…die Dienstgebereigenschaft des Bf. nach Art der Arbeitskräfteüberlassung zu prüfen zumal Herr ***2*** tatsächlich nur LKW der Firma ***3*** GmbH gelenkt hat. Die ***3*** GmbH trat aber nicht selbst an Herrn ***2*** heran, sondern wandte sich an den Bf., der ihn vom Auftrag in Kenntnis…
…als Beschuldigte einvernommen. Bei dieser Einvernahme hat die Bf. zu ihrer Geschäftstätigkeit Folgendes ausgesagt: Seit Anfang 2007 vermittle sie Beutreuerinnen aus dem ehemaligen Ostblock. Die Kunden seien alle in Österreich wohnhaft. Derzeit würden ca. 100 Patienten von ca. 200 Betreuerinnen (durchschnittlich 14-tägiger Wechsel) betreut…
…handelt, welches durch die Unternehmensgruppe ***8*** zur Verschleierung der wahren Dienstgebereigenschaft betrieben wurde. Auf die umfassenden Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren wird verwiesen. Die Mitteilung über den Verdacht des Vorliegens eines Scheinunternehmens wurde am 24.05.2016 in den Briefkasten der ***Bf1*** an der Adresse ***21*** eingeworfen…
…greifen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich damit eindeutig, dass eine Wertpapierdeckung mangels Dienstgebereigenschaft der [Beschwerdeführerin] nicht erforderlich ist. Ergänzende Feststellung bzw. rechtliche Aspekte zum Grundsatz von Treu und Glauben (in eventu b)) Das Einkommensteuergesetz 1988 wurde am 29. Juli 1988 im Bundesgesetzblatt (BGBl 1988 - 400…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte-MPD-QUINTAX Steuerberatungs GmbH, Ignaz-Rieder-Kai 13A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 24. November 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 25…
…Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch B O S Bilanz- Organisations- und Steuerservice GmbH, Graben 29 A, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 5…
…2016 wurde durch die Amtspartei wie folgt geantwortet: Der Aktenvermerk vom 17. November 2010 deute eindeutig auf die Dienstgebereigenschaft der KG hin. In der Stellungnahme der Beschwerdeführerin bringe diese jedoch einerseits vor, sie sei als Trainerin für den Verein und nicht für das Fitnessstudio tätig…
…ist in Anbetracht der damaligen internen Aufgabenverteilung der Geschäftsführer und der erkennbaren Dominanz des Erstbeschuldigten bei der Umsetzung des Unternehmenskonzeptes im Vergleich zu dem des Erstbeschuldigten mit geringerem Unwert unterlegt. Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und der massiven Abschwächung des Strafverfolgungsanspruches der Republik Österreich infolge…
…32, 4040 Linz, vom 30. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Februar 2017 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Steuernummer 09 - 011/2145 gemäß § 323c Abs. 4 Z 5 BAO am 29. Jänner 2021 zu Recht erkannt: I…
…der OÖ GKK ergebe sich eindeutig die Dienstgebereigenschaft der GmbH. [Der Inhalt der anlässlich einer etwa Ende Dezember 2007 erfolgten Einvernahme von A bei der OÖ. Gebietskrankenkasse gemachten Angaben lautet wie folgt (Protokoll siehe Arbeitsbogen): Er, A, betreibt in X eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis (E-1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 zu Recht…
…zuständigen Krankenversicherungsträger und die BUAK übermittelt, sodass hinsichtlich dieser Subunternehmen sämtliche formelle Voraussetzungen für die Entsendung von Dienstnehmern nach Österreich erfüllt waren. Die in den Verträgen zwischen der ***2*** GmbH und den Subunternehmen festgehaltenen Preise und Konditionen waren branchenüblich. Anlässlich der Vertragsunterzeichnung wurden regelmäßig Fotos…
…dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu einem Dienstverhältnis im Sinne des Einkommensteuerrechts führen konnte. Dies bestätigt auch die Aussage des BF in der Begründung zur Beschwerde: "... dass ich durch den Auftraggeber ***[5]*** ***[6]*** GmbH angestellt wurde mit der 'erstlichen' Option auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
…dass dieses als "Rundschreiben" titulierte Schreiben nicht nur an den betroffenen Servicetechniker selbst, sondern darüber hinaus ua auch an alle anderen in Österreich tätigen Servicetechniker gerichtet war. Die ***X GmbH*** versuchte das Arbeitsverhalten der Servicetechniker durch Richtlinien und Rundschreiben (zur Montage- und Serviceorganisation, zur Terminisierung…
…64]***“). In den Unterlagen der ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. wird zwar darauf hingewiesen, dass „nur gegen Selbstabholung mit 8 % polnischer Mehrwertsteuer verkauft wird“ (Beschwerden Erkenntnis Seiten 79 ff.), tatsächlich dürften aber die wenigsten Landwirte selbst die Transporte von Polen nach Österreich beauftragt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Dr. Bf, über die Beschwerde vom 6. Juli 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 17. November 2010, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
…keine weiteren Einkünfte aus einer Tätigkeit in der Branche "Arztpraxen". Die beiden Ärzte hatten mit den Patientinnen und Patienten keinen Kontakt, diese wurden dem Diagnosezentrum zugewiesen und von diesem erfolgte die Verrechnung. Die beiden Ärzte waren in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer als "Wohnsitzarzt" eingetragen…
…Konkurseröffnung Inhaber eines Bau- und Personalmanagementunternehmens. Der Auftragnehmer ist Maurer und Betonbauarbeiter und war in Österreich weder steuerlich erfasst noch sozialversichert. Mit vorliegender als "Werkvertrag" bezeichneter Vereinbarung vom 03.08.2006 vereinbarte der Beschwerdeführer mit dem Auftragnehmer, dass dieser für ihn Zwischenwände auf Baustellen der…