…Vollstreckungsverfahrens) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Berufungsverhandlung am 4. Dezember 2013 vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS). Die Wiedereinsetzung sei erforderlich um das volle Parteiengehör wahrnehmen zu können und um keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Neben der versäumten Berufungsverhandlung wurde darauf verwiesen…
Ein Anspruch auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des Art 6 MRK ist gegeben, wenn die Entscheidung in den Bereich der unionsrechtlich harmonisierten Steuern fällt (allen voran Mehrwertsteuer) oder bei Sachverhalten mit Unionsrechtbezug vor allem hinsichtlich der europarechtlichen Grundfreiheiten. Da im vorliegenden Fall weder europarechtliche…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Im streitgegenständlichen Fall liegt die Ungewissheit in der Beurteilung der subjektiven Absichten der Bf., die aufgrund des derzeit festgestellten Sachverhaltes noch nicht abschließend durchgeführt werden können. Diese Beurteilung wird erst möglich sein, wenn der subjektive Wille anhand der objektiven Umstände wie der Entfaltung von Werbeaktivitäten…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. , betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde der Beschuldigten vom 8.4.2015 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67 als Abgabenstrafbehörde vom…
Den Beschwerden gegen die Bescheide vom 26. Februar 2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 und gegen die Bescheide vom 07.03.2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Gemäß § 274 Abs. 1 lit. a und b BAO hat über die Beschwerde eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn dies in der Beschwerde oder im Vorlageantrag beantragt wird. Anträge, die erst in einem die Beschwerde ergänzenden Schreiben gestellt werden, begründen keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (Ritz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
Da die siebenjährige Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Jahres 2000 beginnt, ist der in Beschwerde gezogene Bescheid am 9. Juni 2008 innerhalb der Verjährungsfrist ergangen. Davon zu unterscheiden ist die Verjährung fälliger Abgaben iSd § 238 BAO. Abs. 1 normiert, das Recht eine fällige Abgabe einzuheben…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, Augenfacharzt, whft. XXX, vertreten durch Meindl + Partner Steuerberatungs GmbH, Kuenburgstraße 10, 5580 Tamsweg, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 32 Abs. 1 Z 3 VwGVG hinsichtlich des Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 25.04.2023, RV/7500204/2023 betreffend einer Verwaltungsstrafsache wegen der Verwaltungsübertretung nach…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Mit anderen Worten: Verzinst wird die Differenz von Einkommensteuer, die sich aus dem rechtswirksam erlassenen Jahresbescheid ergibt und entrichteten Vorauszahlungen (einschließlich Anzahlungen gem. § 205 Abs 3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache N.N., Adresse, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO hinsichtlich des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes vom 28. November 2018, GZ RV/2100742/2014, betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2011, beschlossen: Der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen W.W., (Bf.) wegen Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers vom 12. September 2013 durch das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln…