…aus anderen Mitgliedsstaaten der EU bezogenen Pensionen nicht schlechter als Pensionen aus Österreich. Entgegen dem Vorbringen des Bf verstößt damit die Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf die gesamte deutschen Sozialversicherungsrente (auf den in Deutschland steuerpflichtigen als auch auf den steuerfreien Anteil) nicht gegen das Gemeinschaftsrecht (vgl…
…wegen grundsätzlicher Bedeutung, durch richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts oder aufgrund Anwendungsvorrangs des EU-Gemeinschaftsrechts lösen. Sollte das BFG aufgrund seiner Prüfungspflicht von Amts wegen zum Ergebnis kommen, dass das EU-Gemeinschaftsrecht inkl. der Rechtsprechung des EuGH dem nationalen Gericht eine Beantwortung dieser materiellrechtlichen Rechtsfrage…
…des Rückstandes im Betrag von € 2.000,00, der nach seiner Rechtsansicht – vor allem nach Maßgabe des EU- Gemeinschaftsrechts – nicht existiere und die völlige Ignorierung seines Aufrechnungseinwandes in zahlreichen entsprechenden Eingaben an das Finanzamt Wien 1/23. Einerseits habe der Bf. am heutigen Tage…
…2.2013, EAS 268. Die dort unter Hinweis auf die Erledigung EAS 3075 vertretene Auffassung, dass diese "wirtschaftliche Doppelbesteuerung" nicht im Widerspruch mit EU-Gemeinschaftsrecht stehe, sei jedoch unschlüssig, weil es vorliegendenfalls nicht um die Frage einer Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit gehe, sondern um…
…gegen Verordnungen und gegen Gemeinschaftsrecht der EU verstößt. „Hinsichtlich der weiteren angeführten Abgaben an Verspätungszuschlag 5/09 und Säumniszuschläge 2004 bis 2008 liegen bereits Festsetzungen vor.“ Der Verspätungszuschlag Z 05/09 idH von € 464.25 und die Säumniszuschläge 2004 bis 2008 wurden dem Bf…
…Österreich als auch in Deutschland für ein und dasselbe Fahrzeug und für idente Zeiträume ist nicht denkbar und würde auch den Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechtes widersprechen. Die für das Fahrzeug VW-Beetle Cabrio vorgeschriebene Kraftfahrzeugsteuer im Gesamtbetrag von Euro 3096,00 ist in Anbetracht der…
…unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). EU-Recht: VO 1408/71 und DVO 571/72: Als Familienangehörige im Sinne der Verordnung gelten jene Personen, die nach den Bestimmungen des FLAG 1967 als Familienangehörige…
…unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). EU-Recht: VO 1408/71 und DVO 571/72: Als Familienangehörige im Sinne der Verordnung gelten jene Personen, die nach den Bestimmungen des FLAG 1967 als Familienangehörige…
…der Verdrängungswirkung zwingenden EU-Rechts könnte die Behörde eine derartige Festsetzung, die nicht antragsbedürftig sei, auch von Amts wegen, ohne durch die Fristsetzung des § 5 Abs. 6 MinStG gehindert zu sein, vornehmen. Ab dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sollte das Gemeinschaftsrecht für jeden Einzelnen…
…31*** bekannt ist: Soweit ich weiß, besteht im Gemeinschaftsgebiet für derartige Beförderungsdienstleistungen, die im Ausland ihren Ausgang nehmen eine Steuerpflicht. Diesbezüglich ist etwa im Jahr 2010 gemeinschaftsrechtlich ortsbestimmt EU-weit vereinheitlicht worden, die diesbezüglich eine Steuerpflicht begründet. (Anmerkung: Der letzte Satz wurde wiederum wortwörtlich wiedergegeben…
…bereits im innerstaatlichen Recht verfügt wurden, als die Frage im Raum stand, ob die österreichischen Getränkesteuer-Regelungen dem Gemeinschaftsrecht der EU widersprechen oder nicht und zwar um Steuerrückzahlungen durch die Gemeinden zu vermeiden. Diese Rechtsproblematik sei seit März 2000 virulent, zum Schutz von Körperschaften öffentlichen…
…Haftungsbescheides ist rechtswidrig, weil der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist und gegen Gesetz, gegen Verordnungen und gegen Gemeinschaftsrecht der EU verstößt. RECHTSWIDRIGKEIT WEGEN NICHTVORLIEGEN DES BETREFFENDEN HAFTUNGSTATBESTANDES INHALTLICHE RECHTSWIDRIGKEIT DURCH UNZUTREFFENDE AUSLEGUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN Der Vorwurf einer Haftung nach § 9 BAO ist nichtig. Es wird…
…Beschwerde) wird durch den bevollmächtigten Vertreter auszugsweise ausgeführt: „ Laut Verordnung EWG Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird…
…Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Nach Wittmann/Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar § 53, wird dadurch die Gebietsgleichstellung mit Österreich bezüglich des ständigen Aufenthaltes der Kinder im EWR bzw in der EU im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hervorgehoben.…
…also auch für die Beschwerdeführerin, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Gemeinschaftsrechtswidrig sei, dass gleichartige Vorgänge auf dem Bankensektor unterschiedlich behandelt würden: Errichte nämlich eine Bank, anders als die Beschwerdeführerin, ein Kreditinstitut außerhalb Österreichs, jedoch in der EU, das als Tochter des österreichischen Stammbetriebes voll der…
…zur vorläufig (also unvorgreiflich der letztlich zu treffenden Entscheidung durch den Senat) vertretenen Rechtsmeinung ein, in umsatzsteuerlicher Hinsicht sei es (anders als ertragsteuerlich) aus Gründen des Gemeinschaftsrechtes lediglich geboten zu prüfen, ob eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gegeben bzw ob die vom Bf…
…Beschwerdefall eine EU-rechtskonforme, sohin taugliche Rechtsgrundlage dafür darstellt, aus letztlich rein einkommensteuerrechtlichen Gründen dem Bf als Unternehmer das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen. Hätte die zitierte umsatzsteuerrechtliche Norm (immer bzw ungeachtet der konkreten Ausgestaltung eines Falles) diese Kraft, würde letztlich nichtharmonisiertes Ertragssteuerrecht harmonisiertes Gemeinschaftsrecht …
…sofern ein solcher Unternehmenssitz oder eine Niederlassung überhaupt fehlen - den Wohnsitz haben darf. Für die Bestimmung des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit sei nach Art. 10 EU-DVO Nr. 282/2011 auf jenen Ort abzustellen, an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden…
…VO 1408/71 sei ein vorrangiger Anspruch des Vaters nicht ableitbar. Die VO 1408/71 ist anzuwenden, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der zumindest zwei Mitgliedstaaten der EU betrifft. Der typische Anwendungsfall ist der eines Versicherten, der in einem Mitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger beschäftigt ist…
…eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Die Gleichstellung begründe sich nach Art 4 der VO (EG) Nr. 883/2004. Die EU Verordnung 883/2004 vermittle jedoch keinen originären Anspruch auf nationale…