…Ganzger, Goeth & Partner Rechtsanwälte GmbH, Biberstraße 5, 1010 Wien, über deren Beschwerden vom 25. April 2025 gegen die Beschlagnahmeanordnung gem § 89 Abs 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 25. März 2025, GZ: ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13. März 2026 in…
…Abs. 2 FinStrG zurückzugeben. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 17. März…
…vertreten durch Rechtsanwalt C., gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde der A., vom 18.6.2018 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl **…
…als auch der F. Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung vom 28.8.2014 (geschrieben am 27.8. und übergeben am 28.8.2014) im Fax-Weg eingebracht. Das Verfahren betreffend die Strafverfügung ist offen - damit ist auch der Verfallsausspruch wieder außer Kraft getreten - und liegt gemäß…
…Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde der betroffenen Partei vom 23. Mai 2013 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. April 2013, Vormerknummer…
…durch den Richter R. in der Finanzstrafsache Bf., vertreten durch V. über die Beschwerde vom 18. Juni 2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde vom 13. Juni 2018, GZ. 420000/90062/01/2018…
…des Beschuldigten vom 18.6.2018, gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde von A. vom 18.6.2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06…
…gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Nebenbeteiligten gemäß § 156 Abs.4 FinStrG den Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde vom 29.9.2014 gegen die Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes als Finanzstrafbehörde vom 27.8.2014, Zl. 100000/90.443/2013-AFC/Cs…
…fand nachweislich nicht statt. Die Behörde behauptet in ihrer Niederschrift, dass "Die Erstellung einer schriftlichen Beschlagnahmeanordnung (Bescheid) vor Ort nicht möglich ist, da aus technischen Gründen die schriftliche Entscheidung der Finanzstrafbehörde dem Adressanten nicht übergeben werden kann." Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage, zumal der Wohnort…
…Zugriff der Finanzstrafbehörde dauernd verloren geht, sofern er nicht sogleich der freien Verfügung des Inhabers entzogen wird. Diese Gefahr muss derart unmittelbar sein, dass die Zeit zur Einholung einer Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG offenkundig nicht ausreichen würde, um den Zugriff auf den Gegenstand…
Zu fragen bliebe, ob ausgehend von der Notwendigkeit, eine solche Kompetenz für die Behörde zu bejahen, entlang des "Grundsatzes der Sachnähe" auch die entsprechende Zuständigkeit bestimmt werden könnte, wenn die Behörde bereits über eine der angefragten Kompetenz (sodann) "unmittelbar benachbarte" Befugnis verfügt (und zwar selbst…
…zu beschlagnahmen (Finanzstrafakt Bl. 123 bis 126; idF. Beschlagnahmeanordnung 1). Begründend dazu wurde darauf verwiesen, dass sich am genannten Ort nach einem ersten Augenschein neben den bereits gepfändeten vorgefundenen Fahrzeugen auch als Beweismittel im Finanzstrafverfahren gegen den Bf. zur StrNr. 12 in Betracht kommende Unterlagen…
…über die Beschwerde der A. GmbH, Adr.A, vertreten durch RAE, vom 12.3.2019 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gemäß § 89 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 20.2.2019, Zahl: ***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.10.2019 zu…
…Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der (vermeintlich) nebenbeteiligten ***Bf1*** vom 19. Mai 2026 (eingelangt am 26. Mai 2026) gegen die an Herrn Täter adressierte Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde Strafsachenstelle West vom 19. Mai 2026, GZ. **FV-1**, somit…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit an den selbständigen Bilanzbuchhalter ***BB***, ***BBAdr***, gerichteter Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG vom 21.05.2019 erging seitens des ehemaligen Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel an die Steuerfahndung Wien und deren Mitarbeiter…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit an den selbständigen Bilanzbuchhalter N.N., Adresse1, gerichteter Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG vom 21.05.2019 erging seitens des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel an die Steuerfahndung Wien und deren Mitarbeiter…
…Z 1 und Abs 2 StPO die Sicherstellung der im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Hausdurchsuchung beschlagnahmten ca. 800 Schildkröten (einschließlich der hier 89 verfahrensgegenständlichen Schildkröten) verfügt. Mit Beschlagnahmeanordnung vom 1. April 2020 hat die Finanzstrafbehörde die neuerliche Beschlagnahme der gegenständlichen und näher bezeichneten 89 Schildkröten beim…
…1.) den Bescheid über die Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG bei einem zur Verschwiegenheit Verpflichteten vom 12.07.2019 sowie 2.) die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 21.05.2019 den Beschluss gefasst…
…gegen 1.) den Bescheid über die Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG bei einem zur Verschwiegenheit Verpflichteten vom 12.07.2019 sowie 2.) die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 21.05.2019 den Beschluss…
…gegen 1.) den Bescheid über die Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG bei einem zur Verschwiegenheit Verpflichteten vom 12.07.2019 sowie 2.) die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 21.05.2019 den Beschluss…