…In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass für die Zeit der Entsendung der Mitarbeiter ein Dienstverhältnis zum ausländischen Gestellungsnehmer begründet worden sei und das österreichische Unternehmen als bezugauszahlende Stelle fungiert habe. Für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft ist von Bedeutung, inwieweit die erbrachte Leistung einen wesentlichen Bestandteil…
…dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden und damit der Besteuerung zum Tarif zu unterwerfen. Ihre Eigenschaft als sonstige Bezüge verlieren sie dadurch nicht. § 67 EStG 1988 unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Einkünften (VwGH 23.02.2010, 2008/15/0243)…
…Nach dem Erkenntnis des VwGH Zl. 2009/13/0031 sei davon auszugehen, dass bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung der Beschäftiger (Gestellungsnehmer) - unabhängig vom formalrechtlichen Dienstverhältnis zum Überlasser (Gesteller) - als wirtschaftlicher Arbeitgeber gelte, wenn er letztlich den Arbeitslohn wirtschaftlich (z.B. im Wege der Verrechnung einer Gestellungsvergütung…
…(Gestellungsnehmerin) die vorübergehende Überlassung der Arbeitskraft eines Dienstnehmers bestimmter Qualifikation gegen Erhalt einer Gestellungsvergütung als Gegenleistung. 4. Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen…
…VwGH 23.04.2021, Ra 2020/13/0089. Der Verwaltungsgerichtshof äußerte sich in dieser Entscheidung zum Umfang der von einem ausländischen Personalgestellungsunternehmen beantragten Rückzahlung von Abzugssteuer, die vom inländischen Gestellungsnehmer ordnungsgemäß vom gesamten Gestellungsentgelt einbehalten und abgeführt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass der Abzugssteuer…
…die Abzugssteuer an der Quelle gesichert werden. Als Schuldner dieser Abzugssteuer ist der ausländische Arbeitskräftegesteller als Empfänger der Einkünfte normiert, Abfuhrpflichtiger ist der inländische Gestellungsnehmer. Die in der Gestellungsvergütung enthaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der überlassenen Arbeitnehmer unterliegen iSd § 98 Abs 1 Z 4 EStG…
…57/2004, dass für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebend sind. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. 2. Bestimmungen des DBA…
…ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Dienstnehmern ein Dienstverhältnis begründet wird. Die Tätigkeit der überlassenen Arbeitskräfte ist dem aufnehmenden Unternehmen zuzurechnen, da diese Tätigkeiten auch auf dessen Gefahr durchgeführt werden. Daher bieten die Räumlichkeiten des Beschäftigers, in denen die überlassenen Arbeitskräfte zum Einsatz kommen…
…dass im Fall des grenzüberschreitenden Arbeitskräfteverleihs dem Gestellungsnehmer die Arbeitsgebereigenschaft zukommt ("wirtschaftlicher Arbeitgeber"). Rz 114 und Rz 115 (S 152/103): Besonders große Auswirkungen hat dieses Erkenntnis für "Inbound-Fälle", in denen ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oft tausende Leiharbeirskräfte österreichischen Beschäftigern zur Verfügung stellen und dabei vorgesorgt…
…zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Der Gesteller bleibt daher Arbeitgeber. Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht deren Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leistungserfolg herbeizuführen. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft zum Zweck…
…vom Arbeitslohn auch dann zu erheben, wenn die ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes im Inland über keine Betriebsstätte (§ 81) verfügt; für die Erhebung ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. (2) Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine…
…vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Entscheidungswesentlich ist somit, ob die gegenständlichen ausländischen Subunternehmer an die Beschwerdeführerin Bauleistungen im Sinne von Werkverträgen erbrachten…
…d.i. derjenige, der die Leistung empfangen hat (= Gestellungsnehmer / Einsatzunternehmen bzw. das verwendende Unternehmen), haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 99 EStG. Durch den Haftungsbescheid wird der Abzugspflichtige zum Schuldner der Abzugsteuer (§ 7 BAO). Eine Haftung des Abzugspflichtigen kommt…
…ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet worden sei. Der Gesteller sei Arbeitgeber geblieben, er habe kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern geschuldet. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer erhalte, sei zum einen als Entgelt…
…ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet worden sei. Der Gesteller sei Arbeitgeber geblieben, er habe kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern geschuldet. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer erhalte, sei zum einen als Entgelt…
…dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der §§ 76, 78, 79, 80, 82, 84 und 87 EStG 1988 wahrnimmt. Gestellungsnehmer können die Arbeitskräftegestellungsvergütungen von der Besteuerung für jene Zeiträume…
…das Dienstverhältnis zu demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterschied zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gestellter durch den Gestellungsnehmer…
…Dieses Schreiben vom 23. Oktober 2012 bestätige aufgrund welcher ausländischen Rechtsgrundlage im Falle der Arbeitskräftegestellung des Bf. nicht der Arbeitskräfteüberlasser (A AG Österreich), sondern der Gestellungsnehmer (A Malaysia Sdn Bhd) für steuerliche Belange als Arbeitgeber angesehen worden sei. Angemerkt wird, dass das im vorigen Absatz…
…Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Beim Gestellungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag eigener Art. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko ausschließlich beim Gestellungsnehmer…
…Haftungsbescheid (§ 82 EStG 1988) zur Entrichtung der Lohnsteuer heranzuziehen. Außer Zweifel steht, dass eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung von Ungarn nach Österreich stattgefunden hat. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug trifft den ausländischen Überlasser (=Bf.) dann, wenn er im Inland eine Betriebsstätte unterhält (vgl § 47 Abs. 1 EStG…