…käme, das Mindestmaß für einen fremdüblichen Kaufpreis läge bei fundierter Berechnung über dem tatsächlich bezahlten, fehlte es - wie bereits im Rahmen der Beweiswürdigung dargelegt - jedenfalls am Bereicherungswillen auf Seiten der Bf. Eine der Voraussetzungen für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist eine subjektive…
Die Außenprüfung über die Jahre 2010-2013 wurde im Dezember 2014 begonnen und im Herbst 2018 beendet. Zu diesem Zeitpunkt war für die Jahre vor 2008 absolute Verjährung eingetreten (§ 209 Abs 3 BAO), für die Jahre 2008 und 2009 sind nach Erlassung der Abgabenbescheide (2010…
…Vertragszeitpunkt der gemeine Wert der GmbH-Anteile 89%, 76,52%, 80,80% oder 49,65%, kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht auf einen Bereicherungswillen für eine allfällige gemischte Schenkung der Bf. geschlossen werden. 6. Zusammenfassung und Schlussfolgerung Mit Unterhaltsrentenvertrag vom 28. März 2008 übergab ***3*…
…dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2008." II.4. Schenkungen im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes sind alle Zuwendungen, die mit Bereicherungswillen, unentgeltlich und freigebig erfolgen und zu einer Bereicherung des Erwerbers führen (zur Begrifflichkeit siehe Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 49a Rz 8). Anzeigepflichtig sind…
…für die Haftung gebildet wurde. Dass die "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m.b.H. ohne die Kreditübernahme und Haftung durch die Beschwerdeführerin von vornherein wirtschaftlich nicht lebensfähig gewesen wäre macht den subjektiven Bereicherungswillen überdeutlich. Dass der Regress auf die Konkursquote beschränkt blieb, ist nur die Verwirklichung…
…auch ein subjektiver Bereicherungswille beim Zuwendenden bestanden hat. Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers, die sich im Zuge des Rechtsgeschäftes ergibt, bejaht bzw. in Kauf nimmt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde…
…Zuwendung der Gesellschaft basieren. Die von ***9*** erlangten Vorteile würden somit im Geschäftsführerverhältnis des ***9*** zur Gesellschaft wurzeln und nicht in der Gesellschafterstellung der Bf. Es würde daher sowohl an der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis als auch am subjektiven Bereicherungswillen der Gesellschaft mangeln. Die Vermögensverlagerungen würden…
…Verpflichtung erfüllt werde. Da diese Zahlung zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche gemäß § 951 ABGB erfolge, sei diese Zahlung nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Bf getragen. Daher liege durch diese Zahlung an den Pflichtteilsberechtigten keine der Kapitalertragsteuer unterliegende Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z…
…oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden (vgl. Doralt, EStG 16 (1.1.2013) § 27 Tz 278). Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus (vgl. Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht 2 II/520…
…anderen Ansätzen führen können, wird hier im Detail nicht eingegangen, da letztlich für dieses Erkenntnis nicht die Richtigkeit eines Wertansatzes sondern das Fehlen oder Vorliegen eines subjektiven Bereicherungswillens entscheidend ist. Aufgrund der späteren Auswirkung auf die Begründung dieses Erkenntnisses wird aber festgehalten, dass bei der…
…unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewann werden.3 Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch die Organe gebildet wird…
… 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 setze nach hA - entgegen der Ansicht der Behörde - eine Bereicherung des Empfängers des Vermögens sowie einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung voraus. Aufgrund des gesetzlichen Anspruches der Pflichtteilsberechtigten liege jedoch weder eine objektive Bereicherung noch eine subjektive Bereicherungsabsicht durch…
…aufgeben, um dann in der Folge einen monatlichen Mietzins an den Geschenknehmer zu zahlen. Diese Vorgehensweise ist geprägt vom Bereicherungswillen der Eltern bzw. Schwiegereltern zu Gunsten der Beschwerdeführer im Rahmen der Schenkung (siehe auch die Bezeichnung der einheitlichen Urkunde mit kausal verknüpften Rechtsgeschäften "Schenkungs-, Wohnungseigentums…
…2. keine Schenkung, sondern eine Abtretung vorliege und 3. eine Schenkung einen Bereicherungswillen voraussetze, der im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich nicht zu vermuten sei. Auch wenn es sich hier um eine Zuwendung unter nahen Angehörigen handle, habe sie einen rein geschäftlichen Hintergrund: Die beschwerdeführende Partei habe…
…Mandant gewusst hätte, dass ihm der Anspruch nicht zusteht, hätte er die Beihilfe keinesfalls bezogen. Auf einen Bereicherungswillen ist es ihm nicht angekommen, zudem er die gesamte Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag in guter Absicht im Wege eines, weit über den gesetzlichen Unterhalt hinausgehenden, freiwilligen Unterhalts…
…Dass eine kostenlose Wohnungsnutzung durch die G ein Zuwendungsakt der Bf ist, durch den die Gesellschafterin zulasten der Gesellschaft bereichert ist, ist evident. Ob die Überlassung der Wohnung auch mit Bereicherungswillen der Bf erfolgt ist, bedarf einer näheren Betrachtung. Hier wird seitens der Bf vorgebracht…
…Pflichtteilsansprüche stellen. Die Vermögensherausgabe erfolgte jedenfalls aufgrund gesetzlicher Anordnung und nicht auf Beschluss des Vorstandes in Form einer freiwilligen Zuwendung. Es fehlte also jedenfalls an dem für eine Zuwendung notwendigen Bereicherungswillen, da die Herausgabe letztlich unter gesetzlichem Zwang erfolgte. In der Stiftungszusatzurkunde vom 13. Juli…
…nicht erbracht ist. Bei den Töchtern des Stifters handle es sich nach der Stiftungsurkunde lediglich um potentiell Begünstigte. Die Privatstiftung habe keinen subjektiven Bereicherungswillen gegenüber den Töchtern gehabt. Dem Vorstand der Privatstiftung sei vor Abschluss des Pflichtteilsübereinkommens von den pflichtteilsberechtigten Töchtern eine Pflichtteilsklage angedroht worden…
…Abs. 1 Z 7 EStG darstellen, weil sie nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen sind. Dass die strittige Zuwendung aus einer der Bf gegenüber bestehenden gesetzlichen Verpflichtung der Y Stiftung heraus erfolgt wäre, hat die Bf schon dem Grunde nach nicht dargetan. In…
…Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus (VwGH 10.02.2016…