…dem Bf. zugerechnet (MH mit ig Lieferung, Bf. mit Verkauf in Österreich- keine Differenzbesteuerung). d. Besprechungsinhalt der Besprechung vom 12. Februar 2018: Sämtliche auf dem Konto "3640 VerrKto Provisionen" gebuchten Fahrzeuge seien als Vermittlungsgeschäfte zwischen der deutschen MH und dem Einzelunternehmen des Bf. gebucht worden…
…von Firma MH an Firma Bf. So haben die offenbar ausgesehen. Bf.: Das waren die alten Rechnungen. Da ist das nicht gestanden mit der Differenzbesteuerung. Das habe ich damals alles bezahlt. SB: Die Rechnung hat auch so ausgesehen? Bf.: Genau. Und bei den neuen Verträgen…
…Februar bis Dezember 2015 bzw. Jänner bis Mai 2016 betreffenden Außenprüfung traf die Prüferin nachstehende beschwerderelevante Feststellung (BFG-Akt AS 23): " Tz. 1 Gebrauchte Landmaschinen u. -geräte Beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen und -geräten wurde die Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG angewendet. Lediglich der Gewinn aus den…
…B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob für den Verkauf gebrauchter kurviger Treppenlifte die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 angewendet werden kann. Im Jahr 2020 fand bei der Bf eine Außenprüfung für die Jahre 2009 - 2017 statt. Prüfungsgegenstand war unter anderem die Umsatzsteuer…
…1 Abs 3 GrEStG 1987 vor. Vielmehr führt die verschmelzungsbedingte Übernahme des Grundstücks der OG durch die übernehmende GmbH zur Erfüllung des GrESt-Tatbestands gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987" [...] Zur Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 4 GrEStG wurde den Ausführungen des…
…€. Auf der Rechnung wurde nach der Fahrzeugnummer und der Fahrgestellnummer unter Alter „NEUWAGEN“ angeführt. Am Ende der Rechnung befand sich ua der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung Differenzbesteuerung § 25a MwSt nicht ausweisbar“. -Das Fahrzeug wurde von Deutschland nach Österreich verbracht. -In den Buchhaltungsunterlagen des Bf. befinden…
…der strittigen Fahrzeuge vorliegen würden. Bei innergemeinschaftlich erworbenen Gegenständen sei aber gemäß Art. 24 BMR zum UStG 1994 die Differenzbesteuerung nur dann ausgeschlossen, wenn vom Lieferanten diese Gegenstände unter tatsächlicher Anwendung der Steuerbefreiung für igL an den Wiederverkäufer geliefert worden wären. Dies ergäbe sich aus…
…von 1.765 km aufgewiesen. Das Fahrzeug sei am 27.7.2021 an eine Privatperson in Österreich um 342.300,00 € verkauft worden. Es sei die Differenzbesteuerung iSd § 24 UStG 1994 angewendet worden. Rechtliche Würdigung: Der Erwerb neuer Fahrzeuge sei stets ein innergemeinschaftlicher Erwerb…
…Erwerbe vor, auch der Verkauf in Österreich unterliegt somit nicht der Differenzbesteuerung sondern war im Rahmen der Normalbesteuerung mit 20 % Umsatzsteuer zu berücksichtigen. In diesem Punkt war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Unstrittig waren die Änderung betreffend den Zeitraum 9/2021 rückgängig zu machen, da…
…Behörde folgte in der Begründung zu den angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden 2013 und 2014 der Rechtsauffassung der Außenprüfung, die im Wesentlichen wie folgt zusammenzufassen war: Zu Tz 1: Differenzbesteuerung - Silbermünzen Die Bf. habe im Jahr 2014 Lieferungen von Silbermünzen im Wert von 3,444.655,31 €…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) führte im Rahmen eines Gebrauchtwagenhandels steuerbare, der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 unterliegende Umsätze aus. Die im Jahr 2016 erzielten Umsätze betrugen: [Grafik] Der Bf. hat auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nicht…
…wurde daher zwischen 200.000 und 270.000 Euro mehr bezahlt als für vergleichbare gebrauchte Boote, die nicht zum Befahren des Wörthersee zugelassen waren. Die Bf. hat für den Verkauf dieser 7 Boote jeweils die Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG 1994 auf den gesamten Verkaufspreis angewendet…
…dar, sondern bildet zwei selbstständige Hauptleistungen. Die Differenzbesteuerung kann nur auf die Veräußerung des gebrauchten Motorbootes und nicht auf die Unterlassung der Beantragung einer Neuzulassung angewendet werden. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
…Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer handelte im Streitzeitraum mit gebrauchten Handys, die er an Endkunden (Privatpersonen) verkaufte. Er ermittelte die Umsatzsteuer gemäß § 24 UStG im Wege der Differenzbesteuerung, d. h., der Umsatz bemisst sich an der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. Es fand bei ihm…
…Zeitraum April 2015 - Juli 2017 eine Nachschau hinsichtlich Umsatzsteuer statt. In der Außenprüfung vertrat der Prüfer - neben einigen anderen Feststellungen - die im vorliegenden Beschwerdeverfahren strittige Ansicht, dass die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 für die von der Bf erzielten Umsätze aus dem Verkauf von gebrauchten…
…werden, dass die gegenständlichen Silbermünzen zu diesen Zwecken gehandelt oder erworben werden, sondern dass es sich bei diesen Münzen vielmehr um Anlageobjekte handelt, welche nicht unter die Differenzbesteuerung iSd § 24 UStG 1994 fallen". Das ist unzutreffend. Die diesbezügliche Fehleinschätzung des FAÖ ist augenscheinlich darauf zurückzuführen…
…Fall bedeutet dies, dass die ***4*** GmbH aus der Sicht des § 25a Abs. 2 Z 1 dUStG die Differenzbesteuerung auf Sammlungen der Nr. 49 Buchstabe f und 54 der Anlage 2, die sie selbst eingeführt hatte gemäß dem nationalen Recht angewendet hat. Eine faktische nicht…
…nur den Nettopreis. A.B. hat als Empfänger die Erwerbe zu versteuern (20%) und kann die Erwerbssteuer bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Bei der Lieferung der Fahrzeuge im Inland kann die Differenzbesteuerung nicht angewendet werden, sondern unterliegt das gesamte Entgelt mit dem…
…dieser Rechnung war Herr W, als Anschrift des Rechnungsausstellers war eine Adresse in der Schweiz angegeben. Der Prüfer hielt in diesem Zusammenhang fest, dass diese Faktura keinen Hinweis auf eine Differenzbesteuerung enthielte. Er verwies auf die Formulierung in der Faktura, nach der der Liefergegenstand als…
…es aus diesem Grunde zu keiner Kürzung des zu schätzenden Gewinnes kommen könne. Gleichzeitig wurde ihm auch mitgeteilt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG im gegenständlichen Fall voraussichtlich nicht erfüllt sein dürften. Da die Wertermittlung der Einkaufspreise und Verkaufspreise…