IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 8. Februar 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, Steuernummer ***BF1StNr1…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerden des Bf., Adresse, vom 29.10.2018, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 03.10.2018 und 04.10.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Contenda Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Stubenring 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 27. Oktober 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Oktober 2021 betreffend a) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *De* *AL*, ÖStraße1, ÖPLZ ÖOrt1 über die Beschwerde vom 2. April 2015 gegen den Bescheid des FA (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. März 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, AdrNL (vormals AdrÖ), vertreten durch STB Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 29.09.2010, St.Nr. xxx, betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***15*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf nun Finanzamt Österreich vom 24. Jänner 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinNG in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes XX vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 und vom 9. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch gkr Wirtschaft-Steuer-Recht Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lehmanngasse 7, 1230 Wien, über die Beschwerde vom 23. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 21…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 8. September 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 23. Juli 2014 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2011 und…
…widerspreche. Würden zwei Auslegungsvarianten des Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommen, so sei jener der Vorzug zu geben, die den Eintritt von Doppelbesteuerung oder ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitige. Dabei könne aber im Wege einer teleologischen Auslegung des Art. 23 DBA-Malta die Anrechnungsmethode auch für Einkünfte iSd Art…
…dass bei zwei möglichen Auslegungsvarianten des Doppelbesteuerungsabkommens jener der Vorzug zu geben sei, die den Eintritt von Doppelbesteuerung oder ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitige. In der gegen die Abweisungsbescheide erhobenen Beschwerde vom 02.11.2025 verwies die Bf. auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.09.2025…
…Seien zwei Auslegungsvarianten des Doppelbesteuerungsabkommens möglich, so sei jener der Vorzug zu geben, die den Eintritt von Doppelbesteuerung oder ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitige". Dabei könne aber "[i]m Wege einer teleologischen Auslegung des Art. 23 DBA-Malta [...] die Anrechnungsmethode auch für Einkünfte iSd Art. 15 Abs…
…Abs. 3 DBA-Malta nicht genannt sind. 3/ Auslegung des DBA im Lichte der Präambel zur Vermeidung einer Doppelnichtbesteuerung • Die Auslegung von DBA als ein völkerrechtlicher Vertrag richtet sich nach den Auslegungsgrundsätzen in Art 31 bis Art 33 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge…
…EAS 3448, als schlüssig und vorrangig an. Die Entscheidung sei schließlich auch im Hinblick der DBA-Zielsetzung, Vermeidung der Doppelbesteuerung oder Doppelnichtbesteuerung, erfolgt. Mit Antrag vom 1.5.2024, eingebracht durch FinanzOnline am 2.5.2024, wurde die Vorlage an das Bundesfinanzgericht beantragt. Mit Bericht…