…Auflage, § 212 Tz 7 und die dort zitierte Judikatur). Mit seiner Darstellung der Untätigkeit der Behörde vermag der Bf. aber keine erhebliche Härte in der vollen Entrichtung der U 5/2017 darlegen. Um der Säumigkeit der Abgabenbehörde zu begegnen, hat der Gesetzgeber das Instrument der…
…212,71 € sei unzutreffend. Der tatsächlich geschuldete Betrag belaufe sich auf 753,71€ (abzüglich meiner bereits entrichteten Raten i.H.v. 2x 75,00 €). Die sofortige Begleichung des Rückstandes würde außerdem eine zu große wirtschaftliche Belastung darstellen (s. Anlagen). Die aus den Anlagen…
…VwGH vom 22. August 2023, Ra 2023/16/0101 mwN). Den sich aus der zitierten Rechtsprechung ergebenden Anforderungen wird der vorliegende Antrag, der ohne Darstellung eben dieser konkreten wirtschaftlichen Lage der revisionswerbenden Partei bzw. der ihr konkret durch die Rückerstattung gemäß § 15 Abs. 2 COFAG…
…einzugehen. Bis dahin sei dies nur eine Ansammlung aus technischen Eigenschaften der dargestellten Produkte. Die Methodik der eigentlichen Entwicklungstätigkeit sei nicht beschrieben und die bisherige Darstellung primär eine Sammlung von Anforderungen. Die Beschreibung einer Neuheit sei im Vergleich zu bekannten Stand der Produkte notwendig, um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die die als Beschwerde…
…nach Spruchpunkten II., III. und IV. wird eine Frist bis 3. 2. 2017 gesetzt. Nach Darstellung des oben wiedergegebenen Verfahrensganges führte das Gericht hierzu aus: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens Das Beschwerdeverfahren wird nach Ergehen des Beschlusses VwGH 17. 3. 2016, 2013/16/0118, 0119-7, gemäß …
…31 Wiederaufnahme des Verfahrens" und "Tz 32 Begründung des Ermessensgebrauchs", das Wort "neu" kommt im gesamten Außenprüfungsbericht nicht vor. Es fehlt daher den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden an einer Darstellung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, auf die sie sich stützen. Der als Beschwerde weitergeltenden Berufung ist…
…Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Gegenständlichem Antrag ist diese konkrete zahlenmäßige Darstellung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu entnehmen. Das Vorliegen eines diesbezüglichen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils erfordert die nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen…
…85 Abs. 2 BAO iVm § 2a BAO aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Auftrags ua. den der Beschwerde anhaftenden Mangel durch Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht (§ 285 Abs. 1 lit…
…Abzug erfolgt, sodass die Verrechnung offener Verlustvorträge zu einem notwendigen Spruchbestandteil der Einkommensteuerbescheide eben dieser Folgejahre würde. Die Darstellung der Höhe der in Folgejahren verrechenbaren Verlustvorträge ist somit nicht Spruchbestandteil eines Einkommensteuerbescheides und mithin auch keiner Bekämpfung im Rahmen einer Bescheidbeschwerde zugänglich (vgl. VwGH 28…
…Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben werden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (vgl. bspw. VwGH 4.12.2013, AW 2013/15/0037 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben werden. Wien, am 22. Oktober 2014
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache N.N., Adr.Revw, vertreten durch Z.Z. Rechtsanwälte, Adr.RÄ, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 14. Juli 2026, eingegangen am 20. Juli 2026, der gegen das Erkenntnis des…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache X.X. als ehem. wirtschaftlicher Eigentümer des 50%-igen Geschäftsanteils der N.N. GmbH, vertreten durch Z.Z., Adr.StB, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 16. Februar 2026, der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. April 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 13. März 2024 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die…
…ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 12.09.2014, Ra 2014/15/0023). Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Revisionsschrift des Revisionswerbers konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben werden. Graz, am 27…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den mit Datum 25. Mai 2019 versehenen und am 28. Juni 2019 beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Antrag des Zollamtes Linz Wels, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Mai 2019, GZ: aaaa, erhobenen außerordentlichen Revision aufschiebende…
…Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde. Er legte eine Schuldenaufstellung, eine Aufstellung über verfügbare Geldmittel sowie eine detaillierte (tagweise) Darstellung getätigter Zahlungen über den Zeitraum 15.6.2009 bis 28.2.2010 bei. Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen…
…Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung. Die antragstellende Revisionswerberin hat eine solch ziffernmäßige Darstellung im Antrag vom 9. Juli 2018 nicht vorgelegt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin über den Antrag der Revisionswerberin, vertreten durch Rechtsanwälte, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der ordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 10.04.2018, RV/2100372/2013, beschlossen: Der Antrag wird gemäß § 30a Abs. 3 VwGG…