…Ganzger, Goeth & Partner Rechtsanwälte GmbH, Biberstraße 5, 1010 Wien, über deren Beschwerden vom 25. April 2025 gegen die Beschlagnahmeanordnung gem § 89 Abs 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 25. März 2025, GZ: ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13. März 2026 in…
…Abs. 2 FinStrG zurückzugeben. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 17. März…
…vertreten durch Rechtsanwalt C., gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde der A., vom 18.6.2018 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl **…
…als auch der F. Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung vom 28.8.2014 (geschrieben am 27.8. und übergeben am 28.8.2014) im Fax-Weg eingebracht. Das Verfahren betreffend die Strafverfügung ist offen - damit ist auch der Verfallsausspruch wieder außer Kraft getreten - und liegt gemäß…
…Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde der betroffenen Partei vom 23. Mai 2013 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. April 2013, Vormerknummer…
…als nicht stichhältig bzw. z.T. sogar als aktenwidrig anzusehen war: Zum einen wird die angefochtene Beschlagnahmeanordnung nämlich ohnehin nicht auf § 17 Abs.2 lit.b) ("....die zur Begehung des Finanzvergehens benützten Beförderungsmittel....,wenn diese Gegenstände mit besonderen Vorrichtungen versehen waren, welche die Begehung des…
…vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. April 2010, Zahl 920000/90141/02/2010, zu Recht erkannt: Der…
…25.2.1993, 92/16/0141). Insgesamt liegen im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der betreffenden Waren (Armbanduhr und Herrenjacke) vor, sodass die Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) als unbegründet abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. September 2008
…2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 27. Jänner 2005, Zahl: X3, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2005 wurde dem Beschwerdeführer "zur Kenntnis…
…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…
…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…
…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…
…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…
…Februar 2004, Zl. 91.949/2003-Str.I/Oe, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinstrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. Februar 2004 hat das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme eines…
…Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG) des (durch Herrn Amtsdirektor Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Jänner 2010…
…durch den Richter R. in der Finanzstrafsache Bf., vertreten durch V. über die Beschwerde vom 18. Juni 2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde vom 13. Juni 2018, GZ. 420000/90062/01/2018…
…des Beschuldigten vom 18.6.2018, gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde von A. vom 18.6.2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06…
…gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Nebenbeteiligten gemäß § 156 Abs.4 FinStrG den Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde vom 29.9.2014 gegen die Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes als Finanzstrafbehörde vom 27.8.2014, Zl. 100000/90.443/2013-AFC/Cs…
…6800 Feldkirch, Hirschgraben 4, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 31. Juli 2013 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juli 2013, Zl. 920000/90238/02/2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…des Mag. M. X., Adr1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 28, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gem. § 89 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 13. Juli 2010, GZ.: 11881, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 1…