Dass die Servicetechniker die von ihnen für die Ausübung der Montage- und Servicetätigkeit benötigten Spezialwerkzeuge von der ***X GmbH*** anzumieten hatten und der monatlich zu entrichtende Mietzins in Höhe von 30,00 Euro bis 40,00 Euro zum Teil in der monatlichen Honorarabrechnung als Abzugsposten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf., Adresse vertreten durch [Vertreter], über die Berufungen vom 19.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18.06.2012, betreffend 1. Haftung für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache X, AdresseX, als Insolvenzverwalterin der GmbH, AdresseGmbH, über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 04.10.2013, betreffend Haftung…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B******, vertreten durch die Tatschl WTH & StB GmbH, Maxingerstraße 28, 1130 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 10. November 2007 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages, des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Dr. Bf, über die Beschwerde vom 6. Juli 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 17. November 2010, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
In diesem Fall muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass auch im Verhinderungsfall von Krankheit und Urlaub die übernommene Arbeitspflicht durch einen Vertreter erfüllt wird. Das spricht gerade gegen eine (nur) persönliche Arbeitspflicht sondern für eine Erfüllungspflicht hinsichtlich der übernommenen Aufgaben, wie sie in vielen…
dass betreffend drei der eingeschaltet gewesenen GmbHs - der ***J*** GmbH (als 10. eingeschaltet), der ***L*** GmbH (als 12. eingeschaltet) und der ***O*** Handelsgesellschaft m.b.H. (als 15. eingeschaltet) - der rechtskräftig verurteilte *** ***S***, geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw…
…Der Unabhängige Verwaltungssenat reduzierte ausschließlich die Höhe der ausgesprochenen Strafen. Die mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis festgestellte Dienstgebereigenschaft erwuchs in Rechtskraft. Mit (damals) Berufungsvorentscheidung wurde der (damals) Berufung hinsichtlich der Haftung für Lohnsteuer Folge gegeben, da die beiden als Dienstnehmer angesehenen Personen die Einkünfte bereits in…
…Bilanzstichtag bereits vorliegen. Würdigung: Da die Stadtwerke T GmbH von der Stadtgemeinde die jeweiligen Personen nur "anmietet", bestehen keine direkten arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der GmbH und den Dienstnehmern. Dienstgebereigenschaft (sowohl rechtlich als auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise) hat nur die Stadtgemeinde T. Dies geht aus den §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 19.06.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.05.2012 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages samt Säumniszuschlägen und des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der AA GmbH, Adresse, vertreten durch die Vt, Adresse1, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache A und R C, [Adresse-Erbinnen], als Erbinnen nach Bf, [Adresse-Bf], vertreten durch Mag. (FH) Jürgen Sykora, Tullnerbachstraße 92a, 3011 Purkersdorf, über die Beschwerde vom 24.09.2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Herrn A, Adresse, vertreten durch Mag. B, Steuerberater, und durch C GmbH, Adresse1, über die Beschwerde vom 13. September 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom…
…für dessen Rechnung der Betrieb geführt werde, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Für die Dienstgebereigenschaft sei wesentlich, wer nach rechtlichen (und nicht bloß tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet werde, wen also das Risiko des Betriebes…
…Dem Umstand, dass das BVwG die Dienstgebereigenschaft der Bf in Abrede gestellt hat (Erkenntnis des BVwG vom 28.01.2022, GZ: W156 2240962-1/5E) kommt daher - wie das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 23.08.2023 zutreffend ausgeführt hat - keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu. Bei…
…zulässig, zumal aus ihrer Rechtskraft keine Bindungswirkung für andere Beschäftigungszeiten der Erst- und Zweitmitbeteiligten oder gar für andere Beschäftigte erwachsen kann (vgl. zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Feststellung bloßer rechtlicher Zwischenschritte bzw. Tatbestandsmomente wie zB der Dienstgebereigenschaft etwa das hg. Erkenntnis vom 16. März 1999, Zl…