…rechtskräftigen Strafurteil festgestellt. 2. Beweiswürdigung 2.1. Allgemeines Die Angaben betreffend die Gründung, die Geschäftszweige, die Geschäftsführung, den Gesellschaftsanteil des Bf und das Konkursverfahren betreffend die ***R*** GmbH ergeben sich aus einer Abfrage im Firmenbuch durch das Bundesfinanzgericht vom 10. Dezember 2024. 2.2. Bindungswirkung…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Für den Beschwerdefall wesentlich ist die Rechtsfrage der Bindungswirkung eines verurteilenden rechtskräftigen Strafurteils hinsichtlich der im Spruch gedeckten Tatsachenfeststellungen. Das Bundesfinanzgericht folgt…
…18.11.2003, 97/14/0079 zur Bindungswirkung wörtlich festgestellt: "Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl beispielsweise das Erkenntnis vom 30. Jänner 2001, 95/14/0043) entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil im Fall der Verurteilung bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…an Tatsachenfeststellungen, die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffen wurden, gebunden. So hat der Gerichtshof mit oben angeführtem Erkenntnis vom 18.11.2003, 97/14/0079 zur Bindungswirkung wörtlich festgestellt: "Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl beispielsweise das Erkenntnis vom 30. Jänner 2001…
…ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer…
…denen er sich auf gesicherte Erfahrungstatsachen oder auf eine länger während unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis stützt. Im Erkenntnis vom 27.03.2018, Ra 2018/16/0043, führt der Verwaltungsgerichtshof aus: "Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen…
…Der Bericht gem. § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 20. September 2016 ist in den eigentlichen Bericht und einer Beilage zum Bericht unterteilt. In Folge werden zuerst die Textziffern (= Tz) im Bericht (= Tz. xxx Bericht), daran anschließend jene der dazugehörigen Beilage…
…nicht befragt worden sei und es sich um reine Behauptungen des Finanzamtes handeln würden. Darüber hinaus habe das Finanzamt übersehen, das [sic] bereits zu Zahl3 eine rechtskräftige Entscheidung der Finanzstrafbehörde und "res judicata" vorliege. Zur Beweiswürdigung wird - nach Ausführungen zu den Grundsätzen der Entscheidungsfindung gem. …
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten…
…der in der Entscheidung wiedergegebenen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Zu den Tz 11, Tz 12 und Tz 14 wird im Besonderen auf die herangezogene Judikatur zur Bindungswirkung eines rechtskräftiges Strafurteils verwiesen. Zudem stellen die Fragen zu den Tz 6, Tz 7 iVm Tz 13, Tz 8…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dieses Erkenntnis weicht weder hinsichtlich der Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen, auf denen der Spruch eines rechtskräftigen Strafurteils beruht (VwGH 24.01.2013, 2010/16…
…Bundesfinanzgericht gemäß § 116 Abs. 2 BAO eine Bindungswirkung hinsichtlich des im gerichtlichen Strafverfahren festgestellten Sachverhaltes vor. Nach der Judikatur des VwGH ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…entscheidend waren. Die Bindungswirkung betrifft insbesondere die Tatumstände, aus denen sich die strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Sie gilt sowohl für gerichtliche Strafverfahren als auch für verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren. Das Bundesfinanzgericht (BFG) ist ebenfalls an die Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils gebunden und übernimmt diese…
…[...] C) Zur Entscheidungsbefugnis des Zollamtes Graz und des BFG im Rechtsbehelfsverfahren und zur Bindungswirkung: Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis durch das Zollamt Graz als Rechtsbehelfsbehörde der…
…dass ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen entfalte, auf denen ein Schuldspruch beruhe, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetze. Die Bindungswirkung erstrecke sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch…
…praktisch eine Verlagerung der Ermittlungspflicht vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil Bindungswirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Die Bindungswirkung…
…2009 und 2010 überhaupt keine Deckung. Auch wenn ein rechtskräftigtes Strafurteil vorliege, seien Sachverhaltselemente im Strafverfahren nicht oder widersprüchlich festgestellt worden und könne daraus keine Bindungswirkung im ggs. Verfahren entstehen. Das Strafgericht habe eine verdeckte Ausschüttung aufgrund der Scheinrechnungen erkannt, jedoch habe das Gericht nicht…
…wenig ist eine Bindung anzunehmen, wenn das Finanzstrafverfahren von der Behörde bescheidmäßig eingestellt wird. Die Bindung - so sie denn besteht - betrifft immer nur den festgestellten Sachverhalt, nicht jedoch dessen steuerliche Beurteilung (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Die Bindungswirkung, die ein rechtskräftiges Strafurteil gegenüber…
…der vorliegenden Abgabensache geändert hätten. Es bestehe für die Abgabenbehörden eine grundsätzliche Bindungswirkung an gerichtliche Entscheidungen. Demnach sei in einem Gerichtsverfahren des LG Wiener Neustadt rechtskräftig verneint worden, dass eine Abgabenschuld in einem 50.000 Euro übersteigenden Ausmaß überhaupt vorliege. Mittlerweile sei für die GmbH…
…auch bei Freisprüchen nicht an die im Spruch des die Verfahrenspartei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruhe, gebunden sei. Dies müsse daher umso mehr bei einer formlosen Einstellung des polizeilichen Strafverfahrens gelten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12…