…der Hausbank ausgeschöpft gewesen ist; H hat dabei nicht gewusst, von woher er die Geldmittel genommen hat. Und nein, sie hat von A oder von einer der von ihm kontrollierten GmbHs kein Bargeld erhalten und wusste nichts von Kreditverträgen mit der CC-GmbH bzw. auch…
…Mai 2017 auch ganz "offiziell" die Funktion eines Geschäftsführers bei BH-GmbH mit der damaligen Geschäftsanschrift PPP2 ausgeübt; ebenso ist er laut Firmenbuch Geschäftsführer (nunmehr Liquidator) bei der BI-GmbH (in Liquidation) mit derselben Geschäftsanschrift gewesen. Insofern erweist sich der kritisierte Auftrag zur Durchsuchung an…
…und auch gegen die Durchführung dieser Anordnung am 9. Mai 2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde der CD-GmbH gegen die Anordnung der Durchsuchung wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die übrigen Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an…
…Tatsächlich aber haben die Beschwerdeführer auch ausdrücklich gegen bestimmte behauptete Aspekte der verfahrensgegenständlichen Durchsuchungen Maßnahmenbeschwerden gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 FinStrG erhoben: In Ansehung des Umstandes, dass sich die Durchsuchungsanordnungen vom 1. April 2015 nur auf die C-GmbH bezogen hätten, hätte eine Durchsuchung…
…der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. 6. Damit aber ist auch bereits die Entscheidung hinsichtlich der Maßnahmenbeschwerden des A und der B hinsichtlich der Durchsuchung der Geschäftsräume der C-GmbH an der Anschrift…
…XXXA, wegen des Verdachtes der Hinterziehung deutscher Umsatzsteuer gemäß § 370 Abs. 1 zweite Variante deutsche Abgabenordnung, die Durchsuchung u.a. der Geschäftsräume der Kanzlei der D-RÄ-GmbH nach damit im Zusammenhang stehenden Beweismitteln und gegebenenfalls mangels freiwilliger Herausgabe deren Beschlagnahme angeordnet, wobei gesucht werden…
…ist es auch - wie bereits erwähnt - naheliegend, dass die elektronischen oder physischen Dokumente, welche zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen könnten, in seinem Nahebereich, etwa in den Geschäftsräumen der von ihm geleiteten Unternehmen aufgefunden werden konnten. Eine ausreichende Aufklärung alleine durch Einvernahme der vom Verdächtigen vorgeschobenen…
…wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. 6. Damit aber ist auch bereits die Entscheidung über die Beschwerden des Bf.1 und der Bf.2 hinsichtlich der Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume der X-GmbH an der Anschrift Adresse2…
…einer Nachschau begonnen; überdies wurden auch GPLA-Prüfungen (X-KG: 2010 bis 2012, X-GmbH: 2011 bis 2013) veranlasst (nachträglicher Überblick laut Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 18. Oktober 2016, Seite 2, "Sachverhalt"). Als jeweils selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer und Gesellschafter der X-GmbH, FN-GmbH…
…Aktivitäten durch eine Umsatzsteuersonderprüfung bei der T bekannt geworden waren, kam es zu Wohnungsdurchsuchungen sowohl beim Beschwerdeführer als auch bei der GmbH, wobei Fragmente von untergeordneten Buchführungsunterlagen, Belegen, Rechnungen etc. gefunden wurden. Insbesondere aus der Durchsuchung der Geschäftsräume der GmbH sind auch Geschäftsunterlagen der T…
…durch eine Umsatzsteuersonderprüfung bei der E bekannt geworden waren, kam es zu Wohnungsdurchsuchungen sowohl beim Bf. als auch bei der W.GmbH, wobei Fragmente von untergeordneten Buchführungsunterlagen, Belegen, Rechnungen etc. gefunden wurden. Insbesondere bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der W.GmbH sind auch Geschäftsunterlagen der…
…dass der Beschwerdeführer als faktischer Machthaber für die S GmbH gehandelt hat, sohin also für diese Einkünfte erzielt hat. Dies wiederum rechtfertigt aber nicht die Wiederaufnahme des gegenständlich betreffenden Einkommensteuerverfahrens. Es ist auch kein Grund dafür angeführt, warum in dieser Konstellation (faktische Machthabung für einen…
…Hausdurchsuchungen Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen anzusehen sind. Der Begriff der "sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten" ist zwar im weitesten Sinne auszulegen, weshalb z.B. auch die Privatordination eines Arztes, Geschäftsräume, Betriebsräume, ein nicht der…
…2011/00108-001, Anordnung der Hausdurchsuchung). Auch wenn die Überschrift bei der schriftlichen Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden lautet auf "Anordnung der Hausdurchsuchung und Personendurchsuchung", ist tatsächlich laut Verfügungsinhalt keine separate Anordnung der Durchsuchung einer Person ergangen (genannter Finanzstrafakt, Anordnung der Hausdurchsuchung). Am 5. Mai 2011 wurde…
…freiwillig herauszugeben [eine solche Belehrung hat offenkundig auch stattgefunden]. § 121 Abs. 2 StPO gibt dem Betroffenen [der A-GmbH] die Möglichkeit, zur Amtshandlung eine Vertrauensperson beizuziehen. [Als eine solche Vertrauensperson ist wiederum D anzusehen, welcher - siehe die obigen Bildaufnahmen - den Durchsuchungen der Beamten aus nächster…
…natürlichen Personen, gemäß der Rspr des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden EGMR) aber auch juristische Personen sind. Letztere können sich also auch darauf berufen, jedoch nur unter den Gesichtspunkten "Wohnung" und "Briefverkehr", etwa bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Überwachung des Briefverkehrs, sowie…
…findet sich auch im Firmenbuch keine Eintragung betreffend B (Abfrage Firmenbuch). 3. Mit Verfügungen vom 23. Mai 2016 hat jedoch die Vorsitzende des Spruchsenates IV beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde eine Durchsuchung der Orte…
…A. als auch gegen die Durchführung dieser Anordnung am 9. Mai 2017 bezüglich der Durchsuchung der Räumlichkeiten der C-GmbH an der Anschrift XXC, und der Wohnräumlichkeiten des B an der Anschrift XXB, mittels eines gemeinsamen Schriftsatzes vom 9. Juni 2017 Beschwerden an das Bundesfinanzgericht…
…Mitteleinsatzes bestand auch darin, dass jeweils eine Mehrzahl an Fahndungsbeamten zum Einsatz gelangt ist, nämlich an der Wohnanschrift behauptete 9 und beim Nebenwohnsitz behauptete 4 Personen: Es bedarf einer ausreichenden Anzahl von Fahndungsorganen, um das zu durchsuchende Areal abzusichern und gleichzeitig die Durchsuchung mit ausreichender…
…in den Geschäftsräumen der von ihm geleiteten oder kontrollierten Unternehmen aufgefunden werden konnten. Andererseits waren die Geschäfte des A offenkundig nicht nur lediglich in einer virtuellen Welt vorgetäuscht, sondern hatten laut Aktenlage - zumindest teilweise - Bezug zu tatsächlichen Vorgängen, zu deren Bewältigung er sich auch entsprechender…