…Bundesfinanzgerichtes mehr (VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043). Zudem war der Beschwerdeführer zu den vom Strafurteil festgestellten Abgabenverkürzungen geständig (siehe gekürzte Urteilsausfertigung). Die Bindung betrifft auch nur den festgestellten Sachverhalt, nicht jedoch dessen steuerliche Beurteilung (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Rücksichtlich…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GesbR, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 26.01.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12…
…nicht. Es kann daher nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Bf. nicht existiert. Bindung an Gerichtsurteile: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus…
…rechtskräftigen – schuldsprechenden – Strafurteiles (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (zB VwGH 30.3.1998, 95/16/0324; 30.4.2003, 2002/16/0006, 0007; 28.5.2009, 2007/16/0161). Diese Bindung der Abgabenbehörde besteht nur…
Er habe für seine Tätigkeit die EDV im Unternehmen des B verwendet, die übrige Tätigkeit habe er teilweise auch zu Hause gemacht, wo ich eine Betriebsstätte hatte. Er hatte einen weiteren Auftraggeber, wo er nach seiner Meinung unentgeltlich gearbeitet habe. Der Verteidiger: Sein Mandant folge…
…VwGH 30.01.2001, 95/14/0043, VwGH 18.08.1994, 94/16/0013 u.a.). Die Bindung besteht allerdings nur hinsichtlich jener Personen, denen gegenüber das Strafurteil ergangen ist, nicht aber gegenüber Dritten (vgl. VwGH 01.09.2015, Ro 2014/15/0023, mwN). Die…
…Aufl. (2021), § 116, IV. Bindung an Strafurteile [Rz 14] und die dort zitierten Fundstellen. Die Bindung betrifft nur den festgestellten Sachverhalt, nicht jedoch dessen steuerliche Beurteilung (siehe Ritz/Koran, aaO.). 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) A) Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 09.10.2023, Ra 2023/13/0115, mit Verweis auf VwGH 01.09.2015, Ro 2014/15/0023; siehe zur "Bindung an Strafurteile" auch Ritz, BAO-Kommentar6, § 116 Tz 14). Die Urteile hätten grundsätzlich die im Außenprüfungsbericht vom 16…
…zu Gunsten meines Mandanten aufzulösen: Nach der jüngeren Indikator des VwGH hat die Bindung an Strafurteile primär mit den unterschiedlichen Beweisgrundsätzen zu tun. Wenn sich nunmehr herausstellt, dass der dem Strafurteil zugrundeliegende Sachverhalt auf Basis konkreten Beweisvorbringens unzutreffend ist und die gebotene Sachaufklärung diesen Anfangsverdacht…
…den Raum gestellt hat. Eine Zurückverweisung würde daher im Ergebnis lediglich zu einer Wiederholung bereits durchgeführter Ermittlungen führen. Zur Bindung an Strafurteile: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder…
…der Beschwerdeführerin durchgeführt worden sei. Eine solche Vorgangsweise sei jahrzehntelang wider die Menschenrechtskonvention im Verkehrsunfallverfahren usus gewesen, wo eine Bindung des Strafurteils als Fiktion im Zivilverfahren aufrechterhalten worden sei und die drittbeteiligte Versicherung, die nur im Zivilverfahren beteiligt gewesen sei, habe dies gegen sich gelten…
…ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Diese Bindung besteht auch für das Bundesfinanzgericht (siehe dazu § 2a BAO). Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu…
…vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende, für das gegenständliche Verfahren relevante Feststellungen zu entnehmen: E (vormals H ) war seit dem Jahre 1981 bis 1986 als Arbeiter bei drei verschiedenen Firmen beschäftigt, unterbrochen vom Präsenzdienst, den er…
…der Abgabenbehörde zur Verkürzung der spruchgegenständlichen Einkommensteuern geführt. Zu diesen Feststellungen gelangte man aufgrund der gegebenen Akten- und Beweislage auch ohne Bindung an das gerichtliche Strafurteil in Nachvollziehung der zweifelsfreien und in sich widerspruchfreien umfangreichen Darlegungen des Landesgerichtes (siehe oben). Solcherart ist auch die ursprünglich…
…ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Diese Bindung besteht auch für das Bundesfinanzgericht (siehe dazu § 2a BAO). Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf…
…den § 116 BAO und führte dazu aus, dass gem. § 116 Abs 2 BAO insofern eine Bindung an das Strafurteil des Landesgerichtes Salzburg bestehe, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem Entscheidungen ergangen sind, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen sei. Das sei…
…die hier maßgebliche Beurteilung im Körperschaftsteuer (und als deren Folge auch im Kapitalertragsteuer)verfahren irrelevant ist. 4.1.1. Bindung an das Strafurteil Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht…
…sei im Strafverfahren von allen Vorwürfen freigesprochen worden. In der im VwGH-Urteil vom 22. Oktober 2024 (Ra 2024/13/0008) behandelten Bindung an das Strafurteil könne schon davon ausgegangen werden, dass hier eine Betrachtung notwendig sei, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer im guten Glauben unter…