BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-s.r.o. , XXX, Slowakei, vertreten durch Mag. Julia Eckhart, Rechtsanwältin, Hofgasse 3, 8010 Graz, wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme eines "e…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-sro, XXXX, vertreten durch Mag. Julia Eckhart, Rechtsanwältin, Hofgasse 3, 8010 Graz, wegen behaupteter Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme eines "E-Kiosk" am 29. Oktober…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-sro , XXX, Slowakei, vertreten durch Mag. Julia Eckhart, Rechtsanwältin, Hofgasse 3, 8010 Graz, wegen behaupteter Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme eines "E-Kiosk" am 15…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-s.r.o., XXXX, Slowakei, vertreten durch Mag. Julia Eckhart, Rechtsanwältin, Hofgasse 3, 8010 Graz, wegen behaupteter rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme eines E…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten bisher durch ***RA1***, ***Linz***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf, vertreten durch Mag. Alice M. Hoch, Rechtsanwältin Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg , über die Beschwerde des Bf. gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 FinStrG des Zollamtes Wien…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geb., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Markiyan Otava, Taborstraße 24a/5/5, 1020 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1…
…wenn eine von ihnen fehlt (vgl VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069-5). Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wird in einem allfälligen Beschlagnahmeverfahren gem § 53 GSpG über die Beschlagnahme der gegenständlichen Eingriffsgegenstände entscheiden und ist dies daher als "sachnächstes" Gericht anzusehen und hat dieses über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Finanzstrafsache gegen C., geb. am 1, whft. Adr., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Bernhard Christopher Heim, Alpenstraße 102, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 29.5.2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günter Schmid, Hafferlstraße 7, 2. OG, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 06.09.2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** über die Maßnahmenbeschwerde der ***Bf***, vertreten durch ***V***, betreffend die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich in Form der Beschlagnahme von 38 Uhren der Marke "Rolex" am 17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 13. März 2023, Zl. ***1***, betreffend Sachhaftung gem. § 225 BAO iVm § 69 ZollR…
…A 072139 1 Karton Pokerchips Tisch 2 und 3, Versieglungsplaketten-Nr. A 072140. aufgetragen werden. Die Beschwerdeführerin stellt den ANTRAG: Der Beschwerdeführerin ist bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegenständlichen Beschlagnahmeverfahrens gem § 53 GSpG berechtigt, im österreichischen Bundesgebiet das Pokerspiel und deren Spielvarianten ohne Bankhalter gem…
…A 072139 1 Karton Pokerchips Tisch 2 und 3, Versieglungsplaketten-Nr. A 072140. aufgetragen werden. Die Beschwerdeführerin stellt den ANTRAG: Der Beschwerdeführerin ist bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegenständlichen Beschlagnahmeverfahrens gem § 53 GSpG berechtigt, im österreichischen Bundesgebiet das Pokerspiel und deren Spielvarianten ohne Bankhalter gem…
…gewesen sei. Wenn sie dahingehend im Wiederaufnahmeantrag lediglich vorbringt, dass der Gesellschafter der Antragstellerin am 18.1.2024 um 9:30 Uhr mit einer Vollmacht bei der Landespolizeidirektion ***Ort1*** in Angelegenheit des Beschlagnahmeverfahrens persönlich vorsprechen wollte, aber ihm der Zutritt zum Amtsgebäude verweigert worden wäre…
…führte im Anschluss sieben Vorabentscheidungsfragen näher aus. In ihrer Gegenäußerung vom 29.11.2023 führte die belangte Behörde ergänzend aus, dass die Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt, weder im Beschlagnahmeverfahren bei der Landespolizeidirektion ***Ort1a***, noch im gegenständlichen Maßnahmenbeschwerdeverfahren, von sich selbst behauptet oder gar nachgewiesen habe…
…wenn eine von ihnen fehlt (vgl VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069-5). Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wird in einem allfälligen Beschlagnahmeverfahren gem § 53 GSpG über die Beschlagnahme der gegenständlichen Eingriffsgegenstände entscheiden und ist dies daher als "sachnächstes" Gericht anzusehen und hat dieses über…
…aufschiebenden Wirkung und den Auftrag an die belangte Behörde, die näher umschriebenen Eingriffsgegenstände herauszugeben. 2. Die Feststellung, dass die Bf bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegenständlichen Beschlagnahmeverfahrens gemäß § 53 GSpG berechtigt sei, im österreichischen Bundesgebiet das Pokerspiel und deren Spielvarianten ohne Bankhalter gemäß § 1 Abs…
…definieren, welches Spiel mit welchem Einsatz (entsprechend GSpG) und Anzahl ausgeführt werden soll". Die Geräte-Seriennummern auf den Gutachten stimmten mit jenen der vorgefundenen Geräte überein. Zur Kontrolle vom 28.5.2015 wurde betreffend das Beschlagnahmeverfahren mit Erkenntnis des LVwG Oberösterreich vom 22.1.2016…
…I 73/2010). Dies ist im vorliegenden Bescheid ohnehin nicht der Fall. Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde ergibt sich aus § 39 Abs6 VStG, welche Bestimmung auch im Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG Anwendung findet, VwGH v. 22.11.2017, Zl. Ra 2016/17/0304…