Die umsatzsteuerliche Erfassung neuer Fahrzeuge folgt ausnahmslos dem Bestimmungslandprinzip (vgl. VwGH 25.01.2006, 2001/14/0125). Art. 1 Abs. 8 UStG 1994 definiert den Begriff des Fahrzeugs. Nach Art. 1 Abs. 9 UStG 1994 gilt ein Fahrzeug als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im…
…folgt ausgeführt: "….dass das bei neuen Fahrzeugen durch die Regelungen der 6. EG-Rl. ausnahmslos verwirklichte Bestimmungslandprinzip die steuerliche Erfassung von Pkw im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbes nach Art. 1 erfordere. Die Kumulation der Umsatzsteuer werde im Allgemeinen durch den Vorsteuerabzug des Lieferanten vermieden…
…zu beachtenden Bestimmungslandprinzips kein Zuordnungswahlrecht zum Privatvermögen. Durch die Steuerbefreiung der ig. Lieferung und der Besteuerung des ig. Erwerbs wird eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. EuGH 6.4.2006, C-245/04 EMAG Handel Eder OHG). Das Bestimmungslandprinzip als Grundlage…
…Art. 1 Abs. 7 iVm Abs. 2 Z 1 UStG 1994). Im Sinne des Bestimmungslandprinzips liegt der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs grundsätzlich am Ende der Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes. Das Besteuerungsrecht wird damit jenem Mitgliedstaat zugewiesen, in dem die Beförderung oder Versendung endet (vgl…
…Anwendung. Nach dem Konzept der Binnenmarkt-Richtlinie unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge stets der Besteuerung im Bestimmungsland, ungeachtet ob der Erwerb durch Nichtunternehmer oder Unternehmer erfolgt ist. Der Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips bei Lieferung von Neufahrzeugen dient auch der nach Art. 24 Abs. 1 lit…
…von Katalogleistungen nicht im Erstattungsverfahren zu gewähren ist. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden am Ort des Grundstückes ausgeführt (Belegenheitsprinzip; vgl a VwGH 10.10.2011, 2011/17/0232). Dieser Ort entspricht in vielen Fällen dem Bestimmungslandprinzip (Haunold, 135; Englisch, in DStjG 32…
…von Katalogleistungen nicht im Erstattungsverfahren zu gewähren sind. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden am Ort des Grundstückes ausgeführt (Belegenheitsprinzip; vgl a VwGH 10.10.2011, 2011/17/0232). Dieser Ort entspricht in vielen Fällen dem Bestimmungslandprinzip (Haunold, 135; Englisch, in DStjG 32…
…Z. 1 bis 6 UStG 1994 geregelten Fällen vorgesehen, von denen hier keiner in Frage kommt (i.W. handelt es sich um Ausfuhrvorgänge, bei denen auf diese Weise das Bestimmungslandprinzip, also die Besteuerung in jenem Land, in dem der Verbrauch stattfindet, verwirklicht werden soll). Im…
…als läge er in ihrem Gebiet, wenn in ihrem Gebiet die tatsächliche Nutzung oder Auswertung erfolgt. > Die MwStSystRL erlaubt den Mitgliedstaaten daher ein Abweichen vom Bestimmungslandprinzip und die Verlagerung des Leistungsorts aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden…
…die vom EuGH aus Gründen der Herstellung des Binnenmarktes nicht intendiert zu sein scheint, weil für die Teilnehmer am Binnenmarkt dann keine Motivation mehr bestünde, sich mit den Regeln des Binnenmarktes (Bestimmungslandprinzip) auseinanderzusetzen. Offenbar sind, wie der gegenständliche und der vom EuGH entschiedene Fall zeigen…
…vgl. früheren Artikel 28b Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 (77/388/EWG); Anm.: sogenanntes "Bestimmungslandprinzip"). Steuerschuldner ist gemäß Art. 19 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in den Fällen des Art. 1 der Erwerber. Nach Abs. 2…
