…die durch Verluste ausgefallenen Vergütungen nur bei entsprechendem Gewinn bis spätestens zum Ende der Laufzeit nachgeholt werden können, Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Genussscheinnominales nach Verbrauch des Grundkapitals der Bf. und eine Beteiligung am Endverlust infolge Nachrangabrede gemäß § 67 Abs. 3 Insolvenzordnung vereinbart wurden…
…3. Dezember 2015. Die Eckpunkte zeigen folgendes Bild: • Begrenzte Laufzeit mit Rückzahlungsverpflichtung, • Fixverzinsung (keine Beteiligung am laufenden Gewinn und/oder am Liquidationsgewinn, sowie keine Beteiligung an stillen Reserven, Wertzuwachs oder Firmenwert), • Kein Bezugsrecht, • Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***BF***, • Kein Mitspräche- (…
…Weder eine Beteiligung am Substanzwert der BCCS noch eine Beteiligung am laufenden Gewinn, geschweige denn am Liquidationsgewinn der BCCS war im Falle des Ausstiegs ('Exit' = Verkauf aller Zielaktien vor Ablauf von drei Jahren) vereinbart (Pkt. 13.2 GB). Eine Beteiligung am Liquidationsgewinn war nach…
…Weder eine Beteiligung am Substanzwert der BCCS noch eine Beteiligung am laufenden Gewinn, geschweige denn am Liquidationsgewinn der BCCS war im Falle des Ausstiegs (Verkaufs aller Zielaktien vor Ablauf von drei Jahren) vereinbart (Pkt. 13.2 GB). Eine Beteiligung am Liquidationsgewinn war nach den GB…
…Weder eine Beteiligung am Substanzwert der BCCS noch eine Beteiligung am laufenden Gewinn, geschweige denn am Liquidationsgewinn der BCCS war im Falle des Ausstiegs (Verkaufs aller Zielaktien vor Ablauf von drei Jahren) vereinbart (Pkt. 13.2 GB). Eine Beteiligung am Liquidationsgewinn war nach den GB…
…eine Beteiligung am Gewinn als auch am Liquidationsgewinn." Es sei nach Ansicht der belangten Behörde davon auszugehen, dass die VwGH Rechtsprechung nicht nur auf Genussrechte, sondern analog dazu auch im Falle der Vorzugsaktien anzuwenden sei. Da die Vorzugsaktien keine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn…
…unabhängig von der Höhe des Jahresüberschusses/Fehlbetrages erfolge. Die Rückzahlung erfolge ausschließlich in Höhe des Genussrechtsrechtsnominales. Weiters würden die Genussrechte keine Gesellschaftsrechte, insbesondere kein Stimmrecht und keine Beteiligung am Gewinn- oder Liquidationserlös gewähren. Die Besteuerung von Genussrechten, die keine Gewinnbeteiligung vermitteln, mit Gesellschaftsteuer würde Art…
…der Bf eben nicht am Liquidationsgewinn beteiligt war. Es entspricht auch nicht der Überzeugung des Senates, dass sämtliche stillen Reserven mit dem Verkauf des Aktienpaketes realisiert und an die EPR-Holder weitergeleitet worden sind. Denn es kommt nicht auf die Beteiligung an den stillen Reserven…
…die durch Verluste ausgefallenen Vergütungen nur bei entsprechendem Gewinn bis spätestens zum Ende der Laufzeit nachgeholt werden können, Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Genussscheinnominales nach Verbrauch des Grundkapitals der Bf. und eine Beteiligung am Endverlust infolge Nachrangabrede gemäß § 67 Abs. 3 Insolvenzordnung vereinbart wurden…
…3. Dezember 2015. Die Eckpunkte zeigen folgendes Bild: Begrenzte Laufzeit mit Rückzahlungsverpflichtung, Fixverzinsung (keine Beteiligung am laufenden Gewinn und/oder am Liquidationsgewinn, sowie keine Beteiligung an stillen Reserven, Wertzuwachs oder Firmenwert), Kein Bezugsrecht, Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***Bf***, Kein Mitsprache- (…
…ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genußrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. (2) Als Gesellschafter gelten die Personen, denen die im Abs. 1 bezeichneten Gesellschaftsrechte zustehen. 3.1.3…
…Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (wie insbes. Beteiligung am gesamten Gewinn/Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind (sonstige) Kapitalforderungen im Sinn des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 aF…
…Für den Eigenmittelcharakter sprechen dabei etwa eine unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der vereinbarten Vergütung, die Beteiligung am Unternehmenswert und am Liquidationsgewinn, die Nachrangigkeit gegenüber Gesellschaftsgläubigern oder das Fehlen einer Besicherung. Fremdkapitalkriterien sind etwa die - mit anderen Gesellschaftsgläubigern gleichrangige - Rückzahlungsregelung und das Fehlen von Mitwirkungs- und…
…die Bf eben nicht am Liquidationsgewinn beteiligt war. Es entspricht auch nicht der Überzeugung des Senates, dass sämtliche stillen Reserven mit dem Verkauf des Aktienpaketes realisiert und an die EPR-Holder weitergeleitet worden sind. Denn es kommt nicht auf die Beteiligung an den stillen Reserven…
…der Bf eben nicht am Liquidationsgewinn beteiligt war. Es entspricht auch nicht der Überzeugung des Senates, dass sämtliche stillen Reserven mit dem Verkauf des Aktienpaketes realisiert und an die EPR-Holder weitergeleitet worden sind. Denn es kommt nicht auf die Beteiligung an den stillen Reserven…
…stille Beteiligungen im Sinne des § 178 des Handelsgesetzbuches, wenn damit die Stellung als Mitunternehmer verbunden ist; c) Aktien und Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; d) Genußrechte im Sinne des § 174 des Aktiengesetzes, wenn damit das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn einer…
…stille Beteiligungen im Sinne des § 178 des Handelsgesetzbuches, wenn damit die Stellung als Mitunternehmer verbunden ist; c) Aktien und Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; d) Genußrechte im Sinne des § 174 des Aktiengesetzes, wenn damit das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn einer…
…I Nr. 184/2013 und des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie auf Genussrechte und sonstige Finanzierungsinstrumente, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden ist. 2. Rückvergütungen, die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Kaufpreisrückvergütungen gewährt werden und aus dem Mitgliedergeschäft…
…3.2006, 2005/14/0018) spricht für den Eigenmittelcharakter die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der vereinbarten Vergütung, die Beteiligung am Unternehmenswert und am Liquidationsgewinn, die Nachrangigkeit gegenüber Gesellschaftsgläubigern oder das Fehlen einer Besicherung. Fremdkapitalkriterien sind demgegenüber etwa die - mit anderen Gesellschaftsgläubigern gleichrangige - Rückzahlungsregelung, das Fehlen…
…€ 440.000,00 begeben. Für den Genussrechtsinhaber besteht eine Beteiligung am laufenden Gewinn nach dem Verhältnis des Gesamtbetrages der Genussrechte zum gesamt eingebrachten Stammkapital unter Berücksichtigung der indirekten Gesellsschafterzuschüsse und ab dem Geschäftsjahr 2006 eine Mindestverzinsung von 5 % des Genussrechtsnominales. Eine Verlustbeteiligung bzw jegliche…