…EU-Recht (1996) 181 (188 m. w. N); Kofler, Mutter-Tochter-Richtlinie, Art 2 Rz 13.). Nach Ansicht von Daisenberger, Der Einfluss der Besteuerung auf die Unternehmensnachfolgeplanung von international tätigen Unternehmern, 2014, S. 93, ist eine deutsche Stiftung eine "andere nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft…
…Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Gewinne österreichischer Kapitalgesellschaften durch Zwischenschaltung funktionsloser (Mutter-)Gesellschaften steuerfrei ins EU-Ausland gelangen und von dort unbesteuert in Steueroasen weitergeleitet werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug wurden im gegenständlichen Fall durch Unterlagen nachgewiesen, die die Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen…
…falls das Eigentum an der Gesellschaft durch eine Kette von Gesellschaften gehalten wird, eine Auflistung der(s) Geschäftsführer(s) der direkten Holdinggesellschaften und der Endholdinggesellschaft, Kopie des Reisepasses des berechtigten Händlers mit einer aktuellen Fotografie, Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur für EU-Gesellschaften), Bestätigung der…
…spricht entgegen der Annahme der belangten Behörde für das Vorliegen missbräuchlicher Rechtsgestaltung, wenn für die Zwischenschaltung einer EU-Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet. Die Bf. hat die gewählte Form des Anteilserwerbs mit Gründen der Konzernstrukturierung nach Sektoren…
…vor. Die Ansässigkeit der letztlich Berechtigen in einem Drittland dürfe nicht zur Versagung der Richtlinienvorteile führen. Nach der Rechtsprechung der VwGH sei das Fehlen einer wirtschaftlichen Tätigkeit einer im EU-Raum ansässigen Gesellschaft nicht schädlich, wenn ihre ebenfalls dort ansässige Muttergesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit entfalte…
…sich über eine EU-Gesellschaft an der Division "Construction" der Gruppe des Herrn A zu beteiligen (Vorhaltsbeantwortung vom 02.05.2019). Eine "Zwischenschaltung" zur Anwendung der MTR könne nicht unterstellt werden, weil die Ltd. 2 seit ihrer Errichtung keine Dividende an ihre Gesellschafter ausgeschüttet habe…
…der Begründung dieses Erkenntnisses dargelegten Sachverhalt wird folgendermaßen beurteilt: Die antragsgegenständliche Einbringung von Kapitalanteilen in eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft kann unter Buchwertfortführung erfolgen, da Art 31 EWR-Abkommen einer Einschränkung dieser Rechtsfolge auf Einbringungen in inländische und sonstige EU-Gesellschaften in § 16 Abs 1a idF BGBl…
…kommerziellen Kreditgebern verlangt. G hat vor, diese Beteiligung langfristig - ganz im Sinne des Investmenthorizonts des F - zu halten. - Da der Erwerb der wesentlichen Beteiligung an der L AG durch eine EU-Gesellschaft (die G) erfolgte, konnte eine Vorabgenehmigung durch den österreichischen Wirtschaftsminister unterbleiben. Die Akquisition…
…erfasst, jeweils sofern keine internationale Schachtelbeteiligung vorliegt. Betreffend den vorliegenden Fall bestehen mit der Schweiz und den USA Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe, im Fall von Deutschland stammen die Gewinnanteile ohnehin aus einer "EU-Gesellschaft". Sämtliche der angeführten Voraussetzungen sind gegenständlich unstrittig erfüllt, die bezogenen Beteiligungserträge…
…erfasst, jeweils sofern keine internationale Schachtelbeteiligung vorliegt. Betreffend den vorliegenden Fall bestehen mit der Schweiz und den USA Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe, im Fall von Deutschland stammen die Gewinnanteile ohnehin aus einer "EU-Gesellschaft". Sämtliche der angeführten Voraussetzungen sind gegenständlich unstrittig erfüllt, die bezogenen Beteiligungserträge…
…ebenso wenig die Ltd. 3 in den Jahren 2010 bis 2017 von ihren Tochtergesellschaften. Insgesamt sei wie im Vorverfahren die Beherrschung durch in einem Drittstaat ansässige (juristische) Person(en) gegeben. Für die Zwischenschaltung der EU-Gesellschaften Bf. und Ltd. 2 seien keine wirtschaftlichen oder sonst…
…Abkommens unmittelbar anzuwenden. Daraus folgt, dass der Umstand, dass die beschwerdegegenständliche Einbringung nicht in eine EU-Gesellschaft, sondern in eine EWR-Gesellschaft mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, erfolgen soll, eine Buchwerteinbringung nicht ausschließt. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…Niederlassungsfreiheit vorliege. Diese impliziere auch das Recht auf Gründung und Leitung eines Unternehmens als EU-Bürger zu den gleichen Bedingungen und Rechtsvorschriften, wie diese im Niederlassungsmitgliedstaat für dessen eigene Angehörige festgelegt seien. Das für die Beschwerdeführerin aufgestellte Sitzerfordernis schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen gebietsansässigen Gesellschaften, die…
…Niederlassungsfreiheit vorliege. Diese impliziere auch das Recht auf Gründung und Leitung eines Unternehmens als EU-Bürger zu den gleichen Bedingungen und Rechtsvorschriften, wie diese im Niederlassungsmitgliedstaat für dessen eigene Angehörige festgelegt seien. Das für die Beschwerdeführerin aufgestellte Sitzerfordernis schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen gebietsansässigen Gesellschaften, die…
…die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. Eine österreichische Gesellschaft (A) verkaufte dabei an die Bf. (B) die Glukose, die diese als mittleres Unternehmen (B) an EU-Gesellschaften (C) weiter veräußerte. Die Waren gelangten direkt vom ersten Lieferer (A) an die Endabnehmenden der Waren (C). In den…
…Konzernobergesellschaft von der steuerlichen Vertretung über den damals gerichtsanhängigen Fall betreffend der FWA bei EU-Beteiligungsgesellschaften, die Standstillklausel im Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen der EWG mit der Türkei informiert worden und die Ausdehnung der FWA auf Erwerbe von Anteilen an türkischen Gesellschaften als "erfolgsversprechend" eingestuft worden…
…erreichen. Die belangte Behörde entgegnete, dass die zum Zeitpunkt des EU-Beitrittes Österreichs geltende Vorgängerregelung zur Gruppenbesteuerung, nämlich die ertragsteuerliche Organschaft, die Niederlassungsfreiheit in einem vergleichbaren Maß beschränkt habe. Ausländische Gesellschaften hätten nicht in die Organschaft einbezogen werden können. Diese Einschränkungen im Bereich des Organschaftsregimes…
…üblich, nicht aber zwischen Gesellschaften bzw Unternehmern. Punkt 2 ist nicht erfüllt. Da sämtliche drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, ist der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Sicherheitshalb wird zu Punkt 3 ausgeführt: Die Anstellungsverträge des V bei den beiden EU-Kapitalgesellschaften wurden nicht vorgelegt…
…das Vorliegen missbräuchlicher Rechtsgestaltung, wenn für die Zwischenschaltung einer EU-Gesellschaft "wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet". Das Bundesfinanzgericht scheint anzunehmen, für die Einschaltung der beiden im EU-Raum ansässigen Gesellschaften bestehe kein "wirtschaftlicher Grund", wenn sie für die…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…