…deren Art. 43 ff. mit Wirkung vom 1. Januar 2010 eine neue Fassung. Grundsätzlich wird damit bei Umsätzen zwischen Unternehmern (´B2B´ - Business to Business) zur Bestimmung des Dienstleistungsortes vom Herkunftslandprinzip zum Bestimmungslandprinzip übergegangen (vgl. Berger/Toifl/Wakounig, MwStSystRL2, S. 182 ff.): Erweiterte Definition des Steuerpflichtigen…
…Nach Art. 40 MwStSyst-RL gilt als Ort eines ig Erwerbs von Gegenständen der Ort, an dem sich die Gegenstände zum Zeitpunkt der Beendigung der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befinden. Auf diese Weise wird das Bestimmungslandprinzip verwirklicht. Gem. Art. 3 Abs. 8 1…
…EG) vergleichbar ist, und auf die dazu vertretene Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen. Demnach hält er die Auffassung, dass die umsatzsteuerliche Erfassung neuer Fahrzeuge ausnahmslos dem Bestimmungslandprinzip folgt, für zutreffend. Die uneingeschränkte Erhebung der Erwerbsteuer im Bestimmungsland erweist sich daher als nicht rechtswidrig. Die Vermeidung einer…
…EG) vergleichbar ist, und auf die dazu vertretene Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen. Demnach hält er die Auffassung, dass die umsatzsteuerliche Erfassung neuer Fahrzeuge ausnahmslos dem Bestimmungslandprinzip folgt, für zutreffend. Die uneingeschränkte Erhebung der Erwerbsteuer im Bestimmungsland erweist sich daher als nicht rechtswidrig. Die Vermeidung einer…
…erst in Italien in den Wirtschaftskreislauf gelangt sind, so dass Österreich kein Recht auf Einhebung der Umsatzsteuer habe und die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich gegen das mehrwertsteuerliche Neutralitätsgebot als auch gegen das Bestimmungslandprinzip verstoße: In den Rechtssache Eurogate und DHl sind, anders als verfahrensgegenständlich…
…der Erhebung und Einziehung der Steuer vom Gemeinschaftsgesetzgeber nicht beabsichtigt. Durch die Möglichkeit einer Steuerentlastung im Abgangsmitgliedstaat wird grundsätzlich eine Doppelbesteuerung und damit eine Beschränkung des freien Warenverkehrs durch eine gemeinschaftswidrige Abgabenbelastung vermieden und damit das Bestimmungslandprinzip verwirklicht. Dass eine solche Entlastung - insbesondere zur Vermeidung…
…durch die Möglichkeit einer Steuerentlastung im Abgangsmitgliedstaat grundsätzlich eine Doppelbesteuerung und damit eine Beschränkung des freien Warenverkehrs durch eine gemeinschaftswidrige Abgabenbelastung vermieden und damit das Bestimmungslandprinzip verwirklicht wird. Dass eine solche Entlastung - insbesondere zur Vermeidung von Steuerumgehungen - nach Artikel 22 Absatz 2 der SystemRL alt…
…zu beachtenden Bestimmungslandprinzips kein Zuordnungswahlrecht zum Privatvermögen. Durch die Steuerbefreiung der ig. Lieferung und der Besteuerung des ig. Erwerbs wird eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. EuGH 6.4.2006, C-245/04 EMAG Handel Eder OHG). Das Bestimmungslandprinzip als Grundlage…
…dem Bestimmungslandprinzip. Das Ursprungslandprinzip wird nur in Ausnahmefällen, speziell im Fall der Abholung des Liefergegenstandes durch natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft (privater Reiseverkehr) verwirklicht. Um bei Versendung an private Abnehmer im Ausland, die de facto nicht der Erwerbsbesteuerung unterworfen werden können, die Anwendung des Bestimmungslandprinzips sicherzustellen…