Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ein Vorsatzdelikt ist, müssen sämtliche Tatbestandsmerkmale, also sowohl die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht als auch das Bewirken einer Abgabenverkürzung vom -zumindest bedingten (§ 8 Abs. 1 FinStrG) - Tätervorsatz umfasst sein. Zu § 33 Abs. 2 lit…
…qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden. Dies entspricht der Definition des § 5 Abs 3 StGB. Der Täter muss wissen, nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Dass er…
…für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. (3) […]" Die Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden…
…3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 nach der Fallvariante 1. mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurde bewirkt oder nach der Fallvariante 2. wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des…
…a FinStrG in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung erfordert - gehandelt. […] Es wird daher beantragt, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 20.11.2018 das Erkenntnis des Spruchsenates ersatzlos aufgehoben und das Finanzstrafverfahren eingestellt wird. […]“ E. Eine Beschwerde der Amtsbeauftragten liegt nicht…
…FinStrG sowie die Verletzung von Anzeigepflichten ohne Bewirken einer Abgabenverkürzung (zum Beispiel ein nicht angezeigter Wohnsitzwechsel) bei Unterlassung des Gebotenen echte Unterlassungsdelikte darstellen. e. Juristische Personen handeln in erster Linie durch ihre Organe als gesetzliche Vertreter. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dies in…
…FinStrG sowie die Verletzung von Anzeigepflichten ohne Bewirken einer Abgabenverkürzung (zum Beispiel ein nicht angezeigter Wohnsitzwechsel) bei Unterlassung des Gebotenen echte Unterlassungsdelikte darstellen. e. Juristische Personen handeln in erster Linie durch ihre Organe als gesetzliche Vertreter. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dies in…
…2020, Ra 2020/16/0023). Liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen Hinterziehung einer bestimmten Abgabe vor, so ist es Sache des Finanzamtes, die maßgebenden Hinterziehungskriterien nachzuweisen (VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0044). Objektives Tatbestandsmerkmal der Hinterziehung ist der Taterfolg, also das Bewirken einer Abgabenverkürzung…
…Abs 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden. Der Täter muss wissen und nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Auch wenn der Täter ein anderes…
…durch unrichtige Voranmeldungen (wissentlich) die Abgabenverkürzung bewirkte (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Damit war das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - unbeschadet des Vorliegens eines sogenannten "präsenten Deckungsfonds" in Ansehung der verkürzten Abgaben - vollendet. Denn eine Abgabenhinterziehung setzt - dem ersichtlichen…
…qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden. Dies entspricht der Definition des § 5 Abs. 3 StGB. Der Täter muss wissen, nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Dass er…
…Verordnungen entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Die Abgabenhinterziehung kann nur mit qualifizierten Vorsatz, nämlich wissentlich in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung“ besteht und wie dies kausal für das Bewirken einer Steuerverkürzung sein könnte. Ist auf dem Prüfungsauftrag keine einer bestimmten Person zur Last gelegte Tat erkennbar, zB eine schuldhafte Abgabenverkürzung wegen Nichterklärung bestimmter Einnahmen, so ist eine Prüfung auf Grundlage des § 99…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung" besteht und wie dies kausal für das Bewirken einer Steuerverkürzung sein könnte. Ist auf dem Prüfungsauftrag keine einer bestimmten Person zur Last gelegte Tat erkennbar, zB eine schuldhafte Abgabenverkürzung wegen Nichterklärung bestimmter Einnahmen, so ist eine Prüfung auf Grundlage des § 99…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung" besteht und wie dies kausal für das Bewirken einer Steuerverkürzung sein könnte. Ist auf dem Prüfungsauftrag keine einer bestimmten Person zur Last gelegte Tat erkennbar, zB eine schuldhafte Abgabenverkürzung wegen Nichterklärung bestimmter Einnahmen, so ist eine Prüfung auf Grundlage des § 99…
…der finanzstrafrechtlichen Prüfung – Zeiträume: U, K 2006 – 2015 Verdachtslage: Es besteht der Verdacht der Abgabenhinterziehung für die Jahre 2006 bis laufende bei der Bf. aufgrund Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige, - Offenlegungs und Wahrheitsverpflichtung und Bewirken einer Steuerverkürzung. Begründung : Gemäß § 147 Abs. 1 BAO kann, bei jedem…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung" besteht und wie dies kausal für das Bewirken einer Steuerverkürzung sein könnte. Ist auf dem Prüfungsauftrag keine einer bestimmten Person zur Last gelegte Tat erkennbar, zB eine schuldhafte Abgabenverkürzung wegen Nichterklärung bestimmter Einnahmen, so ist eine Prüfung auf Grundlage des § 99…
…der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung und Bewirken einer Steuerverkürzung. In der Begründung gibt der Prüfungsauftrag die Bestimmungen des § 147 Abs. 1 BAO und des § 99 FinStrG wieder. Gleichzeitig erteilte das Finanzamt auf Grundlage des § 144 Abs. 1 BAO einen Nachschauauftrag hinsichtlich Kapitalertrag-, Umsatz- und…
…Mittel der Tatbegehung anzusehen. Das Tatbestandsmerkmal des Bewirkens der Abgabenverkürzung im Sinne des Absatzes 1 und 2 wird im Absatz 3 des § 33 FinStrG in erschöpfender Weise definiert. Jede Abgabenhinterziehung (§ 33 Abs. 1, 3 und 4 FinStrG) hat tatbestandsmäßig eine Verkürzung von Abgaben (§ 33 Abs…