…Ausbildung beinhalte (Duales System). Die praktische Ausbildung erfolge durch die Beschäftigung als Auszubildende bei einem Zahnarzt, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Dentisten. Zwar habe sich seine Tochter im Jahr 2014 entschlossen, die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin nicht abzuschließen, sondern ein Zahnarztstudium zu beginnen…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e bleibt davon unberührt. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker…
…diese wie folgt: „Das Arzneimittelgesetz definiert in § 2 Abs. 13 den Begriff des Pharmareferenten wie folgt: "Pharmareferenten sind Personen, die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker oder im § 59 Abs. 3, 4 und 8 genannte Gewerbetreibende aufsuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren." Die…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e bleibt davon unberührt. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
… 72. Der Beruf der Zahnärztlichen Assistenz umfasst die Unterstützung von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs sowie von Fachärzten/Fachärztinnen für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bei der Behandlung und Betreuung der Patienten/Patientinnen einschließlich der Durchführung von organisatorischen und Verwaltungstätigkeiten in der zahnärztlichen Ordination…
…aus freiberuflicher Tätigkeit, dazu zählen die Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit, aus der Berufstätigkeit der Ziviltechniker oder einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit, der Tätigkeit als Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, Bildberichterstatter und…
…bedeutenden Angelegenheiten für alle bei Zahnärzten, Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Dentisten beschäftigten Angestellten der nachfolgenden Art: a) zahnärztliche Assistentinnen sowie Auszubildende zu diesem Beruf, b) Prophylaxeassistentinnen, c) Zahntechnikergesellen, d) Zahntechnikermeister, steht eine Gefahrenzulage gemäß § 21 des Kollektivvertrages wie folgt zu: 1. Angestellte…
…aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten,
… 10 Abs. 1 Zahnärztekammergesetz -mit Ausnahme der Dentisten -sind während der Dauer Ihrer Kammerzugehörigkeit zur Leistung der in der Beitragsordnung festgesetzten Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich verpflichtet. (4) Außerordentliche Mitglieder der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich können sich unter den Voraussetzungen des § 13 Zahnärztekammergesetz für…
…Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - … - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - … Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zählen auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e bleibt davon unberührt. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der – staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der – Ärzte, Tierärzte und Dentisten, – Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, – Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
…3 AlkStG in Kleinmengen von Apotheken und Drogerien an Ärzte, Tierärzte, Dentisten und Hebammen für medizinische Zwecke abgebeben werde. Eine Verwendung des Alkohols für die Herstellung von Lösungen und der folgenden Anwendung am aus dem menschlichen Körper entnommenen Gewebe, um eine medizinische Diagnose zu ermöglichen…
…nur: ... b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der ... - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, ... Zu den Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zählen auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden." …
…BGBl. Nr. 185/1983 idgF, sind Pharmareferenten Personen, die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker oder näher spezifizierte Gewerbetreibende aufsuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren. Nach § 73 leg. cit. umfasst die Tätigkeit eines Pharmareferenten einerseits die Vermittlung von Angaben, die die Fachinformation gemäß…
…allem im Südwesten des Hauses sind Feuchteschäden ersichtlich. In der Wohnung im 2. OG (NO) ist der Fußboden nicht eben. Laut Angaben wurde dieser Bereich vor 1990 von einem Dentisten genutzt, dessen Behandlungsstuhl nicht dicht war. Dadurch kam es zu einer Absenkung der Deckenkonstruktion." Ing…
…xx A2 Seite 6 Abs. 3f: „In der Wohnung im 2.OG (NO) ist der Fußboden nicht eben. Laut Angabe wurde dieser Bereich vor 1990 von einem Dentisten benutzt, dessen Behandlungsstuhl nicht dicht war. Dadurch kam es zu einer Absenkung der Deckenkonstruktion." Zum Objekt A2…
…UFS 27.11.2013, RV/2390-W/13) und dies - im Wesentlichen - damit begründet hat, dass es sich bei Pharmareferenten um Personen handle, die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker oder im § 59 Abs. 3, 4 und 8 Arzneimittelgesetz genannte Gewerbetreibende aufsuchen, um diese über…
…des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983 idgF, sind Pharmareferenten Personen, die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker oder näher spezifizierte Gewerbetreibende aufsuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren. Nach § 73 leg. cit. umfasst die Tätigkeit eines Pharmareferenten einerseits die Vermittlung von Angaben, die die…