…Anschein erweckt, dass diese Forderung auch nach Abtretung der Geschäftsanteile noch bestanden habe und demnach nicht Gegenstand der Kaufpreisfindung zum Übergabestichtag 31. Jänner 2007 gewesen wäre. Die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz gemäß § 6 EStG 1988 richtet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, der…
…sich die Bewertung nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Für die Bewertung der Beteiligung sei entsprechend § 204 Abs. 2 UGB die Ermittlung des beizulegenden Wertes bzw. entsprechend § 6 Z 2 EStG 1988 die Ermittlung des Teilwertes erforderlich. Nach herrschender Ansicht…
…derart beschriebene Gebäudeeigenschaften und Zustände nach dem Erwerb der bebauten Grundstücke nicht entstanden sein können, trifft auch das Gutachten darüber hinaus keine Feststellungen über nach den Anschaffungszeitpunkten eingetretene Wertminderungen. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass eine die Teilwertabschreibung berechtigende Entwertung der Anlagegüter zum Bilanzstichtag 31…
…beschränkt. Die Bewertung einer Forderung richtet sich ausschließlich nach den am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnissen (vgl. VwGH 4.2.2009, 2006/15/0151). Die für die Bewertung maßgeblichen Verhältnisse zum Bilanzstichtag und den Kenntnisstand der Steuerpflichtigen hinsichtlich dieser bei Bilanzerstellung so konkret wie möglich zu…
…VfSlg. 15040: nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen). Dass im Hinblick auf die nicht absehbare weitere Entwicklung der Zinsen und Wechselkurse nicht zwingend auf einen Verlust aus den Swap-Geschäften zu schließen war, steht sohin einer Rückstellungsbildung nicht entgegen…
…Verhältnisse bewirken und damit bei der Bewertung in der Bilanz zu berücksichtigen sind. Der gesunkene Wechselkurs zum Bilanzerstellungszeitpunkt stellt jedenfalls keinen werterhellenden Umstand für den zum Bilanzstichtag 31.12.2009 tatsächlich geltenden Wechselkurs dar, vielmehr handelte es sich bei der weiteren Entwicklung des Wechselkurses nach…
…vorgenommen werden; die ursprünglich falsche Bilanz ist dann zu berichtigen, auch wenn dies steuerlich nicht mehr wirksam sein sollte. Die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, der Bilanzerstellungszeitpunkt ist dafür nicht maßgebend (VwGH 29.11.2006, 2002…
…bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 dem strengen Niederstwertprinzip. Es ist auch dann der niedrigere Teilwert anzusetzen, wenn keine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Bewertung in der Bilanz hat sich nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag dem Unternehmer darstellen…
…über den Wert des Betriebsvermögens erlangen kann. Beziehen sich diese Erkenntnisse auf Verhältnisse, die zum Bilanzerstellungstichtag bereits bestanden haben, sind sie bei der Bewertung zu berücksichtigen (Grundsatz der besseren Einsicht). Im vorliegenden Sachverhalt wurden die Bilanz 2010 zum Bilanzstichtag 31.12.2010 nach den Umsatztsteuerbescheiden…
…gewählte Wertansatz auch in der Steuerbilanz zulässig ist, ist die Bewertung in der Unternehmensbilanz auch für die Steuerbilanz bindend.‘ Wenn sich herausstellt, dass ein Bilanzansatz nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages objektiv unrichtig ist und die tatsächlichen Umstände dem Steuerpflichtigen bekannt waren (bzw. bekannt sein mussten)…
…nur eingeschränkt aussagekräftig. Eine Drohverlustrückstellung sei nach gängiger Literatur (Hofstätter-Reichel) nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu bilden. Im Jahr 2008 sei aufgrund der Wirtschaftskrise klar gewesen, dass die Situation kurzfristig nicht besser werde. Laut AFRAC sei am Bilanzstichtag eine Glattstellungsfiktion vorzunehmen, um dem imparitätischen…
…und, ob und in welcher Höhe die bilanziellen Einzelwertberichtigungen von Forderungen wieder hinzuzurechnen wären. Nach Punkt 2. Abs. 1 Ertragswert E des erwähnten "Wiener Verfahrens" ist unter dem Gesichtspunkt des dem BewG eigenen Stichtagsprinzips der künftige Ertrag nach den Verhältnissen zum Ermittlungszeitpunkt zu beurteilen. Ermittlungszeitpunkt…
…rückgestellt. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, "die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist" (§ 211 Abs. 1 UGB). Eine Rückstellung ist mit dem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich zur Erfüllung notwendig sein wird (voraussichtlicher Erfüllungsbetrag); der Erfüllungsbetrag einer Sachleistungsverpflichtung ist regelmäßig…
…die zum Bilanzstichtag noch nicht eingelöst wurden, als auch für die gesammelten Treuepunkte Rückstellungen. Bei der Berechnung der Rückstellung werden allerdings nur alle aktiven Kunden und somit all jene, die in den letzten 12 Monaten einen Einkauf bei ***T*** unter Verwendung ihrer ***T***-Karte getätigt…
…angesetzt. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesfinanzgericht rechtlich folgendermaßen beurteilt: § 19 Abs 1 ErbStG lautet: „Die Bewertung richtet sich, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften).“ § 13 Abs 2 und 3 BewG lautet: „(2…
…den wahren wirtschaftlichen Gehalt der Geschäftsgebarung dar. Beschwerdevorentscheidungen Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 26.03.2018 wies die Abgabenbehörde die Beschwerden als unbegründet ab. In der gesonderten Begründung führt sie aus, die Beschwerdeführerin habe als § 5-Ermittlerin das Wechselkursrisiko im Rahmen der Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeit zum Bilanzstichtag…
…der Gesellschaft nach wie vor EUR 1.000.000,00 betragen würde und es zu keiner Rückzahlung gekommen wäre. 7. Darüber hinaus werde auf den Grundsatz von Treu und Glauben verwiesen. Ausführungen der Betriebsprüfung: Die steuerliche Vertretung würde übersehen, dass davor bis zum Inkrafttreten des…
…Einschätzung" bekanntgegeben worden. Angemerkt werde, dass es zum Themenkomplex Widmung zum Bilanzstichtag 31.12.2016 noch keine Klagen bzw. Klagsandrohungen gegeben habe. Festgehalten werde, dass die vertraglichen Vereinbarungen in den Kaufverträgen über alle Lofts eindeutig fixierten, dass Wohnungseigentum im Industriegebiet erworben werde, sich dieser Umstand…
…Seitens der Abgabenbehörde sei die Sachwertmethode zur Bewertung der gegenständlichen Liegenschaft angewandt worden. Zu ermitteln sei mangels einschlägiger gesetzlicher Vorschriften der gemeine Wert der Liegenschaft gem. § 10 BewG (allgemeiner Wertansatz) zur Prüfung der Anwendung fremdüblicher Wertansätze nach den Grundsätzen der Angehörigenjudikatur im Rahmen der Veräußerung…
…und Fremdüblichkeit vorbei und könne daher keinesfalls ordnungsgemäß sein. Ergänzend habe die Behörde nicht berücksichtigt, dass die reduzierten Einkaufspreise automatisch den Wert des Weinbestandes zum Bilanzstichtag und somit auch den zu versteuernden Jahresgewinn vermindern würden. Betreffend die verdeckte Gewinnausschüttung wurde ausgeführt, dass Ausgaben (PKW Kosten…