von hemmenden Maßnahmen verpflichtet seien. 20. Selbst durch eine Hemmung der Verjährung wäre eine verlängerte Verjährungsfrist mit 31.12.2018 nicht erklärbar. Insbesondere - welche hemmenden Ereignisse hätten zu der Verlängerung um ausgerechnet genau…
… 9 Abs. 2 EU-VAHG in Anbetracht des Art. 9 Abs. 2 der Beitreibungsrichtlinie zulässig. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich auch, dass die Beurteilung des Zustellvorgangs nach österreichischem Recht zu erfolgen hat." Diese Rechtsfolge trifft ebenso auf das EU-Land Ungarn zu, weshalb die direkte…
…Nr. 104/1949 in der jeweils geltenden Fassung, vollstreckt, soweit dieses Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt." § 10 EU-VAHG lautet auszugsweise: "§ 10. (1) Auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates nimmt die Vollstreckungsbehördedie Vollstreckung von Abgabenansprüchen vor, für die im anderen Mitgliedstaat ein Exekutionstitel besteht. Der ausländische…
…sei. 3. Die Bf. verweise dazu auf ihren Antrag samt Beilagen. 4. Die Titelbehörde sei ferner gemäß § 16 Abs. 5 EU-VAHG verpflichtet, Maßnahmen mitzuteilen, welche die Verjährung unterbrechen oder hemmen. Eine derartige Mitteilung liege nicht vor. 5. Der Anspruch sei daher evident verjährt, und…
… 14 Abs. 1 EU-VAHG Einwendungen in Bezug auf den Abgabenanspruch, auf den ursprünglichen Exekutionstitel für die Vollstreckung im ersuchenden Mitgliedstaat oder auf den einheitlichen Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat sowie Einwendungen in Bezug auf die Gültigkeit einer Zustellung durch eine zuständige Behörde…
…Ra 2021/13/0031, dargelegt hat, ergibt sich aus § 9 EU-VAHG, dass die zuständige Abgabenbehörde nur dann ein Zustellersuchen nach der Beitreibungs-RL zu stellen hat, wenn es ihr nicht möglich ist, das betreffende Dokument nach den Vorschriften des (österreichischen) Zustellgesetzes zuzustellen oder wenn…
…nach § 10 Abs. 6 EU-VAHG durch die ***Beh_Staat_A*** in Betracht. Der Beschwerde konnte aus den genannten Gründen daher kein Erfolg beschieden sein. Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Zustellung des angefochtenen Bescheids erfolgte in Anwendung des EU-VAHG iVm Art. 8…
…der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) und dem zur Umsetzung dieser Richtlinie ergangenen EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz: in § 10 EU-VAHG wird ausdrücklich normiert…
…Beleg - vgl. elektronischer Akt der Primärschuldnerin). Seitens des Bf wird der Abgabenbehörde ihre Kenntnis dieses Kontos daher zu Recht vorgehalten. Ein dahingehender Beitreibungsversuch im Rechtshilfeweg nach dem EU-VAHG hat, wie der Vertreter der Abgabenbehörde einräumen musste, nicht stattgefunden. Aus welchen Gründen ein solcher Beitreibungsversuch…
…Unterbrechungshandlungen, wie zum Beispiel das Konkursverfahren der Gesellschaft sowie ein Ersuchen an die ungarische Behörde „National Tax and Customs Administration Department of Risks Management and Analysis Liaison Division“ um Amtshilfe auf Basis der EU-Richtlinien 2010/24/EU (EU-VAHG) vom 21.11.2012, gesetzt…
…kann angenommen werden, dass sich die, wenn auch noch vage, jedenfalls aber gegeben erscheinende Möglichkeit einer Firmenwertabschreibung bereits auf Beteiligungserwerbe im EU-Ausland ab dem Jahr 2004 zumindest geringfügig ausgewirkt haben kann. § 26c Z 47 KStG 1988 verlangt auch nur die bloße Möglichkeit einer Auswirkung…
…VwGH 22.4.1991, 90/15/0186). Darauf beruft sich die Bf. und begründet dies - unsubstantiiert und vage - damit, sie könne sich durch die Vorlage der Steuererklärungen einer Selbstbelastung aussetzen. Auch nach Aufforderung durch das BFG und selbst nach dem Hinweis, dass kein Finanzstrafverfahren aktenkundig…
…Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Evita-K, C‑78/12, EU:C:2013:486, Rn. 37). Die Steuerbehörden können somit vom Steuerpflichtigen selbst die Aufklärungen verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob der verlangte Abzug…
…Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Evita-K, C‑78/12, EU:C:2013:486, Rn. 37). Die Steuerbehörden können somit vom Steuerpflichtigen selbst die Aufklärungen verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob der verlangte Abzug…
…gemäß § 11 Abs 1 Z 3 USTG normiert sind. Durch die vage Bezeichnung „Tätigkeit im Rahmen des Wertpapiermanagements im Jahr 1999“(AB Bf 133) ist eine Identifizierung der angeblichen Leistung nicht möglich. Art und Umfang der sonstigen Leistung wurden in dieser Rechnung daher nicht genannt …
…§ 11 Abs 1 Z 3 UStG normiert sind. Durch die vage Leistungsbeschreibung „Beratungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Betreuung ihrer Wertpapiertransaktionen im 2. HJ 1999“ ist eine Identifizierung der angeblichen Leistung nicht möglich. Die Art und der Umfang der sonstigen Leistung wurden in dieser Rechnung somit…