RIS AI
104 902 Treffer428 msnur geltende Fassungen
BFG RV/6300008/2025Beschlagnahmeanordnung muss an den unmittelbaren Inhaber der beschlagnahmten Gegenstände gerichtet sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

…Ganzger, Goeth & Partner Rechtsanwälte GmbH, Biberstraße 5, 1010 Wien, über deren Beschwerden vom 25. April 2025 gegen die Beschlagnahmeanordnung gem § 89 Abs 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 25. März 2025, GZ: ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13. März 2026 in…

BFG RV/7300016/2022Beschlagnahmeanordnung für tabak- und nikotinfreien Wasserpfeifenersatztabak, der als Rauchware tabaksteuerpflichtig ist, sodass eine Tabaksteuerverkürzung bewirkt wurde. Ein vorsätzliches Handeln als Voraussetzung für einen Verfall als Beschlagnahmegrund liegt nicht vor.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2022

…Abs. 2 FinStrG zurückzugeben. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 17. März…

BFG RV/6300019/2018Beschlagnahmeanordnung; keine Beschwerdelegitimation des Eigentümers der beschlagnahmten Ware, der nicht Adressat der Beschlagnahmeanordnung ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.07.2018

…vertreten durch Rechtsanwalt C., gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde der A., vom 18.6.2018 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl **…

BFG RV/7300080/20141. Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines PKW durch Beschlagnahmeanordnung 2. Aktivlegitimation zur Beschwerde 3. Unzulässigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels per E-Mail im Finanzverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.04.2015

…als auch der F. Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung vom 28.8.2014 (geschrieben am 27.8. und übergeben am 28.8.2014) im Fax-Weg eingebracht. Das Verfahren betreffend die Strafverfügung ist offen - damit ist auch der Verfallsausspruch wieder außer Kraft getreten - und liegt gemäß…

BFG RV/7300040/2013Beschlagnahmeanordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 89 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde der betroffenen Partei vom 23. Mai 2013 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. April 2013, Vormerknummer…

UFSL FSRV/0107-L/07Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG für gem. § 17 Abs.2 lit. c) FinStrG verfallsbedrohten PKW (im Zusammenhang mit gewerbsmäßiger Abgaben- und Monopolhehlerei in Bezug auf ausländische Zigaretten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.02.2011

…als nicht stichhältig bzw. z.T. sogar als aktenwidrig anzusehen war: Zum einen wird die angefochtene Beschlagnahmeanordnung nämlich ohnehin nicht auf § 17 Abs.2 lit.b) ("....die zur Begehung des Finanzvergehens benützten Beförderungsmittel....,wenn diese Gegenstände mit besonderen Vorrichtungen versehen waren, welche die Begehung des…

UFSF FSRV/0010-F/10Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 ZollR-DG durch das Zollamt als Finanzstrafbehörde 1. Instanz; Aufhebung wegen sachlicher Unzuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.08.2010

…vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. April 2010, Zahl 920000/90141/02/2010, zu Recht erkannt: Der…

UFSF FSRV/0010-F/08Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung betreffend einer in der Schweiz gekauften Armbanduhr und einer Herrenjacke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.09.2008

…25.2.1993, 92/16/0141). Insgesamt liegen im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der betreffenden Waren (Armbanduhr und Herrenjacke) vor, sodass die Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) als unbegründet abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. September 2008

UFSI FSRV/0006-I/07Beschlagnahmeanordnung; Tod des seinerzeitigen Inhabers der beschlagnahmten Sachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.12.2007

…2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 27. Jänner 2005, Zahl: X3, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2005 wurde dem Beschwerdeführer "zur Kenntnis…

UFSW FSRV/0074-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Verwaltungsbehörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…

UFSW FSRV/0073-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…

UFSW FSRV/0072-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…

UFSW FSRV/0070-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…

UFSW FSRV/0043-W/04Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.12.2005

…Februar 2004, Zl. 91.949/2003-Str.I/Oe, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinstrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. Februar 2004 hat das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme eines…

UFSL FSRV/0027-L/10Beschwerde gem. §§ 150 Abs. 1, 152 Abs. 1 FinStrG gegen den Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz gem. § 89 Abs. 1 FinStrG (Beschlagnahmeanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2010

…Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG) des (durch Herrn Amtsdirektor Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Jänner 2010…

BFG RV/4300006/2018Beschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2018

…durch den Richter R. in der Finanzstrafsache Bf., vertreten durch V. über die Beschwerde vom 18. Juni 2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde vom 13. Juni 2018, GZ. 420000/90062/01/2018…

BFG RV/6300017/2018Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung eines PKWs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2018

…des Beschuldigten vom 18.6.2018, gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2018, Zahl ***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde von A. vom 18.6.2018 gegen die Beschlagnahmeanordnung der belangten Behörde Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 12.06…

BFG RV/7300082/2014Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung durch Verfallsbeteiligten bei einem Fahrzeug. Aktivlegitimation für die Beschwerde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.04.2015

…gemäß § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Nebenbeteiligten gemäß § 156 Abs.4 FinStrG den Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde vom 29.9.2014 gegen die Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes als Finanzstrafbehörde vom 27.8.2014, Zl. 100000/90.443/2013-AFC/Cs…

UFSF FSRV/0021-F/13Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung nach bereits erfolgter Aufhebung der Beschlagnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.12.2013

…6800 Feldkirch, Hirschgraben 4, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 31. Juli 2013 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juli 2013, Zl. 920000/90238/02/2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…

UFSF FSRV/0019-F/10Beschwerde gegen Nichtbescheid (Beschlagnahmeanordnung) wegen fehlender Unterschrift; Beschlagnahme zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde bereits aufgehoben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.11.2010

…des Mag. M. X., Adr1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 28, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gem. § 89 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 13. Juli 2010, GZ.: 11881, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 1…