…der Stock Options) und damit jeweils einem anderen Tätigkeitsstaat als Österreich zuzuordnen sind, dem das Besteuerungsrecht zustand, und Österreich zu diesem Zeitpunkt nicht Ansässigkeitsstaat war (siehe EAS Nr. 1478 Abs. 1 letzter Satz), besteht für Österreich keine Möglichkeit, den Progressionsvorbehalt (mit Deutschland) geltend zu machen…
… 240 Abs. 3 BAO für den Einkünfteempfänger verbunden ist, vermieden werden. Der Vergütungsschuldner ist verpflichtet, die Richtigkeit der Unterlassung des Steuerabzuges zu beweisen oder nach Maßgabe des § 138 BAO glaubhaft zu machen (§ 1 letzter Satz DBA-Entlastungsverordnung). Gemäß § 2 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung kann durch…
…dass Ungarn vom Besteuerungsrecht Österreichs ausgeht, weil nach einer Besteuerung nach Art. 10 Abs. 4 wäre eine Ansässigkeitsbescheinigung mangels eines Entlastungserfordernisses gar nicht erforderlich. Bf: Dem letzten Satz zur Antwort aus Ungarn zur Frage Nr. 3 ist zu entnehmen, dass der Gewinn aus der Veräußerung…
…1 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte, von denen eine Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 Z 5 zu erheben ist, über Antrag des beschränkt Steuerpflichtigen zu veranlagen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Slowakei) Im gegenständlichen Fall sind auch die Bestimmungen des Abkommens vom 7. März 1978, BGBl. Nr…
…Feststellungsbescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen worden seien. Gemäß § 209 Abs. 1 letzter Satz verlängere sich damit die Verjährungsfrist aber nur um ein weiteres Jahr. Wie auf dem Ausdruck der Daten des Steueraktes der Bf. für 2009 ersichtlich sei, sei der Feststellungsbescheid 2009 erstmalig am 26…
…I Nr. 54/2002 für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen ab 2001 eingefügte Bestimmung des § 124b Z 53 letzter Satz EStG 1988 (entgegen dem Beschwerdebegehren) von den Behörden zu Recht angewendet worden sei und diese Rechtslage ab dem Jahr 2001 anzuwenden…
…Der Bf. sei kein Dienstverhältnis mit der slowakischen Gesellschaft (einer Schwestergesellschaft) eingegangen. Vorgelegt wurden Bescheinigungen ‚E 101‘ über die im EU-Bereich gemäß VO Nr. 1408/71 bzw. 574/72 im Sozialbereich anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie mehrere durchgängige Entsendungsverträge des Bf. (beginnend mit 1. März 2006…
…ausgef ü hrt, war der Gro ß teil der Zustimmungsrechte auf den Stifter bezogen. Die Zustimmungsbefugnisse der Beschwerdef ü hrerin sind ä u ß erst beschr ä nkt. _____________________________________________________ 146 Anlagen-Nr. 1. 147 Anlagen-Nr. 2. 143 Anlagen-Nr. 7. _____________________________________________________ 2.2.6. „Somit sind…
…von Abs 1 Österreich Einkünfte gemäß Art 19 DBA, die eine in Österreich ansässige Person aus ihrer in der Schweiz ausgeübten Arbeit aus öffentlichen Kassen in der Schweiz beziehe, besteuern. Ausgenommen von dieser Besteuerung seien Ruhegehälter, die von einer öffentlichen Kasse ausbezahlt würden. Nach EAS…
…7, 15). 4.b) Art. 18 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III Nr. 182/2002; kurz DBA-D) lautet: "Erhält eine in einem…
…gebe. Darüber hinaus seien die Leistungen an die R-BT/SN. nicht nachvollziehbar. Sitz der Firma: Gemäß § 27 Abs. 1 BAO haben Personengesellschaften ihren Sitz im Sinne der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dgl. bestimmt sei; fehle es an…
…19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein vorliege. Unter diesem, im Abkommen nicht definierten Begriff werde gemeinhin ein rechtlich unselbständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden sei und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer Gliederung des Staates bestimmt…
…von 25% (erst) anlässlich der Besteuerung der Zuwendungen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG erreicht und die Besteuerung erst im Zeitpunkt der Zuwendung erfolgen sollte (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 13, Rz. 147). Im Falle von thesaurierten und zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt ausgeschütteten Kapitalerträgen…
…in §§ 178 bis 182 ASVG geregelt. Dabei ist die Deckelung des § 178 Abs. 2 ASVG zu beachten: "Die Bemessungsgrundlage beträgt jährlich höchstens das 360fache der im letzten Kalenderjahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles geltenden täglichen Höchstbeitragsgrundlage in der Unfallversicherung (§ 45 Abs. 1) zuzüglich allfälliger nach …
… 6 EStG 1988 gilt nach dem ersten Satz für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. Die Bestimmung gehört zu den Gewinnermittlungsvorschriften und ist daher nur bei der Ermittlung der Einkünfte aus den Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (Land- und…
…als dazu berechtigt qualifiziert worden sei. Dem sei zu entgegnen, dass das in Art 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsprinzip stärker wirke als der Grundsatz von Treu und Glauben. Ein Vertrauen der abgabepflichtigen Partei sei nur insoweit geschützt, als sie durch die Abgabenbehörde zu…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Außenprüfung Der Beschwerdeführer ist im EDV-Dienstleistungsbereich (Optimierung von webpages) tätig. Im Rahmen einer aufgrund einer bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingegangenen Anzeige beim Beschwerdeführer durchgeführten Außenprüfung gemäß § 147 BAO der Umsatz…
…167, 168 Buchst. a, 178 Buchst. a,220 Nr. 1 und 226 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen sind, dass kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, wenn der "betroffene Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen…
…oder Vermögen, die von der Besteuerung ausgenommen sind, einbeziehen. Artikel 4 des DBA bestimmt: Ansässige Person Abs. 1: Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Vertragsstaats dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres…
…dazu führen, deshalb die im vorliegenden Prüfungsfall vorhandenen Feststellungen zu übersehen. Einer dieser Punkte wurde bereits vorstehend ausführlich erläutert (Fehlen eines inländ. landwirtschaftlichen Betriebes auf den 1.629 m2 Pachtfläche). Im letzten Absatz auf Blatt ./3 wird seitens des bevollm. Vertreters die Behauptung aufgestellt, dass…