…in Artikel 18 Abs. 1 des DBA Polen mit dem "erstgenannten Staat" der Staat gemeint, in dem die Person ansässig ist, die die Pension ausgezahlt erhält. Daher steht das Besteuerungsrecht aus der aus Polen bezogenen Pension aufgrund der Ansässigkeit des Bf. im Inland Österreich zu…
…der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist nach dem DBA-Polen in Österreich ansässig…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit a EStG 1988 sind Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Artikel 18 des DBA Polen lautet auszugsweise: "RUHEGEHÄLTER, RENTEN UND ÄHNLICHE ZAHLUNGEN (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder…
…Vor diesem Hintergrund ersuchte die polnische Finanzverwaltung um Auskunft betreffend folgende Fragen: Anzahl der tatsächlichen in Verbindung mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehenden Aufenthaltstage des Beschwerdeführers in den Jahren 2004 - 2005 in Österreich? Hatte der Arbeitgeber in Österreich eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA Österreich-Polen…
…3.3. DBA-Recht – Zeitraum 2006 bis 2008 Betreffend die Jahre 2006 bis 2008 ist – im Unterschied zu den Jahren 2002 bis 2005 – das Abkommen vom 13. Jänner 2004, BGBl III Nr 12/2005, zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der…
…nicht vorgesehen. Der Ausgleich ist im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode anzuwenden, somit auch im Verhältnis zu Polen (vgl. Art. 7 Abs. 1 iVm Art. 24 Abs. 2 lit. a DBA-Polen). Im Fall der Befreiungsmethode sind positive Auslandseinkünfte für den Progressionsvorbehalt bedeutsam, negative Einkünfte…
…Österreich. Mit Polen verband den Bf hauptsächlich die Tochter. Schließlich befindet sich nach dem DBA Polen-Österreich in Österreich der steuerliche Wohnsitz. Wie in Rn 3 dargelegt, besteht die Bescheidbeschwerde aus zwei Schriftsätzen, die einander zur Frage, ob Polen für die Tochter Familienbeihilfe gewährt hat…
…18 Abs. 1 des DBA zwischen Österreich und Polen handle. Darauf beantragte die BF am 03.10.2025 fristgerecht die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das BFG und legte dazu ein Arbeitszeugnis des öffentlichen Forschungsinstitutes für Jugendprobleme und eine Bestätigung vor, dass dieses Institut…
…und Polen erzielt hat) im Inland der Besteuerung unterliegt sowie - ob hinsichtlich der Jahre 2008, 2011 und 2012 bereits die Verjährung eingetreten ist (Frage der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist wegen hinterzogener Abgaben). Bezüglich der Einkommensteuer 2016 beantragt der Bf., die Einkommensteuer gemäß DBA mit Polen…
…würden aus seiner Tätigkeit in Polen stammen, noch jenes, er sei als unselbständiger Dienstnehmer tätig gewesen, auch nur ansatzweise durch entsprechende Unterlagen belegen konnte. Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 war daher als unbegründet abzuweisen. Nach Art. 23 des DBA mit Finnland kommt zur Vermeidung…
…und Polen (DBA) verwiesen. Die Vorschreibung in Österreich stelle eine nach der Sachlage (Lieferung nach Österreich erst nach 8 Monaten) ungerechtfertigte Differenzierung dar, verletze den Grundsatz von Treu und Glauben und sei daher willkürlich, diskriminierend und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nach der Zulassung in Polen…
…in Österreich aufgebaut. Danach sei damit begonnen worden, den Vertrieb in Tschechien, danach in der Slowakei und derzeit in Polen aufzubauen. Seit 1.1.2008 habe er einen Gewerbeschein in Tschechien. Ab 1.1.2014 sei für Österreich wieder ein Gewerbeschein vorgesehen. Die GmbH hätte…
…notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Für die Übertragung der Anteile seien nach den weiteren Ausführungen des steuerlichen Vertreters vor allem außersteuerliche Gründe ausschlaggebend: Von den beiden slowakischen Gesellschaften werden die Slowakei, Ungarn, Polen und die Ukraine bearbeitet. Da die Umsätze in Österreich, Deutschland und Holland rückläufig seien…
…und vom Vermögen", BGBl III Nr. 10/2003 (DBA-RUS) in Österreich nicht steuerpflichtig. Über Vorhalt der belangten Behörde legte die Beschwerdeführerin Auszüge aus der russischen Steuererklärung und Ansässigkeitsbescheinigungen ihres Geschäftsführers für die Jahre 2011 und 2013 sowie eine Auflistung vor, aus der ersichtlich ist…
…können. Die Anrechnung indischer Abzugsteuer gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA-Indien sei betraglich mit jener Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die in Indien bezogenen Einkünfte entfalle. Die in Indien abgewickelten Geschäfte seien wirtschaftlich erfolgreich. Bei Außerachtlassung der in Indien erzielten Erfolgskomponenten bei der…
…weiter ostwärts richten. Von der slowakischen Gesellschaft wurden in den Jahren 2008 und 2009 die Slowakei, Ungarn, Polen und die Ukraine bearbeitet. Auch in Russland gab es bereits erste Geschäftsanbahnungsversuche. Durch die Einlage der ***3*** Beteiligung GmbH in die ***1*** ***2***, k.s. erfolgte eine…
…der Slowakei von 2008 bis 2012 Arbeitnehmer tätig gewesen seien. Aufgrund der operativen Tätigkeit liege – von der Finanzverwaltung unbestritten – eine Betriebsstätte gemäß Art 5 DBA Slowakei vor. Zum wirtschaftlichen Eigentum führte der steuerliche Vertreter aus, dass das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen der X Beteiligungs…
…der Slowakei von 2008 bis 2012 Arbeitnehmer tätig gewesen seien. Aufgrund der operativen Tätigkeit liege – von der Finanzverwaltung unbestritten – eine Betriebsstätte gemäß Art 5 DBA Slowakei vor. Zum wirtschaftlichen Eigentum führte der steuerliche Vertreter aus, dass das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen der X Beteiligungs…
…notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Für die Übertragung der Anteile seien nach den weiteren Ausführungen des steuerlichen Vertreters vor allem außersteuerliche Gründe ausschlaggebend: Von den beiden slowakischen Gesellschaften werden die Slowakei, Ungarn, Polen und die Ukraine bearbeitet. Da die Umsätze in Österreich, Deutschland und Holland rückläufig seien…
…Stunden die Woche hauptsächlich vor Ort, es gebe dort kein Home-Office. Etwa ein Mal im Monat müsse sie zu Vertragsverhandlungen zum jeweiligen Vertragspartner nach Deutschland, Polen, Tschechien oder auch Brüssel reisen. Davor sei sie bei S. beschäftigt gewesen, und zwar bis 2010 in Q…