…klären, wie mit einer im Jahr 2001 zu Unrecht gebildeten - in den Streitjahren jedoch nach wie vor bilanzierten - pauschalen Rückstellung zu verfahren ist. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) wurde in den Beschwerdejahren vorerst antragsgemäß zur Körperschaftsteuer veranlagt (2011: Bescheid vom 04.02.2013…
…Einzelwertberichtigungen erst in den Jahren 1999-2002 war falsch. Bilanzberichtigungen haben im Jahr des Fehlerursprunges zu erfolgen (VwGH 14.12.1993, 90/14/0034), auch wenn sie sich in diesem Jahr aufgrund der Verjährung nicht mehr auswirken (vgl VwGH 29.10.2003, 2000/13/0090)…
…Mantelkauf ausgesprochen. Weder könne mit Sicherheit gesagt werden, dass die Kapitalerhöhung 2003 tatsächlich eine Gesellschaftereinlage sei, noch, dass diese im Zeitpunkt der verdeckten Ausschüttung noch vorhanden sei. Betreffend KESt sei vom Finanzamt keine Bilanzberichtigung durchgeführt worden, weshalb die KESt hinzuzurechnen und erst im Zahlungszeitpunkt als…
…Betreffend KESt sei vom Finanzamt keine Bilanzberichtigung durchgeführt worden, weshalb die KESt hinzuzurechnen und erst im Zahlungszeitpunkt als Aufwand zu erfassen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bf hat im Jahr 2008 eine wertlos gewordene inländische Beteiligung unternehmensrechtlich…
…freier Beweiswürdigung davon ausgegangen, dass eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges gemäß § 16 UStG zu erfolgen hat.“ 2002: Vorsteuerberichtigung § 16: 52.324,44 €" Textziffer 8: „lm gesamten Prüfungszeitraum steht eine Forderung an einen A B mit 2.543.549,20 zu Buche. Dabei handelt es sich…
…20 € wurde schon vor dem gegenständlichen Prüfungs- bzw. Beschwerdezeitraum eingebucht und war durchgehend mit diesem Betrag in der Bilanz enthalten. G rundsätzlich muss eine Bilanzberichtigung im Fehlerursprungsjahr erfolgen. Zurückliegende Bilanzen sind nur insofern zu ändern, als periodenfremde Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis zu verhindern…
…gar nicht bekannt sein können – keine Bilanzberichtigung für die Vergangenheit vorzunehmen sei, sondern nur eine Berichtigung in der Zukunft. Begründet wird dies einerseits mit dem besseren Wissen aufgrund des erstellten Gutachtens des TÜV Österreich aus dem Jahre 2006 und mit der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für…
… 4 Abs. 2, Tz. 72; VwGH 26.7.2006, 2006/14/0106). Was die Bilanzberichtigung anlangt, ist nach § 4 Abs. 2 EStG kein Platz für die formelle Maßgeblichkeit: Die Berichtigungspflicht für die Steuerbilanz besteht unabhängig davon, ob nach Handelsrecht die Handelsbilanz zu berichtigen sei und…
… 19 Abs. 1 KBGG. Ergänzend sei festzuhalten, dass aufgrund des niedrigen Einkommens der Ehegatten in den Jahren 2009 bis 2012 keine Rückforderung erfolgt sei. Auch in den Folgejahren sei das Einkommen der Familie jeweils unter den Einkommensgrenzen gelegen gewesen, es habe im Jahr 2014 rund…
…die Beschwerdevorentscheidungen mittels Vorlageantrag. Es sei unstrittig, dass die Pauschalierung für des Gastgewerbe im vorliegenden Fall möglich ist und dass während des laufenden Verfahrens der Antrag auf Anwendung der Pauschalierung für das Gastgewerbe gestellt werden könne (Hinweis auf EStR 2000 Rz 4271 und Doralt, EStG12, …
