…und dessen steuerlichen Vertretung vorgebracht - der Bf. von Anbeginn der Gesellschaft mbH und nach Umgründung in eine AG wesentlich beteiligt war und Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezogen hat. Ohne diese Beteiligung hätte der Bf. keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezogen. Die wesentliche Beteiligung…
…einer Umgründung gemäß Art. III, Art. IV oder Art. V des Umgründungssteuergesetzes; d) Unentgeltliche Übertragung des Betriebes oder der Betätigung, aus der zu verteilende Einkünfte stammen; e) Widerruf des Antrages auf Verteilung durch den Steuerpflichtigen. Im Fall eines Widerrufs kann ein neuerlicher Antrag erst nach…
…von Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft nach § 6 Z 14 lit. b EStG einen Tausch darstellt und es dabei zur Aufdeckung von stillen Reserven des eingelegten Grundstücks kommt. Ein unentgeltlicher Grundstückserwerb liegt nur dann vor, wenn die Einlage unter das Umgründungssteuergesetz fällt und die übernehmende Kapitalgesellschaft…
…aus dem Blickwinkel des Fremdvergleichsgrundsatzes bzw. der „Angehörigenjudikatur“ nichts im Weg. Da § 31 Abs. 3 EStG 1988 für Beteiligungsveräußerungen nach Abs. 1 der Bestimmung – im Gegensatz zu Abs.2 lit. b – explizit auf den Veräußerungserlös (und nicht auf den gemeinen Wert) abstellt, bedarf es – bei…
…formaler) Anknüpfung verwendet? Im Einkommensteuergesetz verwendet der Gesetzgeber den Begriff "Kapitalerhöhung" nach der Methode der rechtlichen (formalen) Anknüpfung zB im § 3 Abs. 1 Z 29 und im § 32 Z 3; im Körperschaftsteuergesetz zB im § 13 Abs. 5 Z 2, im Umgründungssteuergesetz zB im § 9 Abs…
…Zum Themenschwerpunkt "Beteiligungsveräußerung" wurde vorgebracht, dass entgegen dem Vorbringen in der schriftlichen Selbstanzeige vom 20.11.2012 sowie im nachfolgenden Betriebsprüfungsverfahren die Behörde dem im Jahr 2008 stattgefundenen Anteilstausch die Wirkungen des Art. III UmgrStG versagt habe. Die Begründung dafür sei, dass nach Ansicht der…
…Änderungen sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Spruchbestandteil dieses Erkenntnisses bildet. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Beim Beschwerdeführer (Bf) wurde eine Betriebsprüfung über die Jahre 2005-2007 abgehalten. Dabei wurde festgestellt…
…dies bedeuten, dass für die Veranlagung 2005 die Verlustvorträge der D E GmbH noch zur Verfügung stehen, weil die Merkmale des Manteltatbestandes erst im Jahr 2006 erfüllt worden sind. Eine solche Auslegung des Manteltatbestandes im Zusammenhang mit Umgründungen widerspricht aber dem Zweck des Manteltatbestandes. Zweck…
… 20, Rz 54. Wenn man dies insbesondere vor dem Hintergrund, betrachtet, dass nach Hügel/Mühlehner/Hirschler (Kommentar zum Umgründungssteuergesetz zu § 22 UmgrStG Rz 25) jeder GmbH Gesellschafter nur einen Gesellschaftsanteil de facto haben kann, ist die Konsequenz, dass ein hinzuerworbener Geschäftsanteil mit dem Alt-Geschäftsanteil…
…Das buchmäßige Eigenkapital der ****Gesellschaft2**** betrug zu diesem Zeitpunkt 4.165.850 €. Nach Ansicht der belangten Behörde entsprach der Kaufpreis in der Höhe von 70.000 € an das nahestehende Unternehmen ***Frima 12**** GmbH nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz. Während die beschwerdeführende Partei ein Bewertungsgutachten vorlegte…
…dies bedeuten, dass für die Veranlagung 2005 die Verlustvorträge der D E GmbH noch zur Verfügung stehen, weil die Merkmale des Manteltatbestandes erst im Jahr 2006 erfüllt worden sind. Eine solche Auslegung des Manteltatbestandes im Zusammenhang mit Umgründungen widerspricht aber dem Zweck des Manteltatbestandes. Zweck…
…da nach Ansicht der Außenprüfung in nicht fremdüblicher Höhe angesetzt, von dieser korrigiert. Zum Thema Beteiligungsveräußerung (Tz 3 des BP-Berichts) führte die Außenprüfung aus, dass die Herren Dr. ***GF*** und **** GF2*** ****GF3*** ihre Anteile am dem Unternehmen ****Gesellschaft2**** unter Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes…
…19. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 21. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: 1) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…I 2005/161 eingefügt. Ebenso wurde § 15 UmgrStG erst mit dem AbgÄG 2005 detaillierter ausformuliert. Die Änderungen sind auf Umgründungen anzuwenden, die nach dem 31.1.2006 beim Firmenbuchgericht oder Finanzamt angemeldet werden (3. Teil Z 11 UmgrStG). Damit soll das Erfordernis, eine Einbringungsbilanz zu…
…I 2005/161 eingefügt. Ebenso wurde § 15 UmgrStG erst mit dem AbgÄG 2005 detaillierter ausformuliert. Die Änderungen sind auf Umgründungen anzuwenden, die nach dem 31.1.2006 beim Firmenbuchgericht oder Finanzamt angemeldet werden (3. Teil Z 11 UmgrStG). Damit soll das Erfordernis, eine Einbringungsbilanz zu…
…LSt | -16.872,01 | Rundung gem. § 39 | -0,42 | Festgesetzte Einkommensteuer | 13.292,00 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer …
…Danach hat VN2 FNSohn die Führung der Bücher übernommen. Im Zuge der Umgründung kam die Stb3 Steuerberatung GmbH ins Spiel. In der Apotheke wurde nichts gebucht, VN2 FNSohn hat die Belege mitgenommen und im "Head Office" weiterverarbeitet. Ich möchte noch ergänzen, dass auch schon vorher…
…1 oder innerhalb einer durch das Umgründungssteuergesetz verlängerten Frist veräußert wird; - Anteile an Körperschaften, die nach dem 31.12.2010 entgeltlich erworben worden sind. - …. . Auf sie ist bei Veräußerung nach dem 31.3.2012 daher bereits der besondere Steuersatz von 27,5% (bis 31…
…anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen sei. Der Sachverhalt der Beteiligungsveräußerung (= das Tatbestandselement) sei allerdings stets (nämlich vor und nach Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2011) unverändert geblieben. Aus diesem Grund seien verwaltungsbehördliche Entscheidungen keine Ereignisse iSd …
…und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, vom 26.05.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20.04.2011 betreffend Feststellung Gruppenträger 2007 bis 2009 nach mündlicher Verhandlung am 27.04.2016 zu Recht erkannt: Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z. 2…