…einen Festsetzungsbescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen und nach Abzug der - eben angeführten - auf die ausländischen Betriebsstätten entfallenden Anteile von der unkonsolidierten Bilanzsumme für den in Rede stehenden Zeitraum eine Stabilitätsabgabe iHv EUR 171.677,41 festzusetzen. 6.) Beschwerdebegründend wiederholte die Bf. diesen Antrag auf…
…durch jede mögliche Fremdfinanzierung erfolgen könne. Darunter befänden sich natürlich auch abzugsfähige Posten. So wären zB bei einer hypothetischen ausschließlichen Refinanzierung durch gedeckte Einlagen und Eigenkapital sowieso 100% der Bilanzsumme zu kürzen. Daraus ergebe sich auch die Logik der Kürzungsbestimmung. Zunächst sei die Höhe der…
…die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der ***GmbH 1*** und die Bilanzsumme der ***GmbH 2*** per 31.12.2016 ergeben sich aus den entsprechenden Jahresabschlüssen. Die Feststellung betreffend die Bilanzsumme der ***GmbH 1*** ergibt sich aus dem entsprechenden Jahresabschluss. f) Feststellungen zum Kundendienstvertrag und der Schadenersatzforderung Die Feststellungen…
…Ansprüche abgefunden worden, um für die Zukunft von vorneherein eine besserer Verhandlungsbasis zu haben. Die Größenordnung der Ansprüche im Verhältnis zur Bilanzsumme (in den Jahren 2009 und 2010 bereits 70%) schrecke viele Investoren ab. Es sei dann nur der Teil der Pensionsansprüche, der durch Wertpapiere…
…Strittig war in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses…
…Beschwerden betreffend Stabilitätsabgabe ein. Strittig war in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie im Sinn des § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus…
…und Anträge Sachverhalt: Das geprüfte Finanzinstitut zog im Zeitraum 2017 bis 2022 (Prüfungszeitraum 2018-2020) die jeweils in der Bilanz ausgewiesene Forderung an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der durchschnittlich unkonsolidierten Bilanzsumme iSd § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbG (bis 2015 …
…ist in sämtlichen Verfahren, ob bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Einhaltung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus…
…Strittig ist in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses gemäß Teil…
…Tz. 12 ("Stabilitätsabgabe 2014-2017") u.a. fest, dass bei der Berechnung der Stabilitätsabgabe 2017 ausgehend von der Bilanzsumme 2016 beim Abzugsposten "gezeichnetes Kapital und Rücklagen" gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 StabAbgG der "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Position 6a) in Abzug gebracht worden sei…
…August 2021 führte die Beschwerdeführerin begründend ua. aus, zur Berechnung der Stabilitätsabgabe (inkl. Sonderbeitrag) sei ab 2014 die adaptierte Bilanzsumme gemäß § 2 Abs. 5 StabAbG aus dem Vorjahr heranzuziehen. Das StabAbG stelle auf den Jahresabschluss iSd UGB ab und knüpfe somit an die Handelsbilanz an…
…Partei durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden war. Der VfGH konnte keine Unsachlichkeit betreffend das Anknüpfen an die (modifizierte) Bilanzsumme erkennen und hielt fest, dass die vorgebrachten Bedenken insb…
…ein. Strittig ist in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses gemäß…
…Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden ist. Hinsichtlich der vom Gesetzgeber gewählten Bemessungsgrundlage ist das Anknüpfen an die (modifizierte) Bilanzsumme nicht unsachlich und die vorgebrachten Bedenken gegen die Berechnung der Bemessungsgrundlage sind rechtspolitischer und nicht verfassungsrechtlicher Natur, wobei der Verfassungsgerichtshof festhält…
…Besonderheiten von Kreditinstituten in dezentralen Sektoren Rücksicht genommen werde. 5. Differenzierung innerhalb der dezentralen Sektoren: Verglichen mit den Banken der dreistufigen Sektoren bliebe der Beschwerdeführerin eine Kürzung der Bilanzsumme um die Forderung aus der Liquiditätsreservehaltung verwehrt. Dies sei jedoch gleichheitswidrig. Da in der Beschwerde nur…
…08. April 2025 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Zusammengefasst ausgeführt ist in diesen Verfahren strittig, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen und -verpflichtungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie im Sinne des § 2 Abs. 2 Z. 3a…
…die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern um…
…die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern um…
…Abs 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme ab 2015 um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…ein. Strittig ist in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses gemäß…