…weil Bilanzen weder Gegenstand bescheidmäßiger Feststellung sind noch der Verjährung unterliegende Ansprüche darstellen. Eine Bilanzberichtigung ist daher auch dann vorzunehmen, wenn sie sich auf die Abgabenfestsetzung (des "Wurzeljahres") selbst nicht mehr auszuwirken vermag (vgl. VwGH 18.11.2003, 2001/14/0050). Die in § 4 Abs…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens infolge Bilanzberichtigung für die Jahre 2013 bis 2022 richten würde. Der beschwerderelevante Sachverhalt wurde in der Beschwerde - unter Bezugnahme auf das Dokument "Anfrage an FA GB" - wie folgt dargestellt: Die Bf. hätte die Buchhaltung im Zeitraum 2001 bis 2022 jedenfalls selbst…
…Wege der Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 scheitere daran, dass dieser eben keine jährlich abzuschreibende Vorauszahlung sei. 5. Im Vorlageantrag vom 12. Februar 2018 wurde unter Verweis auf OGH 29.03.2004, 5 Ob 60/04s, sowie UFS 07.07.2004…
…eine Vorsteuerberichtigung im Jahr 2009 vorzunehmen, b. eine Bilanzberichtigung im Jahr 2009 durch einen Zuschlag der seit 1.1.2003 geltend gemachten Instandsetzungszehntel vorzunehmen, c. in den Jahren 2009 und 2010 nur die anteiligen Vorsteuern aus den Betriebskosten für den dauerhaft vermieteten Liegenschaftsteil (Gärtnerhaus) anzuerkennen…
…siehe die späteren Ausführungen). Dieser äußerst komplexe Beschwerdefall stellte für das BFG - angesichts des lange zurückliegenden Zeitraumes sowie dessen Umfanges (geschichtliche Aufarbeitung von Grundstücksflächen (Grundvermögen) bis zurück ins Jahr 1956 durch die Betriebsprüfung v.16.12.2005) eine besondere Aufgabe dar. Oberstes Ziel für das…
…bei zzzz1 im Jahr 2000 sei erst in dem Zeitpunkt, in dem die Einbringlichkeit dieser Kaufpreisforderung des Bf. konkret gefährdet ist, die Bildung einer Rückstellung zulässig. Dazu habe der Bf. jedoch keine Beweise vorgebracht und das Geschehen auch nicht ausreichend für eine Bilanzberichtigung substantiiert. Zum…
…Anschaffung vor 1965), das Gebäude (Herstellung vor 1965) sowie die Garage (Herstellung 31. Dezember 1969) seien 1996 als "Bilanzberichtigung notwendiges Privatvermögen" ausgeschieden worden. Im Zuge der Prüfung sei ein Schreiben des damaligen Steuerberaters vom 6. Mai 1998 an einen Notar vorgelegt worden, in welchem ausgeführt…
…Nutzung zum notwendigen Betriebsvermögen gehörte, kann als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, nachdem es nicht mehr betrieblich genutzt wird (vgl. auch Rz 598 EStR 2000). Die fehlende betriebliche Nutzung steht daher der Einstufung eines Grundstücks als gewillkürtes Betriebsvermögen nicht entgegen. Es genügt, dass es dem Betrieb…
…ist es zwar korrekt, die Teilwertabschreibung in den Jahren 2007 bis 2013 nicht anzuerkennen, jedoch hätte in diesem Fall eine Bilanzberichtigung bereits in den Jahren der Anschaffung stattfinden müssen, und hätte dann eine Abschreibung des Firmenwertes in den 15 auf die Anschaffung folgenden Jahre zur…
…4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 stützt, nahm das Finanzamt eine Bilanzberichtigung der jeweiligen Wurzeljahre des durch die fehlende Auflösung der unbewegten Sparguthaben unrichtigen Bilanzansatzes samt Zu- und Abschlägen im ersten noch nicht verjährten Jahr 2012 vor. Dabei wurden jene Sparguthaben mittels Zuschlägen iSd…