…das sich an die Rechtsprechung des OGH anlehne und Einkünfte aus betrügerischer Tätigkeit als keiner im Einkommensteuergesetz aufgezählten Einkunftsart zuordnerbar und damit nicht einkommensteuerpflichtig ansieht. Eine andere Auffassung vertrete jedoch in ständiger Rechtsprechung der VwGH und auch das BMF. Im Erkenntnis des Spruchsenates werde nicht…
…des Schuldspruches gemäß dem Erkenntnis des Spruchsenates in Höhe von € 20.760,00 (2003: € 4.820,00 + 2004: € 4.020,00 + 2005: € 6.303,33 + 2006: € 5.616,67) und der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume Jänner…
…Laut ZMR war die Bf. vom 15.7.2015 bis 29.12.2017 an der Adresse ***Adr B***, ***PLZ*** mit Hauptwohnsitz gemeldet. Tatsächlich hatte die Bf. dort im angegebenen Zeitraum keinen Hauptwohnsitz. Mit rechtskräftigem Erkenntnis des BFG vom 9.11.2021, RV/7300002/2021 wurde…
…rechtskräftigen Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung jedenfalls für das Jahr 2015 ihre Relevanz, zumal in diesem Erkenntnis festgestellt wurde, dass eben keine Verschwörung gegen die beschwerdeführende Partei vorliegt und die Zeugenaussagen der Herrn ***Ang1*** und ***Ang2*** den Tatsachen entsprechen. Die Bindung an dieses Erkenntnis besteht…
…entnehmen. Dass die Beweisergebnisse im Finanzstrafverfahren nach Auffassung des Spruchsenates nicht ausreichend waren, um mit der im Strafrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeit von einer Abgabenhinterziehung auszugehen, entbindet das Bundesfinanzgericht daher nicht davon, für das gegenständliche Abgabenverfahren eigenständig und ohne Bindung an das Erkenntnis des Spruchsenates zu prüfen…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigenRechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art.133 Abs. 4 B-VG). Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Bindung an die im Rahmen eines Strafverfahrens getroffenen Feststellungen des Spruchsenates der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Das gegenständliche Erkenntnis hängt daher von keiner…
…tragen. IV. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) vom 8. Februar 2013…
…verurteilendes finanzstrafrechtliches Erkenntnis, in dem die Bindung an die Entscheidung über die Hauptfrage besteht, nicht mit Aussicht auf Erfolg die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung geltend machen (vgl nur Ritz/Koran, BAO8, 2025, § 116, Rz 11 mwN). Gleich wie bei der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom…
…sind die Kosten des Strafverfahrens in unveränderter Höhe von € 500,00 sowie die Kosten des allfälligen Strafvollzuges zu ersetzen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen…
…Parteien, soweit es übereinstimmend ist, dem Einblick in die Datenbanken der Finanzverwaltung und insbesondere aus der Bindung an die Sachverhaltsfeststellungen im Erkenntnis vom 27. Januar 2023 des Spruchsenates des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde. § 116 BAO lautet: "(1) Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 12…
…2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde vom 20. September 2016 , Strafnummer, wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung beim zuständigen (§ 9 Abs. 1 leg.cit.) Zollamt einreichen, in der er den Beitrag selbst zu berechnen hat. § 28a FinStrG........................... Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle. " B) Rechtzeitigkeit: Die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…ist dies jedoch nicht der Fall. Gegen den Beschwerdeführer wurde beim Finanzamt Wien 9/18/19/Klosterneuburg ein Finanzstrafverfahren durchgeführt und wurde er - soweit es die hier noch strittigen Abgaben (USt und ESt 2006 bis 2008) betrifft - mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 14.2.2018…
…es sich bei der Weitergabe einer Telefonnummer eines möglichen Zigarettenschmugglers (bzw. Abgaben- und Monopolhehlers) an einen Organisator von Zigarettenschmuggel (bzw. Abgaben- und Monopolhehlerei) um eine straflose Vorbereitungshandlung handelt, für zulässig erklärt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde vom 2. September 2014…
…das Erkenntnis SpS 14 des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg zu beheben und das Verfahren zur Gänze einzustellen, 2) in eventu das Erkenntnis zu beheben und zur Verfahrensergänzung und Fassung eines neuen Erkenntnisses an die Behörde zurückzuverweisen, 3) in eventu vorliegender Beschwerde…
…157 FinStrG eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18…
…157 FinStrG eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3.5.2016 wurde der Bf. schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich durch Abgabe…
…2008, 2009 und 2010 gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen und deren Festsetzungen aufzuheben. Dieser Antrag wurde folgendermaßen begründet: "Wie Sie beiliegender Kopie zum Erkenntnis des Spruchsenats beim Finanzamt ***2*** entnehmen können, wurde der Bf. in der mündlichen Verhandlung vom 00.00.0000 für schuldig gesprochen…