IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf3*** (und andere), ***Bf3-Adr*** alle vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, wegen des Verdachts der Begehung von Finanzvergehen…
…2020) nicht mehr in Betracht, wohl aber kann gegebenenfalls die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung festgestellt werden (siehe BFG 25.8.2019, RV/5300012/2019, u.a.). Die Durchsuchungsanordnung des § 93 Abs. 1 FinStrG ("Befehl") war zuvor in die Form eines Bescheides gekleidet, welcher den anwesenden Betroffenen…
…Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verbleibend rechtmäßig zu suchenden Beweismittel gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen, weshalb die Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenates im spruchgemäß reduzierten Ausmaß auch nicht unverhältnismäßig gewesen sind. 3.11. Soweit aber überdies angeordnet wurde…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und andere, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, im Zusammenhang mit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
…dass sich darin ("daselbst") - hier von Relevanz - Gegenstände befinden, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen (hier denkbar: die in der Durchsuchungsanordnung umschriebenen Gegenstände, aus welchen belastende oder zu Gunsten des Verdächtigen ihn entlastende Feststellungen in Bezug auf den gegenüber ihm erhobenen Verdacht gewonnen…
…2015 sind nun Organwalter der Steuerfahndung, Team Wien 4, an der Wohnanschrift der Verdächtigen in der XXX1, erschienen und haben dort um 08.15 Uhr die für diesen Ort ausgestellte Durchsuchungsanordnung laut Pkt. E vorgewiesen, wobei aber eine Unterschriftsleistung noch verweigert wurde (Fahndungsakt Bl. 192)…
…Juni 2015) bis zum Zeitpunkt der mündlichen Erteilung der Durchsuchungsanordnung betreffend die C-GmbH_Co_KG durch den Vorsitzenden des Spruchsenates um 15:55 Uhr des genannten Tages weder in Unterlagen der C-GmbH_Co_KG Einsicht genommen werden dürfen noch [hätten] diese beschlagnahmt werden…
…der Beamten vor Ort und für die Verdächtigen eine wohl unzumutbare Anreise in den Abendstunden bedeutet: Ein Zuwarten mit der Amtshandlung am genannten Ort hat sich daher tatsächlich als untunlich erwiesen. 19. Eine tatsächliche Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnungen vom 1. April 2015 bestand aber offenkundig darin…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…8d Abs. 1 FinStrZG gegenüber den wartenden Fahndungsorganen fernmündlich (weil die Übermittlung der schriftlichen Ausfertigung der Durchsuchungsanordnung wegen des dafür erforderlichen Zeitaufwandes nicht mehr abgewartet werden sollte) die Durchsuchung der Räumlichkeiten der B-GmbH nach den beschriebenen Beweismitteln an (Stellungnahme der Steuerfahndung vom 13. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des A.B., Adresse, gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 23. Oktober 2014, zugestellt am 31. Oktober 2014…
…Wien 03 im Auftrag des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde die Anordnung gerichtet, an der Wohnadresse des Beschwerdeführers Bf (im Folgenden Bf genannt) an der in der Durchsuchungsanordnung näher bezeichneten Adresse zu durchsuchen. Die Anordnung der Hausdurchsuchung erfolgte zu dem Zweck der Auffindung von Gegenständen…
…Team Wien 4, als Organwalter des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde sowie die fernmündliche Erweiterung der Durchsuchungsanordnung in Bezug auf die Firma X-KG bezüglich der Wohnung der Verdächtigen an der Anschrift Adresse1 und bezüglich der Geschäftsräumlichkeiten an der Anschrift Adresse2, mündlich mitgeteilt am 16.6…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Dr. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei ***2*** für…
…dass er wichtige Beweismittel wie z.B. Handy, Speichermedien (Stick etc.) bei sich trage, welche zur Aufklärung [des Verdachtes von wesentlicher] Bedeutung seien. Die Zuständigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates zur Ausstellung der Durchsuchungsanordnungen ergebe sich nach § 93 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 58 Abs…
…2020) nicht mehr in Betracht, wohl aber kann gegebenenfalls die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung festgestellt werden (siehe BFG 25.8.2019, RV/5300012/2019, u.a.). Die Durchsuchungsanordnung des § 93 Abs. 1 FinStrG ("Befehl") war zuvor in die Form eines Bescheides gekleidet, welcher den anwesenden Betroffenen…
…Beschwerdeführerin durch ihren ausgewiesenen Verteidiger ***Name2***., Beschwerde gegen sämtliche (im Wesentlichen gleichlautenden) Anordnungen sowie gegen die Durchführung der Hausdurchsuchung in der "***Name3***". Über die hier abzusprechende Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnungen führte die Beschwerdeführerin als Begründung im Wesentlichen aus, dass sie seit Juli 2017 die "***Name3*…
…2020) nicht mehr in Betracht, wohl aber kann gegebenenfalls die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung festgestellt werden (siehe BFG 25.8.2019, RV/5300012/2019, u.a.). Die Durchsuchungsanordnung des § 93 Abs. 1 FinStrG ("Befehl") war zuvor in die Form eines Bescheides gekleidet, welcher den anwesenden Betroffenen…